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Oktober 2017
01.102017Häusliches Arbeitszimmers
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2017 17:30 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für mehrere Einkunftsarten
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn
- für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; der Abzug der Aufwendungen ist dann auf 1.250 Euro beschränkt,
- das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet; in diesem Fall können die Aufwendungen unbeschränkt abgezogen werden
30.092017Betriebsausgabenabzug bei Geschenken
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:59 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbezogen werden müsste.
Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass sie diese für Unternehmen nachteilige Regelung nicht anwenden will. [...] >> weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbezogen werden müsste.
Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass sie diese für Unternehmen nachteilige Regelung nicht anwenden will. [...] >> weiterlesen
30.092017Zugangsbeschränkte Vereine nicht gemeinnützig
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:54 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Vereine und andere Personenzusammenschlüsse oder Körperschaften sind häufig bestrebt, als gemeinnützig anerkannt zu werden, u. a., weil damit bestimmte Steuervergünstigungen z. B. bei der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verbunden sind.
Die Anerkennung als gemeinnützig setzt voraus, dass die Körperschaft die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Hierzu gehört z. B. die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Bildung und Wohlfahrt. Förderung der „Allgemeinheit“ bedeutet u. a., dass keine Person ohne sachlich zwingenden Grund von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden darf.
Der Bundesfinanzhof hat bei einer Freimaurerloge die [...] >> weiterlesen
Die Anerkennung als gemeinnützig setzt voraus, dass die Körperschaft die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Hierzu gehört z. B. die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Bildung und Wohlfahrt. Förderung der „Allgemeinheit“ bedeutet u. a., dass keine Person ohne sachlich zwingenden Grund von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden darf.
Der Bundesfinanzhof hat bei einer Freimaurerloge die [...] >> weiterlesen
30.092017Zuwendungen an Parteien
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:51 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Zuwendungen an Parteien und kommunale Wählervereinigungen
Spenden und Beiträge an politische Parteien wirken sich steuerlich wie folgt aus:
a) Die Hälfte der Aufwendungen bis zur Höhe von 1.650 Euro mindert als Steuerermäßigung die festzusetzende Steuer um maximal 825 Euro. Bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge (vgl. § 34g EStG).
b) Spenden und Beiträge, die den obigen Höchstbetrag übersteigen, können wiederum bis zur Höhe von 1.650 Euro (Ehepartner 3.300 Euro) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Spenden und Beiträge an [...] >> weiterlesen
Spenden und Beiträge an politische Parteien wirken sich steuerlich wie folgt aus:
a) Die Hälfte der Aufwendungen bis zur Höhe von 1.650 Euro mindert als Steuerermäßigung die festzusetzende Steuer um maximal 825 Euro. Bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge (vgl. § 34g EStG).
b) Spenden und Beiträge, die den obigen Höchstbetrag übersteigen, können wiederum bis zur Höhe von 1.650 Euro (Ehepartner 3.300 Euro) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Spenden und Beiträge an [...] >> weiterlesen
30.092017Neues Investmentsteuergesetz
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Besteuerung von „Alt-Anteilen“
Ab dem 1. Januar 2018 wird die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend geändert: Anders als bisher unterliegen die Fonds selbst mit ihren inländischen Beteiligungserträgen künftig regelmäßig der Ertrags-besteuerung (mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 %). Um dieser Vorbelastung auf der Fondsebene Rechnung zu tragen, erfolgt beim privaten Anleger eine Teilfreistellung bei der Besteuerung der laufenden Erträge.
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Investmentanteilen werden - ebenso wie die laufenden Ausschüttungen eines Fonds - künftig als Kapitalerträge besteuert (siehe § 20 Abs. 1 Nr. 3 [...] >> weiterlesen
Ab dem 1. Januar 2018 wird die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend geändert: Anders als bisher unterliegen die Fonds selbst mit ihren inländischen Beteiligungserträgen künftig regelmäßig der Ertrags-besteuerung (mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 %). Um dieser Vorbelastung auf der Fondsebene Rechnung zu tragen, erfolgt beim privaten Anleger eine Teilfreistellung bei der Besteuerung der laufenden Erträge.
