Im Rahmen eines Jahressteuergesetzes 2022 sind u. a. ab 2023 folgende Änderungen geplant:
Steuern aktuell
02.122022Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:24 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können in Höhe von 20% bis zu bestimmten Höchstbeträgen (4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen) als Steuerermäßigung abgezogen werden.
Begünstigt ist nur die Arbeitsleistung, nicht der Materialaufwand. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist nicht nur, dass eine Rechnung vorliegt; die Zahlung muss auch auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
Falls eine GmbH haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringt, können entsprechende Leistungen der GmbH auch im Haushalt eines [...] >> weiterlesen

Falls eine GmbH haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringt, können entsprechende Leistungen der GmbH auch im Haushalt eines [...] >> weiterlesen
02.122022Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:23 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Ist aus beruflichen Gründen ein zweiter Haushalt am entfernten Arbeitsplatz erforderlich, können die dadurch entstehenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Das gilt z.B. für dieMiete derWohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro monatlich. Aufwendungen für Familienheimfahrten können für eine Fahrt wöchentlich – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für die ersten 20 km und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer geltend gemacht werden.
Anders als bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [...] >> weiterlesen

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02.122022Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:23 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z.B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z.B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können.
Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll: Diese Grenze [...] >> weiterlesen
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können.
Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll: Diese Grenze [...] >> weiterlesen
02.122022Jahressteuergesetz 2022
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:22 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Auf Veranlassung des Bundesrates sollen bestimmte Regelungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 geändert werden.


- Die Jahrespauschale für anerkannte häusliche Arbeitszimmer soll ab 2023 in eine monatsbezogene Arbeitszimmerpauschale in Höhe von 1.248 Euro jährlich umgewandelt werden. Die Pauschale soll für ein Arbeitszimmer insgesamt gelten; nutzen z.B. beide Ehepartner das Arbeitszimmer, können beide zusammen (nur) maximal eine Arbeitszimmerpauschale geltend machen.
- Die Grenze über die Behandlung von sofort abzugsfähigen geringwertigen Wirtschaftsgütern soll ab 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden. Die Sammelposten-Regelung wird abgeschafft; sie gilt [...] >> weiterlesen
02.122022Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:21 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; der Abzug der auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen ist dann auf derzeit 1.250 Euro pro Jahr beschränkt.
Dagegen ist ein unbeschränkter Abzug möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Wird die Tätigkeit auch außerhalb des Arbeitszimmers, z.B. im Außendienst, ausgeübt, ist für die Höhe des Abzugs entscheidend, welches der beiden Merkmale für die Tätigkeit prägend ist und den sog. qualitativen Schwerpunkt [...] >> weiterlesen

Wird die Tätigkeit auch außerhalb des Arbeitszimmers, z.B. im Außendienst, ausgeübt, ist für die Höhe des Abzugs entscheidend, welches der beiden Merkmale für die Tätigkeit prägend ist und den sog. qualitativen Schwerpunkt [...] >> weiterlesen
02.122022Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:21 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Immobilien häufig durch eine niedrige Bewertung und/oder durch besondere Freibeträge gegenüber anderen (privaten) Vermögensgegenständen begünstigt.
Weitgehend unbemerkt enthält das geplante Jahressteuergesetz 2022 auch Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang [...] >> weiterlesen

Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang [...] >> weiterlesen
02.122022Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:19 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen

Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen
02.122022Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:19 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Einige der von der Bundesregierung in den vergangenen Wochen geplanten Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen konnten zwischenzeitlich umgesetzt werden:


- Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
- Auch Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Inland, die zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge haben, erhalten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung. Die Pauschale ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung [...] >> weiterlesen
28.102022Geringwertige Wirtschaftsgüter
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:28 Uhr, abgelegt in November 2022
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen.
Entscheidend für den Zeitpunkt der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.
Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewinneinkünften (wahlweise) die Bildung [...] >> weiterlesen

Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewinneinkünften (wahlweise) die Bildung [...] >> weiterlesen
28.102022Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:26 Uhr, abgelegt in November 2022
Bei Anschaffung und Herstellung von beweglichen, vermieteten oder (fast) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern können neben der normalen Abschreibung bis zu 20% der Aufwendungen in den ersten 5 Jahren gesondert abgeschrieben werden.
Die Sonderabschreibung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts bis zum Jahresende in vollem Umfang für das gesamte Jahr 2022 in Betracht.
Werden entsprechende Investitionen geplant, kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – maximal bis zu einem [...] >> weiterlesen

Werden entsprechende Investitionen geplant, kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – maximal bis zu einem [...] >> weiterlesen
28.102022Verlängerung Kurzarbeitergeld
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:26 Uhr, abgelegt in November 2022
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus für weitere drei Monate bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Das bedeutet, dass weiterhin Kurzarbeitergeld bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens 10% statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind; außerdem müssen Beschäftigte auch wie bisher keine Minusstunden vor Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
Das Kurzarbeitergeld ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG dem Progressionsvorbehalt. Die anfallenden [...] >> weiterlesen

Das Kurzarbeitergeld ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG dem Progressionsvorbehalt. Die anfallenden [...] >> weiterlesen
28.102022Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:26 Uhr, abgelegt in November 2022
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2022 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2023 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2022 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2022 [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.

Ab dem 01.10.2022 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2023 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2022 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2022 [...] >> weiterlesen
28.102022Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:25 Uhr, abgelegt in November 2022
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Blumen,Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Sonstige Sachbezüge (z.B. auch Gutscheine oder Geldkarten) bleiben [...] >> weiterlesen

28.102022Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:24 Uhr, abgelegt in November 2022

- Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte wird von 801 Euro (Ehepartner: 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (Ehepartner: 2.000 Euro) pro Jahr angehoben.
- Der Ausbildungsfreibetrag für in Berufsausbildung befindliche und auswärtig untergebrachte volljährige Kinder wird von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
- Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Homeoffice-Arbeitsplätzen wird verbessert: Die Tagespauschale für berufliche Arbeiten in der häuslichen Wohnung in Höhe von 5 Euro kann ab 2023 für [...] >> weiterlesen
01.102022Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2022 12:49 Uhr, abgelegt in Oktober 2022
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird.
Insbesondere sind folgende Änderungen vorgesehen:
• Aktualisierung des Einkommensteuertarifs
Für 2023 wird der Grundfreibetrag auf 10.632 Euro und für 2024 auf 10.932 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung des in dem Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürger ab dem Jahr 2023 gewährleistet werden. Mit der Rechtsverschiebung weiterer Tarifeckwerte wird der Effekt der Kalten Progression ausgeglichen. So kommen trotz [...] >> weiterlesen

• Aktualisierung des Einkommensteuertarifs
Für 2023 wird der Grundfreibetrag auf 10.632 Euro und für 2024 auf 10.932 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung des in dem Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürger ab dem Jahr 2023 gewährleistet werden. Mit der Rechtsverschiebung weiterer Tarifeckwerte wird der Effekt der Kalten Progression ausgeglichen. So kommen trotz [...] >> weiterlesen