Steuern aktuell
21.102025Sonderausgaben 2025
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:29 Uhr, abgelegt in November 2025
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2025 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der [...] >> weiterlesen

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2025 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der [...] >> weiterlesen
21.102025Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:26 Uhr, abgelegt in November 2025
Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, können dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % und höchstens 50 % beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bilanzierende als auch für Selbständige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (z. B. Freiberufler).
Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller [...] >> weiterlesen

Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller [...] >> weiterlesen
21.102025Vermögensverlust durch Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:23 Uhr, abgelegt in November 2025
Vermögensverlust durch Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl anderer Steuerpflichtiger gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen – nach Abzug eines einkommensabhängigen Eigenanteils – als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33 Abs. 1 EStG). Typische Aufwendungen sind hier Krankheitskosten.

Fraglich ist, ob auch durch Straftaten verursachte Vermögensverluste für einen Abzug in Betracht kommen. Für Lösegeldzahlungen wurde das durch die Rechtsprechung bejaht. Zahlungen aufgrund einer Erpressung wurden dagegen nicht zum Abzug zugelassen, wenn [...] >> weiterlesen
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl anderer Steuerpflichtiger gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen – nach Abzug eines einkommensabhängigen Eigenanteils – als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33 Abs. 1 EStG). Typische Aufwendungen sind hier Krankheitskosten.

Fraglich ist, ob auch durch Straftaten verursachte Vermögensverluste für einen Abzug in Betracht kommen. Für Lösegeldzahlungen wurde das durch die Rechtsprechung bejaht. Zahlungen aufgrund einer Erpressung wurden dagegen nicht zum Abzug zugelassen, wenn [...] >> weiterlesen
21.102025Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2025 anschaffen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:20 Uhr, abgelegt in November 2025
Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2025 anschaffen
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungsund Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen. Entscheidend für den Zeitpunkt
der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.
Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2025 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter [...] >> weiterlesen
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungsund Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen. Entscheidend für den Zeitpunkt
der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.

Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2025 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter [...] >> weiterlesen
21.102025Kindergeld trotz parallel ausgeübter Erwerbstätigkeit
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:16 Uhr, abgelegt in November 2025
Grundsätzlich besteht ein Kindergeldanspruch für ein über 18 Jahre altes Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Der Begriff „Berufsausbildung“ umfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf; in einer Berufsausbildung befindet sich auch, wer „sein Berufsziel“ noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet.
Hierzu dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.
Der Kindergeldanspruch ist [...] >> weiterlesen
Hierzu dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.Der Kindergeldanspruch ist [...] >> weiterlesen
21.102025Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:10 Uhr, abgelegt in November 2025
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2025 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2026 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2025 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.Ab dem 01.10.2025 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2026 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2025 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das [...] >> weiterlesen
21.102025Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:07 Uhr, abgelegt in November 2025
Private Kapitalerträge werden regelmäßig durch einen – von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Banken o. Ä. vorgenommenen – Steuerabzug von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Verluste z. B. aus Aktiengeschäften werden von der Bank verrechnet bzw. auf das nächste Kalenderjahr vorgetragen.

Sollen nicht verrechnete Verluste im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung 2025 geltend gemacht werden, muss ein Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2025 bei der betroffenen Bank gestellt werden (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).

