Steuern aktuell
20.042026Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 06:12 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder Teileigentum
Bei Wohnungs- oder Teileigentum enthält das sog. Hausgeld regelmäßig einen Betrag für die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die hier angesammelten Beträge werden für später anfallende Reparaturen usw. eingesetzt.
Befindet sich das Wohn- oder Teileigentum in einem Betriebsvermögen, war dieses von der Hausverwaltung verwaltete „Guthaben“ vom Eigentümer in der Bilanz zu aktivieren. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies auch nach Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes gilt, auch wenn das Verwaltungsvermögen nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehört. Ein Betriebsausgabenabzug ist also [...] >> weiterlesen
Bei Wohnungs- oder Teileigentum enthält das sog. Hausgeld regelmäßig einen Betrag für die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die hier angesammelten Beträge werden für später anfallende Reparaturen usw. eingesetzt.

Befindet sich das Wohn- oder Teileigentum in einem Betriebsvermögen, war dieses von der Hausverwaltung verwaltete „Guthaben“ vom Eigentümer in der Bilanz zu aktivieren. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies auch nach Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes gilt, auch wenn das Verwaltungsvermögen nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehört. Ein Betriebsausgabenabzug ist also [...] >> weiterlesen
20.042026Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 06:10 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen Haus?
Bei Veräußerung einer Immobilie ist ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Eine Steuerpflicht ist nicht gegeben, wenn ein Grundstück ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Das gilt auch für den Anteil der Wohnung, der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfällt, obwohl insoweit keine [...] >> weiterlesen
Bei Veräußerung einer Immobilie ist ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Eine Steuerpflicht ist nicht gegeben, wenn ein Grundstück ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Das gilt auch für den Anteil der Wohnung, der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfällt, obwohl insoweit keine [...] >> weiterlesen20.042026Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuer
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 06:06 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuern
Ergeben sich bei der Veranlagung von Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer Nachzahlungen, berechnet das Finanzamt hierfür regelmäßig Zinsen (sog. Vollverzinsung). Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen beginnt dabei grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, für das die Steuer erhoben wird; die Fristen werden bis zum Datum des maßgebenden Steuerbescheides berechnet (vgl. § 233a AO).
Der Zinssatz beträgt 0,15 % für jeden vollen Monat (= 1,8 % pro Jahr; § 238 Abs. 1a AO). Wie die Steuerzahlungen [...] >> weiterlesen
Ergeben sich bei der Veranlagung von Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer Nachzahlungen, berechnet das Finanzamt hierfür regelmäßig Zinsen (sog. Vollverzinsung). Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen beginnt dabei grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, für das die Steuer erhoben wird; die Fristen werden bis zum Datum des maßgebenden Steuerbescheides berechnet (vgl. § 233a AO).

Der Zinssatz beträgt 0,15 % für jeden vollen Monat (= 1,8 % pro Jahr; § 238 Abs. 1a AO). Wie die Steuerzahlungen [...] >> weiterlesen
20.042026Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nich
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 06:04 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nicht
steuerpflichtig
Veräußerungsgeschäfte bei privaten nicht selbstgenutzten Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Beim Verkauf anderer Gegenstände beträgt diese Frist nur 1 Jahr. Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie z. B. privat genutzte PKW, sind von der Besteuerung ausdrücklich ausgeschlossen.
Wie ein in diese Jahresfrist fallendes Veräußerungsgeschäft bei einem Wohnmobil zu behandeln ist, war zunächst unklar. Ein Finanzgericht beurteilte ein (im Streitfall hochpreisiges) Wohnmobil als Gegenstand [...] >> weiterlesen
steuerpflichtig
Veräußerungsgeschäfte bei privaten nicht selbstgenutzten Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Beim Verkauf anderer Gegenstände beträgt diese Frist nur 1 Jahr. Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie z. B. privat genutzte PKW, sind von der Besteuerung ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie ein in diese Jahresfrist fallendes Veräußerungsgeschäft bei einem Wohnmobil zu behandeln ist, war zunächst unklar. Ein Finanzgericht beurteilte ein (im Streitfall hochpreisiges) Wohnmobil als Gegenstand [...] >> weiterlesen
20.042026Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 06:00 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
Bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers, einer Diensteinführung, eines Amts- bzw. Funktionswechsels oder eines runden Jubiläums geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass die gesamten Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind und der
Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen.
Demgegenüber geht die Finanzverwaltung hinsichtlich des Empfangs anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers regelmäßig davon aus, dass es sich lediglich bei den Aufwendungen für den geehrten [...] >> weiterlesen
Bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers, einer Diensteinführung, eines Amts- bzw. Funktionswechsels oder eines runden Jubiläums geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass die gesamten Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind und der
Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen. Demgegenüber geht die Finanzverwaltung hinsichtlich des Empfangs anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers regelmäßig davon aus, dass es sich lediglich bei den Aufwendungen für den geehrten [...] >> weiterlesen
20.042026Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 05:56 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei
Grundsätzlich unterliegt jede private freigebige Zuwendung ohne Gegenleistung der Schenkungsteuer. Insbesondere in Familienkreisen sind z. B. wertvollere Geschenke, Gutscheine oder Geldbeträge für das „Sparbuch“ der Enkel regelmäßig anzutreffen und wären damit grundsätzlich auch steuerpflichtig.

