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Dezember 2022
02.122022Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:24 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können in Höhe von 20% bis zu bestimmten Höchstbeträgen (4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen) als Steuerermäßigung abgezogen werden.
Begünstigt ist nur die Arbeitsleistung, nicht der Materialaufwand. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist nicht nur, dass eine Rechnung vorliegt; die Zahlung muss auch auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
Falls eine GmbH haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringt, können entsprechende Leistungen der GmbH auch im Haushalt eines [...] >> weiterlesen

Falls eine GmbH haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringt, können entsprechende Leistungen der GmbH auch im Haushalt eines [...] >> weiterlesen
02.122022Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:23 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Ist aus beruflichen Gründen ein zweiter Haushalt am entfernten Arbeitsplatz erforderlich, können die dadurch entstehenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Das gilt z.B. für dieMiete derWohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro monatlich. Aufwendungen für Familienheimfahrten können für eine Fahrt wöchentlich – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für die ersten 20 km und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer geltend gemacht werden.
Anders als bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [...] >> weiterlesen

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02.122022Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:23 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z.B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z.B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können.
Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll: Diese Grenze [...] >> weiterlesen
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können.
Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll: Diese Grenze [...] >> weiterlesen
02.122022Jahressteuergesetz 2022
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:22 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Auf Veranlassung des Bundesrates sollen bestimmte Regelungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 geändert werden.


- Die Jahrespauschale für anerkannte häusliche Arbeitszimmer soll ab 2023 in eine monatsbezogene Arbeitszimmerpauschale in Höhe von 1.248 Euro jährlich umgewandelt werden. Die Pauschale soll für ein Arbeitszimmer insgesamt gelten; nutzen z.B. beide Ehepartner das Arbeitszimmer, können beide zusammen (nur) maximal eine Arbeitszimmerpauschale geltend machen.
- Die Grenze über die Behandlung von sofort abzugsfähigen geringwertigen Wirtschaftsgütern soll ab 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden. Die Sammelposten-Regelung wird abgeschafft; sie gilt [...] >> weiterlesen
02.122022Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:21 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; der Abzug der auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen ist dann auf derzeit 1.250 Euro pro Jahr beschränkt.
Dagegen ist ein unbeschränkter Abzug möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Wird die Tätigkeit auch außerhalb des Arbeitszimmers, z.B. im Außendienst, ausgeübt, ist für die Höhe des Abzugs entscheidend, welches der beiden Merkmale für die Tätigkeit prägend ist und den sog. qualitativen Schwerpunkt [...] >> weiterlesen

Wird die Tätigkeit auch außerhalb des Arbeitszimmers, z.B. im Außendienst, ausgeübt, ist für die Höhe des Abzugs entscheidend, welches der beiden Merkmale für die Tätigkeit prägend ist und den sog. qualitativen Schwerpunkt [...] >> weiterlesen
02.122022Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:21 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Immobilien häufig durch eine niedrige Bewertung und/oder durch besondere Freibeträge gegenüber anderen (privaten) Vermögensgegenständen begünstigt.
Weitgehend unbemerkt enthält das geplante Jahressteuergesetz 2022 auch Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang [...] >> weiterlesen

Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang [...] >> weiterlesen
02.122022Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:19 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen

Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen
02.122022Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
Autor: badewitz
geschrieben am 02.12.2022 11:19 Uhr, abgelegt in Dezember 2022
Einige der von der Bundesregierung in den vergangenen Wochen geplanten Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen konnten zwischenzeitlich umgesetzt werden:


- Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
- Auch Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Inland, die zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge haben, erhalten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung. Die Pauschale ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung [...] >> weiterlesen