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August 2017
04.082017Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:40 Uhr, abgelegt in August 2017
Neues Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Durch ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere die Vereinbarung von Betriebsrenten in kleineren Unternehmen gefördert werden.

Die Änderungen knüpfen an die derzeit geltenden Regelungen zu den Vorsorgemodellen in Form von Leistungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen an. In diesem Zusammenhang treten regelmäßig ab dem 1. Januar 2018 u. a. folgende Neuregelungen in Kraft:
Arbeitgeber können künftig durch einen Tarifvertrag verpflichtet werden, Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung zugunsten ihrer Arbeitnehmer in Form von [...] >> weiterlesen
Durch ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere die Vereinbarung von Betriebsrenten in kleineren Unternehmen gefördert werden.

Die Änderungen knüpfen an die derzeit geltenden Regelungen zu den Vorsorgemodellen in Form von Leistungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen an. In diesem Zusammenhang treten regelmäßig ab dem 1. Januar 2018 u. a. folgende Neuregelungen in Kraft:
Arbeitgeber können künftig durch einen Tarifvertrag verpflichtet werden, Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung zugunsten ihrer Arbeitnehmer in Form von [...] >> weiterlesen
04.082017Betriebsausgabenabzug für Werbegeschenke
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:37 Uhr, abgelegt in August 2017
Betriebsausgabenabzug für Werbegeschenke – Aufzeichnungspflichten
Aufwendungen für Geschenke an Kunden oder Geschäftsfreunde dürfen nur bis zur Höhe von 35 Euro je Empfänger als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Hierfür müssen die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben auf besonderen Konten aufgezeichnet werden, andernfalls kommt ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht.
Unter die Regelungen für Geschenke und deren besondere Aufzeichnung können nach Ansicht eines Finanzgerichts auch Werbegeschenke fallen, die selbst Werbeträger sind. Im Urteilsfall wurde der Betriebsausgabenabzug für Herstellungskosten von Werbekalendern mit Firmenlogo - [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für Geschenke an Kunden oder Geschäftsfreunde dürfen nur bis zur Höhe von 35 Euro je Empfänger als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Hierfür müssen die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben auf besonderen Konten aufgezeichnet werden, andernfalls kommt ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht.
Unter die Regelungen für Geschenke und deren besondere Aufzeichnung können nach Ansicht eines Finanzgerichts auch Werbegeschenke fallen, die selbst Werbeträger sind. Im Urteilsfall wurde der Betriebsausgabenabzug für Herstellungskosten von Werbekalendern mit Firmenlogo - [...] >> weiterlesen
04.082017Kein Spendenabzug bei Schenkung unter Auflage
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:36 Uhr, abgelegt in August 2017
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen zur Erfüllung eines steuerbegünstigten Zwecks können grundsätzlich nach § 10b EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Spenden müssen dafür freiwillig geleistet werden.

Für den Fall, dass im Erbfall ein Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation zu erfüllen ist, hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass die Aufwendungen weder beim Erben noch beim Erblasser als Spende bei den Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
Inzwischen hat ein Finanzgericht die Auffassung vertreten, dass dies ebenfalls für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen gilt, die im [...] >> weiterlesen

Für den Fall, dass im Erbfall ein Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation zu erfüllen ist, hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass die Aufwendungen weder beim Erben noch beim Erblasser als Spende bei den Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
Inzwischen hat ein Finanzgericht die Auffassung vertreten, dass dies ebenfalls für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen gilt, die im [...] >> weiterlesen
04.082017Steuerbefreiung für Sanierungserträge neu geregelt
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:29 Uhr, abgelegt in August 2017
Der Bundesfinanzhof hatte die bisherige Praxis zur regelmäßigen Steuerbefreiung von Gewinnen aus dem Erlass von betrieblichen Schulden zum Zweck der Sanierung eines Unternehmens als rechtswidrig beurteilt.