Allerdings hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die bestimmt, dass „übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei sind, wobei das Gesetz keine weiteren Anhaltspunkte dafür enthält, was unter „üblich“ zu verstehen ist.
Für den Fall, dass die persönlichen Freibeträge z. B. für Kinder (400.000 Euro) oder Enkel (200.000 Euro) bereits durch [...] >> weiterlesen
Grundsätzlich unterliegt jede private freigebige Zuwendung ohne Gegenleistung der Schenkungsteuer. Insbesondere in Familienkreisen sind z. B. wertvollere Geschenke, Gutscheine oder Geldbeträge für das „Sparbuch“ der Enkel regelmäßig anzutreffen und wären damit grundsätzlich auch steuerpflichtig.

Allerdings hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die bestimmt, dass „übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfrei sind, wobei das Gesetz keine weiteren Anhaltspunkte dafür enthält, was unter „üblich“ zu verstehen ist.
Für den Fall, dass die persönlichen Freibeträge z. B. für Kinder (400.000 Euro) oder Enkel (200.000 Euro) bereits durch [...] >> weiterlesen
20.042026Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleis
Autor: badewitz
geschrieben am 20.04.2026 05:51 Uhr, abgelegt in Mai 2026
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch
genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung auf Leistungen begrenzt, die im eigenen Haushalt oder bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten erbracht werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere räumlich voneinander [...] >> weiterlesen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch
genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung auf Leistungen begrenzt, die im eigenen Haushalt oder bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten erbracht werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere räumlich voneinander [...] >> weiterlesen
19.032026Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:20 Uhr, abgelegt in April 2026
Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind nur dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden, die allerdings für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel zu kürzen ist.
Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, kann für jeden Kalendertag, an [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind nur dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden, die allerdings für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel zu kürzen ist.

Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, kann für jeden Kalendertag, an [...] >> weiterlesen
19.032026Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehö
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:18 Uhr, abgelegt in April 2026
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit
Kinderbetreuungskosten (z. B. für einen Kindergarten) können grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes unter 14 Jahren angefallen sind, dieser dafür eine Rechnung erhalten und sie unbar durch Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt hat.
Der Sonderausgabenabzug beträgt derzeit 80 % der entstandenen Betreuungskosten, höchstens jedoch 4.800 Euro pro Jahr und erfolgt neben der Gewährung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. [...] >> weiterlesen
Kinderbetreuungskosten (z. B. für einen Kindergarten) können grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes unter 14 Jahren angefallen sind, dieser dafür eine Rechnung erhalten und sie unbar durch Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt hat.

Der Sonderausgabenabzug beträgt derzeit 80 % der entstandenen Betreuungskosten, höchstens jedoch 4.800 Euro pro Jahr und erfolgt neben der Gewährung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. [...] >> weiterlesen
19.032026Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:15 Uhr, abgelegt in April 2026
Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen PKW zur privaten Nutzung ist vom Arbeitnehmer entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat zu versteuern. Soweit der Arbeitnehmer einzelne Kosten für den PKW selbst tragen muss, mindern diese den geldwerten Vorteil.
Das gilt allerdings nur, soweit die Übernahme von Aufwendungen für den PKW durch die 1%-Regelung abgegolten ist. So sind z. B. vom Arbeitnehmer übernommene Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten nicht vom geldwerten Vorteil abzuziehen, [...] >> weiterlesen
Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen PKW zur privaten Nutzung ist vom Arbeitnehmer entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat zu versteuern. Soweit der Arbeitnehmer einzelne Kosten für den PKW selbst tragen muss, mindern diese den geldwerten Vorteil.

