G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung internationales Steuerrecht


Dokumentsuche :   

Februar 2017

01.022017
Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 14:17 Uhr, abgelegt in Februar 2017



Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.

Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31. Dezember 2016 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:

10-jährige Aufbewahrungsfrist:

  • Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2006 und früher erfolgt ist
  • Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2006 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
  • Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege, Kontoauszüge, Lohn- bzw. [...] >> weiterlesen

01.022017
Verbesserung der Verlustverrechnung

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 14:13 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Verbesserung der Verlustverrechnung bei Körperschaften



Erwirbt ein Dritter Anteile an einer Kapitalgesellschaft, kann die Geltendmachung von vorhandenen Verlustvorträgen der übertragenen Gesellschaft Einschränkungen unterliegen: Bei einer Übertragung von mehr als 25 % der Kapitalanteile innerhalb von 5 Jahren ist ein Verlustabzug lediglich anteilig möglich; werden in diesem Zeitraum mehr als 50 % übertragen, entfällt der Verlustabzug bei der Kapitalgesellschaft vollständig.

Im Rahmen einer Gesetzesänderung wird diese Beschränkung für bestimmte Fälle aufgehoben: Ein entsprechender Verlustvortrag kann weiterhin genutzt werden, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft („Verlustgesellschaft“) schon mindestens 3 Jahre vor [...] >> weiterlesen

01.022017
Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 2017

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 14:10 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2017

Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2017 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2016 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2017 stellen.




Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.

Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der [...] >> weiterlesen

01.022017
Lohnsteuerbescheinigungen 2016

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 14:06 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Bis Ende Februar 2017 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2016 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (für Lohnsteuerbescheinigungen ab 2017:



§ 93c Abgabenordnung) an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.

01.022017
Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 14:01 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer



Nach dem Tod des Erblassers haben die Erben unter Umständen Nachzahlungen für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer des Erblassers zu leisten; bei diesen Steuernachzahlungen handelt es sich um Nachlassverbindlichkeiten, die bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG). Außerdem können Erben die nachgezahlte Kirchensteuer im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Beispiel:
V verstirbt im November 2015, aus dem Einkommensteuerbescheid des V für 2015 ergibt sich eine Kirchensteuernachzahlung von [...] >> weiterlesen

01.022017
Aufwendungen für eine Einbauküche

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 13:52 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Bisher hatte der Bundesfinanzhof regelmäßig die Spüle und den Herd in einer Küche als Gebäudebestandteil angesehen. Diese Auffassung hat das Gericht aufgrund der geänderten Standards hinsichtlich der Ausstattung von Wohnungen aufgegeben.




Eine Einbauküche, einschließlich Spüle und Herd, ist nun regelmäßig als selbständiges und einheitliches Wirtschaftsgut zu beurteilen. Daraus ergeben sich für vermietete Wohnungen insbesondere folgende steuerliche Konsequenzen:

  • Wird eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus neu errichtet, sind die einzelnen Bestandteile einer enthaltenen Einbauküche nicht jeweils für sich und auch nicht zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben, sondern [...] >> weiterlesen

01.022017
Jahresmeldungen in der Sozialversicherung

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 13:36 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar



Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln.

Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.

Auch für geringfügig Beschäftigte müssen Jahresmeldungen an die Mini job-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).

Die Jahresmeldungen für das Jahr 2016 müssen spätestens bis zum 15. Februar 2017 übermittelt werden.


01.022017
Gartenfest mit Geschäftsfreunden

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 13:29 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Betriebsausgabenabzug: Gartenfest mit Geschäftsfreunden

Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen den Gewinn nicht mindern (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG).



Zu den genannten „ähnlichen Zwecken“ kann auch die Unterhaltung und Bewirtung von Geschäftsfreunden bei einem Gartenfest gehören. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs gilt das Abzugsverbot allerdings nur, wenn sich aus der Art und Weise der Veranstaltung und ihrer Durchführung ableiten lässt, dass es sich um Aufwendungen handelt, die „für eine überflüssige und unangemessene Unterhaltung und [...] >> weiterlesen

01.022017
Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Autor: badewitz

geschrieben am 01.02.2017 13:21 Uhr, abgelegt in Februar 2017

Der Gesetzgeber hat ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektro-Kraftfahrzeugen und Hybridelektro-Kraftfahrzeugen beschlossen. Neben Befreiungen bei der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich danach auch folgende (lohn-)steuerliche Vergünstigungen:



Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers sowie für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene Ladevorrichtung sind lohnsteuerfrei (siehe § 3 Nr. 46 EStG n. F.).

Dies gilt sowohl für private Elektrofahrzeuge des Arbeitnehmers als auch für betriebliche Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer als Dienstwagen auch zur [...] >> weiterlesen

G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Seite weiterempfehlen
Münzgasse 11-13
95444 Bayreuth
Tel: 0921 / 7548-20
Fax: 0921 / 7548-13
info-bt(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Rodacher Str. 1
96317 Kronach
Tel: 09261 / 6020-0
Fax: 09261 / 6020-13
info-kc(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Schreiben Sie uns eine Nachricht
www.steuerkanzlei-badewitz.de
×