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Im Rahmen eines Jahressteuergesetzes 2022 sind u. a. ab 2023 folgende Änderungen geplant:
November 2022
28.102022Geringwertige Wirtschaftsgüter
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:28 Uhr, abgelegt in November 2022
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen.
Entscheidend für den Zeitpunkt der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.
Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewinneinkünften (wahlweise) die Bildung [...] >> weiterlesen

Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewinneinkünften (wahlweise) die Bildung [...] >> weiterlesen
28.102022Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:26 Uhr, abgelegt in November 2022
Bei Anschaffung und Herstellung von beweglichen, vermieteten oder (fast) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern können neben der normalen Abschreibung bis zu 20% der Aufwendungen in den ersten 5 Jahren gesondert abgeschrieben werden.
Die Sonderabschreibung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts bis zum Jahresende in vollem Umfang für das gesamte Jahr 2022 in Betracht.
Werden entsprechende Investitionen geplant, kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – maximal bis zu einem [...] >> weiterlesen

Werden entsprechende Investitionen geplant, kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – maximal bis zu einem [...] >> weiterlesen
28.102022Verlängerung Kurzarbeitergeld
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:26 Uhr, abgelegt in November 2022
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus für weitere drei Monate bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Das bedeutet, dass weiterhin Kurzarbeitergeld bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens 10% statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind; außerdem müssen Beschäftigte auch wie bisher keine Minusstunden vor Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
Das Kurzarbeitergeld ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG dem Progressionsvorbehalt. Die anfallenden [...] >> weiterlesen

Das Kurzarbeitergeld ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG dem Progressionsvorbehalt. Die anfallenden [...] >> weiterlesen
28.102022Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:26 Uhr, abgelegt in November 2022
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2022 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2023 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2022 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2022 [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.

Ab dem 01.10.2022 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2023 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2022 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2022 [...] >> weiterlesen
28.102022Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:25 Uhr, abgelegt in November 2022
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Blumen,Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Sonstige Sachbezüge (z.B. auch Gutscheine oder Geldkarten) bleiben [...] >> weiterlesen

28.102022Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
Autor: badewitz
geschrieben am 28.10.2022 20:24 Uhr, abgelegt in November 2022

- Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte wird von 801 Euro (Ehepartner: 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (Ehepartner: 2.000 Euro) pro Jahr angehoben.
- Der Ausbildungsfreibetrag für in Berufsausbildung befindliche und auswärtig untergebrachte volljährige Kinder wird von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
- Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Homeoffice-Arbeitsplätzen wird verbessert: Die Tagespauschale für berufliche Arbeiten in der häuslichen Wohnung in Höhe von 5 Euro kann ab 2023 für [...] >> weiterlesen