- Januar 2025
- Februar 2024
- März 2024
- April 2024
- Mai 2024
- Juni 2024
- Juli 2024
- August 2024
- September 2024
- Oktober 2024
- November 2024
- Dezember 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Fristen & Termine
- Steuern Aktuell 2022
- Steuern Aktuell 2021
- Steuern Aktuell 2020
- Steuern Aktuell 2019
- Steuern Aktuell 2018
- Steuern aktuell 2017
- Steuern Aktuell 2016
September 2018
10.092018Abzugsverbot für Schuldzinsen
Autor: badewitz
geschrieben am 10.09.2018 10:07 Uhr, abgelegt in September 2018
Nach § 4 Abs. 4a EStG sind betriebliche Schuldzinsen grundsätzlich nicht abzugsfähig, soweit sie auf Überentnahmen zurückzuführen sind. Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen in einem Wirtschaftsjahr höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen; sind die Entnahmen niedriger als diese Summe, spricht man von Unterentnahmen.
Nichtabzugsfähig sind Schuldzinsen in Höhe von 6% der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen und abzüglich der Unterentnahmen aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren, höchstens jedoch der tatsächliche Aufwand an Schuldzinsen, soweit er über 2.050 Euro hinausgeht. Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen [...] >> weiterlesen
Nichtabzugsfähig sind Schuldzinsen in Höhe von 6% der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen und abzüglich der Unterentnahmen aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren, höchstens jedoch der tatsächliche Aufwand an Schuldzinsen, soweit er über 2.050 Euro hinausgeht. Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen [...] >> weiterlesen
10.092018Erstattung von Vorsteuerbeträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 10.09.2018 10:01 Uhr, abgelegt in September 2018
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben (z.B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben.
Anträge auf Erstattung [...] >> weiterlesen
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben (z.B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben.
Anträge auf Erstattung [...] >> weiterlesen
10.092018Steueränderungsgesetz: Gutschein-Richtlinie
Autor: badewitz
geschrieben am 10.09.2018 09:57 Uhr, abgelegt in September 2018
Nach einem Steueränderungsgesetz soll die bisher schon weitestgehend angewendete europäische „Gutschein- Richtlinie“ in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung
Folgendes:
Die bisher verwendeten Begriffe „Waren- oder Sachgutschein“ und „Wertgutschein“ werden durch die Begriffe „Einzweck-Gutschein“ bzw. „Mehrzweck-Gutschein“ ersetzt.
Gutscheine, bei denen sowohl der Ort der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung als auch der Steuersatz feststehen, werden als Einzweck-Gutscheine bezeichnet. Da hier bereits bei Ausstellung des Gutscheins alle für die umsatzsteuerliche Behandlung notwendigen Informationen vorliegen, erfolgt die Besteuerung bereits im Zeitpunkt der Ausgabe (bzw. [...] >> weiterlesen
Folgendes:
Die bisher verwendeten Begriffe „Waren- oder Sachgutschein“ und „Wertgutschein“ werden durch die Begriffe „Einzweck-Gutschein“ bzw. „Mehrzweck-Gutschein“ ersetzt.
Gutscheine, bei denen sowohl der Ort der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung als auch der Steuersatz feststehen, werden als Einzweck-Gutscheine bezeichnet. Da hier bereits bei Ausstellung des Gutscheins alle für die umsatzsteuerliche Behandlung notwendigen Informationen vorliegen, erfolgt die Besteuerung bereits im Zeitpunkt der Ausgabe (bzw. [...] >> weiterlesen
10.092018Verlustabzugsbeschränkung
Autor: badewitz
geschrieben am 10.09.2018 09:53 Uhr, abgelegt in September 2018
Verlustabzugsbeschränkung bei Übernahme von Kapitalgesellschaften - Wieder Anwendung der Sanierungsklausel
Nach einer seit 2008 geltenden Regelung konnten Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft regelmäßig teilweise bzw. in voller Höhe verloren gehen, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % bzw. mehr als 50% der Anteile von einem Erwerber übernommen wurden (siehe § 8c Abs. 1 KStG). Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Vorschrift für verfassungswidrig erklärt hat, plant der Gesetzgeber, die Regelung für die Jahre bis 2015 abzuschaffen, d. h., für diese Jahre wird die Verlustabzugsbeschränkung nicht angewendet.
