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November 2017
05.112017Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:37 Uhr, abgelegt in November 2017
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Daten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 1. Oktober 2017 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2018 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt.
Bis zum 30. November 2017 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Daten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 1. Oktober 2017 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2018 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt.
Bis zum 30. November 2017 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das [...] >> weiterlesen
05.112017Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018 auf 4,2 Prozent
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:31 Uhr, abgelegt in November 2017
Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 4,8% auf 4,2 % der ge zahlten Entgelte herabgesetzt wird.
Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 4,8% auf 4,2 % der ge zahlten Entgelte herabgesetzt wird.
05.112017Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:15 Uhr, abgelegt in November 2017
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z.B. Kinder, Eltern oder Geschwister ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z.B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten überhaupt nicht geltend gemacht werden können.
Eine weitere Besonderheit ist zu beachten, wenn eine verbilligte Vermietung vorliegt: Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete, geht das Finanzamt von einer teilentgeltlichen [...] >> weiterlesen
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten überhaupt nicht geltend gemacht werden können.
Eine weitere Besonderheit ist zu beachten, wenn eine verbilligte Vermietung vorliegt: Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete, geht das Finanzamt von einer teilentgeltlichen [...] >> weiterlesen
05.112017EuGH-Vorlage zur Soll-Besteuerung
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:06 Uhr, abgelegt in November 2017
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits dann, wenn die Leistung an den Kunden erbracht wurde, d.h., sie ist für diesen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum anzumelden und an das Finanzamt abzuführen (sog. Soll-Besteuerung). Bei kleineren Unternehmen und nicht bilanzierenden Freiberuflern entsteht die Umsatzsteuer auf Antrag erst nach der Begleichung der Rechnung durch den Kunden und ist auch erst dann anzumelden und abzuführen (sog. Ist-Besteuerung).
Die Soll-Besteuerung führt gegenüber der Ist-Besteuerung regelmäßig zu Liquiditätsnachteilen, weil die Umsatzsteuer sofort abzuführen ist, auch wenn der Kunde die Rechnung erst nach Monaten begleicht.
Wird eine Forderung [...] >> weiterlesen
Die Soll-Besteuerung führt gegenüber der Ist-Besteuerung regelmäßig zu Liquiditätsnachteilen, weil die Umsatzsteuer sofort abzuführen ist, auch wenn der Kunde die Rechnung erst nach Monaten begleicht.
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05.112017Berücksichtigung von Kosten für Home Office
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:01 Uhr, abgelegt in November 2017
Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer („Home-Office“)
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (anteilige Miete, Abschreibungen, Schuldzinsen usw.) können nach dem Gesetzeswortlaut überhaupt nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (im Büro des Arbeitgebers) zur Verfügung steht. Danach ist bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes ein steuerlicher Abzug der entsprechenden Kosten von vorn herein ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit Home-Office-Arbeitsplätzen will die Finanzverwaltung8 offensichtlich von dieser strengen Regelung abweichen. Nutzt z.B. ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit teilweise ein Büro beim Arbeitgeber, teilweise sein [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (anteilige Miete, Abschreibungen, Schuldzinsen usw.) können nach dem Gesetzeswortlaut überhaupt nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (im Büro des Arbeitgebers) zur Verfügung steht. Danach ist bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes ein steuerlicher Abzug der entsprechenden Kosten von vorn herein ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit Home-Office-Arbeitsplätzen will die Finanzverwaltung8 offensichtlich von dieser strengen Regelung abweichen. Nutzt z.B. ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit teilweise ein Büro beim Arbeitgeber, teilweise sein [...] >> weiterlesen
05.112017Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 10:51 Uhr, abgelegt in November 2017
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze wird ab 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410 Euro nicht überschreiten (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 EStG).
Mit Wirkung ab 2018 ist diese Grenze auf 800 Euro (maßgebend ist der reine Warenpreis ohne Umsatzsteuer) angehoben worden. Bis zu diesem Betrag brauchen also Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ab 2018 [...] >> weiterlesen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410 Euro nicht überschreiten (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 EStG).
Mit Wirkung ab 2018 ist diese Grenze auf 800 Euro (maßgebend ist der reine Warenpreis ohne Umsatzsteuer) angehoben worden. Bis zu diesem Betrag brauchen also Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ab 2018 [...] >> weiterlesen
05.112017Sonderausgaben 2017
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 10:47 Uhr, abgelegt in November 2017
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2017 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2017 zu leisten.
Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.
Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei [...] >> weiterlesen
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2017 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2017 zu leisten.
Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.
Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei [...] >> weiterlesen