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Investmentanteilen werden - ebenso wie die laufenden Ausschüttungen eines Fonds - künftig als Kapitalerträge besteuert (siehe § 20 Abs. 1 Nr. 3 [...] >> weiterlesen
30.092017Verzicht auf Pflichtteilsanspruch
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:38 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten des Erblassers
Ein Erwerb von Todes wegen unterliegt regelmäßig beim Erben der Erbschaftsteuer. Entsprechendes gilt für den Pflichtteil, der einem Abkömmling (z. B. einem Kind des Erblassers) zusteht, wenn er (eigentlich) vertraglich bzw. testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Macht der Pflichtteilsberechtigte vom Pflichtteilsanspruch keinen Gebrauch und erhält er von den anderen Erben für diesen Verzicht eine Abfindung, so ist eine entsprechende Zahlung ebenso regelmäßig erbschaftsteuerpflichtig.
Wird noch zu Lebzeiten des Erblassers z. B. zwischen den Geschwisterkindern eine Abfindung für den Verzicht auf einen (künftigen) [...] >> weiterlesen
Ein Erwerb von Todes wegen unterliegt regelmäßig beim Erben der Erbschaftsteuer. Entsprechendes gilt für den Pflichtteil, der einem Abkömmling (z. B. einem Kind des Erblassers) zusteht, wenn er (eigentlich) vertraglich bzw. testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Macht der Pflichtteilsberechtigte vom Pflichtteilsanspruch keinen Gebrauch und erhält er von den anderen Erben für diesen Verzicht eine Abfindung, so ist eine entsprechende Zahlung ebenso regelmäßig erbschaftsteuerpflichtig.
Wird noch zu Lebzeiten des Erblassers z. B. zwischen den Geschwisterkindern eine Abfindung für den Verzicht auf einen (künftigen) [...] >> weiterlesen
30.092017Außergewöhnlichen Belastungen
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:35 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Keine Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen
Bestimmte private Aufwendungen können ggf. als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen von § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Hierzu zählen z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Belastungen für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem die Aufwendungen tatsächlich geleistet worden sind. Übersteigen die Aufwendungen im Zahlungsjahr die Einkünfte, z. B. bei größeren Ausgaben für einen behinderungsbedingten Umbau der Wohnung, lässt die Finanzverwaltung eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre nicht zu, da für [...] >> weiterlesen
Bestimmte private Aufwendungen können ggf. als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen von § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Hierzu zählen z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Belastungen für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem die Aufwendungen tatsächlich geleistet worden sind. Übersteigen die Aufwendungen im Zahlungsjahr die Einkünfte, z. B. bei größeren Ausgaben für einen behinderungsbedingten Umbau der Wohnung, lässt die Finanzverwaltung eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre nicht zu, da für [...] >> weiterlesen
30.092017Scheidungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:26 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Kein Abzug als außergewöhnliche Belastungen
Bis einschließlich 2012 waren die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten eines Scheidungsprozesses als zwangsläufig anzusehen mit der Folge, dass sie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden konnten.
Nachdem der Bundesfinanzhof in früheren Entscheidungen auch andere Zivilprozesskosten zum Abzug zuließ, kam es zu einer Gesetzesänderung mit Wirkung ab 2013. Danach sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, dass die Existenzgrundlage und die lebensnotwendigen Bedürfnisse bedroht sind. Daraufhin hat die Finanzverwaltung den Hinweis auf die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten [...] >> weiterlesen
Bis einschließlich 2012 waren die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten eines Scheidungsprozesses als zwangsläufig anzusehen mit der Folge, dass sie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden konnten.
Nachdem der Bundesfinanzhof in früheren Entscheidungen auch andere Zivilprozesskosten zum Abzug zuließ, kam es zu einer Gesetzesänderung mit Wirkung ab 2013. Danach sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, dass die Existenzgrundlage und die lebensnotwendigen Bedürfnisse bedroht sind. Daraufhin hat die Finanzverwaltung den Hinweis auf die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten [...] >> weiterlesen