Das gilt allerdings nur, soweit die Übernahme von Aufwendungen für den PKW durch die 1%-Regelung abgegolten ist. So sind z. B. vom Arbeitnehmer übernommene Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten nicht vom geldwerten Vorteil abzuziehen, [...] >> weiterlesen
19.032026Kein Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im s
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:14 Uhr, abgelegt in April 2026
Kein Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im selben
Mehrfamilienhaus
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Nach dem Einkommensteuergesetz erhalten deutsche Staatsangehörige für ihre Kinder grundsätzlich Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Auch ein Großelternteil kann Kindergeld für ein Enkelkind beziehen, wenn er das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dies ist der Fall, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung [...] >> weiterlesen
Mehrfamilienhaus
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Nach dem Einkommensteuergesetz erhalten deutsche Staatsangehörige für ihre Kinder grundsätzlich Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Auch ein Großelternteil kann Kindergeld für ein Enkelkind beziehen, wenn er das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dies ist der Fall, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung [...] >> weiterlesen
19.032026Nutzungsrecht als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:08 Uhr, abgelegt in April 2026
Nutzungsrecht als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
Der Kaufvertrag über ein Grundstück unterliegt der Grunderwerbsteuer. Dabei bemisst sich die Grunderwerbsteuer nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach dem Wert der Gegenleistung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gilt als Gegenleistung unter anderem der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Dies sind z. B. Kredite, mit denen das Grundstück belastet ist und die
vom Erwerber übernommen werden.
Als sonstige Leistungen sind aber auch andere Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis [...] >> weiterlesen
Der Kaufvertrag über ein Grundstück unterliegt der Grunderwerbsteuer. Dabei bemisst sich die Grunderwerbsteuer nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach dem Wert der Gegenleistung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gilt als Gegenleistung unter anderem der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Dies sind z. B. Kredite, mit denen das Grundstück belastet ist und die
vom Erwerber übernommen werden.

Als sonstige Leistungen sind aber auch andere Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis [...] >> weiterlesen
19.032026Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:08 Uhr, abgelegt in April 2026
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Unterhalt an unterhaltsberechtigte Personen kann bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2025: 12.348 Euro) als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn für die unterstützte Person kein Kindergeld (mehr) gezahlt wird. Eigenes Einkommen der unterstützten Person wird angerechnet, soweit es den Betrag von 624 Euro jährlich übersteigt (vgl. § 33a Abs. 1 EStG).
Seit 2025 ist Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Geldzahlungen, dass diese auf ein Konto des Empfängers überwiesen werden; die Zahlungen müssen durch Überweisungsbelege nachgewiesen werden. Werden [...] >> weiterlesen
Unterhalt an unterhaltsberechtigte Personen kann bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2025: 12.348 Euro) als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn für die unterstützte Person kein Kindergeld (mehr) gezahlt wird. Eigenes Einkommen der unterstützten Person wird angerechnet, soweit es den Betrag von 624 Euro jährlich übersteigt (vgl. § 33a Abs. 1 EStG).

Seit 2025 ist Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Geldzahlungen, dass diese auf ein Konto des Empfängers überwiesen werden; die Zahlungen müssen durch Überweisungsbelege nachgewiesen werden. Werden [...] >> weiterlesen
19.032026Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 11:03 Uhr, abgelegt in April 2026
Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken
ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können.
Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe [...] >> weiterlesen
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken
ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können.
Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe [...] >> weiterlesen
19.032026 Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen ab 2026
Autor: badewitz
geschrieben am 19.03.2026 10:59 Uhr, abgelegt in April 2026
Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen ab 2026
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG können Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaften) als Werbungskosten abgezogen werden, wenn diese auch die spezifischen beruflichen Interessen des Arbeitnehmers vertreten.
Bei Arbeitnehmern wird bereits beim Lohnsteuerabzug eine Werbungskosten-Pauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 Euro pro Jahr berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die tatsächlichen Werbungskosten steuerlich nur auswirken, soweit sie in der Summe den Betrag von 1.230 Euro übersteigen. Bei Arbeitnehmern, die neben den Gewerkschaftsbeiträgen (z. B. 1 % [...] >> weiterlesen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG können Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaften) als Werbungskosten abgezogen werden, wenn diese auch die spezifischen beruflichen Interessen des Arbeitnehmers vertreten.

Bei Arbeitnehmern wird bereits beim Lohnsteuerabzug eine Werbungskosten-Pauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 Euro pro Jahr berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die tatsächlichen Werbungskosten steuerlich nur auswirken, soweit sie in der Summe den Betrag von 1.230 Euro übersteigen. Bei Arbeitnehmern, die neben den Gewerkschaftsbeiträgen (z. B. 1 % [...] >> weiterlesen