Sollen nicht verrechnete Verluste im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung 2025 geltend gemacht werden, muss ein Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2025 bei der betroffenen Bank gestellt werden (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).
21.102025Steueränderungsgesetz 2025
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 10:58 Uhr, abgelegt in November 2025
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt.
Darin sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
Darin sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:- Einkommensteuer
Mit Wirkung ab 01.01.2026 sollen die sog. Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die sog. Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG von 840 Euro auf 960 Euro jeweils pro Jahr angehoben werden.
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung soll ebenfalls ab 01.01.2026 mit einheitlich 0,38 Euro [...] >> weiterlesen
22.092025Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:56 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen
Für Ausgaben in Privathaushalten, z. B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine
Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden. Für (Arbeitslohn-)Kosten im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen (Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.) gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG).
Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung auf ein Konto [...] >> weiterlesen
Für Ausgaben in Privathaushalten, z. B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine
Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden. Für (Arbeitslohn-)Kosten im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen (Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.) gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG).Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung auf ein Konto [...] >> weiterlesen
22.092025Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt. Hervorzuheben sind insbesondere Änderungen der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt. Hervorzuheben sind insbesondere Änderungen der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).- Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
Nach § 8 EStDV brauchen gegenwärtig eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn deren Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks (relative Grenze) und nicht mehr als 20.500 Euro (absolute Grenze) beträgt.
Die relative Grenze soll durch eine eindeutig feststellbare Grenze in Form einer Quadratmeterzahl von höchstens [...] >> weiterlesen
22.092025Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei eingetragenem Wohnre
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:43 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei eingetragenem Wohnrecht
Wird ein bebautes Grundstück an den Ehegatten oder Lebenspartner oder an Kinder (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) vererbt, ist der Erwerb erbschaftsteuerfrei, soweit darin eine Wohnung durch den Erblasser bis zu seinem Tod bewohnt wurde (sog. Familienheim). 14 Unschädlich ist, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen an einer
Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Erben bestimmt und von diesem mindestens 10 [...] >> weiterlesen
Wird ein bebautes Grundstück an den Ehegatten oder Lebenspartner oder an Kinder (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) vererbt, ist der Erwerb erbschaftsteuerfrei, soweit darin eine Wohnung durch den Erblasser bis zu seinem Tod bewohnt wurde (sog. Familienheim). 14 Unschädlich ist, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen an einer
Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Erben bestimmt und von diesem mindestens 10 [...] >> weiterlesen22.092025Rückwirkender Wegfall der Steuer – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehever
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:43 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Rückwirkender Wegfall der Steuer – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag
Wenn kein anderer Güterstand vereinbart ist, leben Ehegatten automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Abweichend davon können Ehepartner aber Gütertrennung vereinbaren; in diesem Fall ergibt sich regelmäßig ein
Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehepartners gegenüber dem anderen. Erfolgt der
Zugewinnausgleich durch Auszahlung von Geld, handelt es sich steuerlich um eine Vermögensumschichtung, die regelmäßig steuerfrei ist.
Etwas anderes gilt, wenn Vermögenswerte wie z. B. Grundstücke oder Beteiligungen hierfür eingesetzt werden.
Erfüllt der ausgleichsverpflichtete Ehepartner den Zugewinnausgleichsanspruch z. B. durch Übertragung eines [...] >> weiterlesen
Wenn kein anderer Güterstand vereinbart ist, leben Ehegatten automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Abweichend davon können Ehepartner aber Gütertrennung vereinbaren; in diesem Fall ergibt sich regelmäßig ein
Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehepartners gegenüber dem anderen. Erfolgt derZugewinnausgleich durch Auszahlung von Geld, handelt es sich steuerlich um eine Vermögensumschichtung, die regelmäßig steuerfrei ist.
Etwas anderes gilt, wenn Vermögenswerte wie z. B. Grundstücke oder Beteiligungen hierfür eingesetzt werden.
Erfüllt der ausgleichsverpflichtete Ehepartner den Zugewinnausgleichsanspruch z. B. durch Übertragung eines [...] >> weiterlesen
22.092025Fahrtkosten bei erster Tätigkeitsstätte
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:24 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Fahrtkosten bei erster Tätigkeitsstätte
Die Frage, ob ein Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte anzusehen ist, entscheidet darüber, ob z. B. Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden können und wie die Aufwendungen für Fahrten zu diesem Arbeitsplatz zu
beurteilen sind. Handelt es sich – wie im Regelfall – um die erste Tätigkeitsstätte, sind die Fahrtkosten von der Wohnung durch die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro (0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) pro Entfernungskilometer abgegolten. Das ist vorteilhaft, wenn der Arbeitsplatz zu Fuß oder mit dem Fahrrad [...] >> weiterlesen
Die Frage, ob ein Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte anzusehen ist, entscheidet darüber, ob z. B. Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden können und wie die Aufwendungen für Fahrten zu diesem Arbeitsplatz zu
beurteilen sind. Handelt es sich – wie im Regelfall – um die erste Tätigkeitsstätte, sind die Fahrtkosten von der Wohnung durch die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro (0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) pro Entfernungskilometer abgegolten. Das ist vorteilhaft, wenn der Arbeitsplatz zu Fuß oder mit dem Fahrrad [...] >> weiterlesen22.092025 Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privatwagens
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:15 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privatwagens
Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung unterliegt als Arbeitslohn grundsätzlich der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherung. Die Bewertung dieses Sachbezugs erfolgt regelmäßig nach der sog. 1 %-Regelung (Monatspauschale); alternativ kann die Höhe des Sachbezugs aber
auch anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs und der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten ermittelt werden. Wird das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, wird die Monatspauschale für jeden Entfernungskilometer um 0,03 % des Fahrzeuglistenpreises bzw. der dabei entstandenen anteiligen [...] >> weiterlesen
Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung unterliegt als Arbeitslohn grundsätzlich der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherung. Die Bewertung dieses Sachbezugs erfolgt regelmäßig nach der sog. 1 %-Regelung (Monatspauschale); alternativ kann die Höhe des Sachbezugs aber

auch anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs und der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten ermittelt werden. Wird das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, wird die Monatspauschale für jeden Entfernungskilometer um 0,03 % des Fahrzeuglistenpreises bzw. der dabei entstandenen anteiligen [...] >> weiterlesen
22.092025Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 – Zurückweisung von Einsprüchen
Autor: badewitz
geschrieben am 22.09.2025 11:11 Uhr, abgelegt in Oktober 2025
Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 – Zurückweisung von Einsprüchen
Viele Steuerpflichtige haben sich in der Vergangenheit gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags durch Einsprüche oder Änderungsanträge mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 gewehrt.
Die Finanzverwaltung hat nun eine sog. Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung dieser Einsprüche und Änderungsanträge erlassen.
Danach werden alle am 04.08.2025 anhängigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen der Verstoß des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 gegen das Grundgesetz geltend gemacht wird. Entsprechendes gilt [...] >> weiterlesen
Viele Steuerpflichtige haben sich in der Vergangenheit gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags durch Einsprüche oder Änderungsanträge mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 gewehrt.
Die Finanzverwaltung hat nun eine sog. Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung dieser Einsprüche und Änderungsanträge erlassen.Danach werden alle am 04.08.2025 anhängigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen der Verstoß des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 gegen das Grundgesetz geltend gemacht wird. Entsprechendes gilt [...] >> weiterlesen