Seit [...] >> weiterlesen
Nach einer seit 2008 geltenden Regelung konnten Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft regelmäßig teilweise bzw. in voller Höhe verloren gehen, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % bzw. mehr als 50% der Anteile von einem Erwerber übernommen wurden (siehe § 8c Abs. 1 KStG). Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Vorschrift für verfassungswidrig erklärt hat, plant der Gesetzgeber, die Regelung für die Jahre bis 2015 abzuschaffen, d. h., für diese Jahre wird die Verlustabzugsbeschränkung nicht angewendet.
Seit [...] >> weiterlesen
10.092018Möblierungszuschlag bei ortsüblicher Miete
Autor: badewitz
geschrieben am 10.09.2018 09:50 Uhr, abgelegt in September 2018
Befinden sich bei Beginn eines Mietverhältnisses Einrichtungsgegenstände in der vermieteten Wohnung, werden diese regelmäßig mitvermietet. Hierzu können z.B. Wohnzimmer- oder Esszimmereinrichtungen, Schränke, Teppiche, aber auch Einbauküchen, Kühlschränke oder Waschmaschinen gehören. Für diese möbliert vermietete Wohnung kann die ortsübliche Miete aufgrund des gesteigerten Nutzungswerts regelmäßig um einen Möblierungszuschlag erhöht werden.
Bedeutung kann dieser Möblierungszuschlag auch steuerlich erhalten, wenn eine (teil-)möblierte Wohnung verbilligt z.B. einem Angehörigen überlassen wird. Denn in diesem Fall können die Werbungskosten nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die gezahlte Miete mindestens 66 % der Vergleichsmiete beträgt. Der Möblierungszuschlag [...] >> weiterlesen
Bedeutung kann dieser Möblierungszuschlag auch steuerlich erhalten, wenn eine (teil-)möblierte Wohnung verbilligt z.B. einem Angehörigen überlassen wird. Denn in diesem Fall können die Werbungskosten nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die gezahlte Miete mindestens 66 % der Vergleichsmiete beträgt. Der Möblierungszuschlag [...] >> weiterlesen
10.092018Teileinkünfteverfahren bei Tochtergesellschaften
Autor: badewitz
geschrieben am 10.09.2018 09:41 Uhr, abgelegt in September 2018
Teileinkünfteverfahren auch bei Tätigkeit für eine Tochtergesellschaft
Die Steuerpflicht von privaten Kapitalerträgen ist regelmäßig durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Sofern die tarifliche Einkommensteuerbelastung niedriger ist als die grundsätzlich 25%ige Kapitalertragsteuer, kann eine Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuer-Veranlagung unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer beantragt werden (sog. Günstigerprüfung). Neben dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten doppelter Betrag) können tatsächliche Werbungskosten dabei jedoch regelmäßig nicht berücksichtigt werden. Für Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft besteht aber ein zusätzliches Wahlrecht, wenn:
Die Steuerpflicht von privaten Kapitalerträgen ist regelmäßig durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Sofern die tarifliche Einkommensteuerbelastung niedriger ist als die grundsätzlich 25%ige Kapitalertragsteuer, kann eine Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuer-Veranlagung unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer beantragt werden (sog. Günstigerprüfung). Neben dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten doppelter Betrag) können tatsächliche Werbungskosten dabei jedoch regelmäßig nicht berücksichtigt werden. Für Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft besteht aber ein zusätzliches Wahlrecht, wenn:
- die Beteiligung mindestens 25 % beträgt oder
- die Beteiligung mindestens 1% [...] >> weiterlesen