Daraufhin hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen getroffen. Gewinne aus einem Schuldenerlass können danach (wie bisher) von der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden, wenn u. a. die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens und die Sanierungseignung des betrieblichen Schuldenerlasses nachgewiesen werden. Zusätzlich wird vorgeschrieben, dass im Sanierungs- und im Folgejahr bestehende steuerliche Wahlrechte (z.B. Teilwertabschreibungen) gewinnmindernd ausgeübt [...] >> weiterlesen

Daraufhin hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen getroffen. Gewinne aus einem Schuldenerlass können danach (wie bisher) von der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden, wenn u. a. die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens und die Sanierungseignung des betrieblichen Schuldenerlasses nachgewiesen werden. Zusätzlich wird vorgeschrieben, dass im Sanierungs- und im Folgejahr bestehende steuerliche Wahlrechte (z.B. Teilwertabschreibungen) gewinnmindernd ausgeübt [...] >> weiterlesen
04.082017Keine Abschreibung für Vertragsarztzulassung
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:26 Uhr, abgelegt in August 2017
Keine Abschreibung für Erwerb einer reinen Vertragsarztzulassung
Beim Kauf einer Vertragsarztpraxis wird regelmäßig die Vertragsarztzulassung miterworben. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob die Vertragsarztpraxis als Gesamtes – mit ihren Wirtschaftsgütern (z.B. Praxiseinrichtung), Verträgen und dem Patientenstamm – übernommen oder lediglich die Vertragsarztzulassung an sich erworben wird.

Nach der bisherigen Rechtsprechung gehört der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt zum Praxiswert, der auf drei bis fünf Jahre abzuschreiben ist. Von einem eigenständigen Wirtschaftsgut „Vertragsarztzulassung“ ist regelmäßig nicht auszugehen.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung hierzu konkretisiert. In [...] >> weiterlesen
Beim Kauf einer Vertragsarztpraxis wird regelmäßig die Vertragsarztzulassung miterworben. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob die Vertragsarztpraxis als Gesamtes – mit ihren Wirtschaftsgütern (z.B. Praxiseinrichtung), Verträgen und dem Patientenstamm – übernommen oder lediglich die Vertragsarztzulassung an sich erworben wird.

Nach der bisherigen Rechtsprechung gehört der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt zum Praxiswert, der auf drei bis fünf Jahre abzuschreiben ist. Von einem eigenständigen Wirtschaftsgut „Vertragsarztzulassung“ ist regelmäßig nicht auszugehen.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung hierzu konkretisiert. In [...] >> weiterlesen
04.082017Abzugsverbot für Pauschalsteuer auf Geschenke
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:18 Uhr, abgelegt in August 2017
Freiwillige Sachzuwendungen oder Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden usw. unterliegen bei diesen Empfängern grundsätzlich der Einkommensteuer.

Zur Abgeltung der Besteuerung kann der zuwendende Unternehmer die Einkommensteuer im Rahmen des § 37b EStG pauschal mit 30% übernehmen; der Empfänger braucht die Zuwendung dann nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Wird dieses Verfahren angewendet, so gilt es für alle im Wirtschaftsjahr gewährten Zuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde, und zwar unabhängig davon, ob die Grenze von 35 Euro überschritten ist oder nicht.
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG kann [...] >> weiterlesen

Zur Abgeltung der Besteuerung kann der zuwendende Unternehmer die Einkommensteuer im Rahmen des § 37b EStG pauschal mit 30% übernehmen; der Empfänger braucht die Zuwendung dann nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Wird dieses Verfahren angewendet, so gilt es für alle im Wirtschaftsjahr gewährten Zuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde, und zwar unabhängig davon, ob die Grenze von 35 Euro überschritten ist oder nicht.
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG kann [...] >> weiterlesen
04.082017Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft
Autor: badewitz
geschrieben am 04.08.2017 10:12 Uhr, abgelegt in August 2017
Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, ist diese als Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG steuerpflichtig, soweit die Abfindung den Buchwert seiner Beteiligung übersteigt.

Wird eine Gesellschaft in der Weise aufgelöst, dass z.B. Teilbetriebe oder wesentliche Betriebsgrundlagen auf die Gesellschafter übertragen werden und bei diesen Betriebsvermögen bleiben, unterbleibt die Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; die Buchwerte sind in dem jeweiligen Betriebsvermögen des Gesellschafters fortzuführen (sog. Realteilung, § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG).
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Scheidet ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, ist diese als Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG steuerpflichtig, soweit die Abfindung den Buchwert seiner Beteiligung übersteigt.

Wird eine Gesellschaft in der Weise aufgelöst, dass z.B. Teilbetriebe oder wesentliche Betriebsgrundlagen auf die Gesellschafter übertragen werden und bei diesen Betriebsvermögen bleiben, unterbleibt die Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; die Buchwerte sind in dem jeweiligen Betriebsvermögen des Gesellschafters fortzuführen (sog. Realteilung, § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG).
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