G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung internationales Steuerrecht


Dokumentsuche :   

Privater Verkauf von Eintrittskarten

Autor: badewitz

geschrieben am 11.10.2018 16:58 Uhr, abgelegt in Oktober 2018

Privater Verkauf von Eintrittskarten steuerpflichtig?

Der Verkauf von Eintrittskarten für ausverkaufte Konzert- oder Sportveranstaltungen kann im Einzelfall sehr lukrativ sein. Dabei muss der Verkauf nicht auf dem „schwarzen Markt“ erfolgen; auch offizielle Tickethändler bieten inzwischen Plattformen für den Weiterverkauf an.

Unabhängig von der Frage der Legalität solcher Verkäufe stellt sich die Frage nach der Einkommensteuerpflicht von Gewinnen aus derartigen Geschäften.

Ein Finanzgericht hält entsprechende Gewinne grundsätzlich für nicht steuerpflichtig. Es sieht in Eintrittskarten zwar Wertpapiere, aber nicht solche, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören; infolge - dessen gebe es keinen Tatbestand, der zur Steuerpflicht von Gewinnen aus deren Veräußerung führen könne. Im Übrigen kann die Finanzverwaltung die Versteuerung von Gewinnen aus Ticketverkäufen organisatorisch nicht sicherstellen; die Besteuerung einzelner Ticketverkäufe sei daher aufgrund des „strukturellen Vollzugsdefizits“ verfassungswidrig.

Fraglich ist, ob die Finanzverwaltung sich dieser Auffassung anschließen und ob die Entscheidung vor dem Bundesfinanzhof Bestand haben wird. Man wird aber davon ausgehen können, dass Gewinne allenfalls dann steuerpflichtig sind, wenn die Grenze für sog. Spekulationsgewinne von 600 Euro pro Jahr erreicht ist (vgl. § 23 EStG).



G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Seite weiterempfehlen
Münzgasse 11-13
95444 Bayreuth
Tel: 0921 / 7548-20
Fax: 0921 / 7548-13
info-bt(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Rodacher Str. 1
96317 Kronach
Tel: 09261 / 6020-0
Fax: 09261 / 6020-13
info-kc(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Schreiben Sie uns eine Nachricht
www.steuerkanzlei-badewitz.de
×