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November 2024

17.102024
Lohnsteuer-Ermäßigung

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 11:08 Uhr, abgelegt in November 2024

Freibetrag beim Lohnsteuerabzug

Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.

Ab dem 01.10.2024 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2024 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2024 [...] >> weiterlesen

17.102024
Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 11:05 Uhr, abgelegt in November 2024

Für Ausgaben in Privathaushalten, z. B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden. Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-,
Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; [...] >> weiterlesen

17.102024
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 11:02 Uhr, abgelegt in November 2024

Für energetische Maßnahmen an einem in der EU oder dem EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude, mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor den 01.01.2030 abgeschlossen werden, kann eine Einkommensteuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im Folgejahr jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens jeweils 14.000 Euro, und im darauf folgenden Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens 12.000 Euro; d. h., für ein Objekt sind Aufwendungen von bis [...] >> weiterlesen

17.102024
Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesve

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:58 Uhr, abgelegt in November 2024

Im steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren muss trotz eines Einspruchs oder einer Klage gegen einen Steuerbescheid die festgesetzte Steuer zunächst gezahlt werden. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheids kann jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Finanzamt bzw. das Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden.

In diesem Fall ist die Steuer zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also dem Einspruch oder Klageverfahren, nicht zu zahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige jedoch im Hauptsacheverfahren, wird er für die Dauer der gewährten AdV nachträglich mit Zinsen von [...] >> weiterlesen

17.102024
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder W

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:56 Uhr, abgelegt in November 2024

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.

Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine [...] >> weiterlesen

17.102024
Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:48 Uhr, abgelegt in November 2024

Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, können dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % und höchstens 50 % beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bilanzierende als auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln



(z. B. Freiberufler). Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller Höhe [...] >> weiterlesen

17.102024
Sonderausgaben 2024

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:45 Uhr, abgelegt in November 2024

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).



Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2024 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2024 zu leisten.

Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.

Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw.mit Eingabe [...] >> weiterlesen

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