- Dezember 2024
- Februar 2024
- März 2024
- April 2024
- Mai 2024
- Juni 2024
- Juli 2024
- August 2024
- September 2024
- Oktober 2024
- November 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Fristen & Termine
- Steuern Aktuell 2022
- Steuern Aktuell 2021
- Steuern Aktuell 2020
- Steuern Aktuell 2019
- Steuern Aktuell 2018
- Steuern aktuell 2017
- Steuern Aktuell 2016
Mai 2018
08.052018Vorschriften zur Wertermittlung
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 12:30 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Vorschriften zur Wertermittlung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern zumindest seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig sind. Die Zugrundelegung der auf den Wertverhältnissen des Jahres 1964 basierenden Einheitswerte führe zu einer gravierenden Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.
Bei der Umsetzung der Neuregelung hat das Gericht jedoch eine Fortgeltung der alten Rechtslage eingeräumt: Die beanstandeten bisherigen Bewertungsregelungen [...] >> weiterlesen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern zumindest seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig sind. Die Zugrundelegung der auf den Wertverhältnissen des Jahres 1964 basierenden Einheitswerte führe zu einer gravierenden Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.
Bei der Umsetzung der Neuregelung hat das Gericht jedoch eine Fortgeltung der alten Rechtslage eingeräumt: Die beanstandeten bisherigen Bewertungsregelungen [...] >> weiterlesen
08.052018Erlass von Säumniszuschlägen
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 12:18 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Werden Steuerzahlungen (z.B. für die Festsetzung bzw. Vorauszahlung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer) nicht fristgemäß entrichtet, entstehen „automatisch“ – allein aufgrund des Zeitablaufs – Säumniszuschläge; diese betragen grundsätzlich 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat.
Erfolgt die Zahlung des Steuerbetrags durch Überweisung, werden Säumniszuschläge nicht erhoben, wenn der Fälligkeitstag (bei Vorauszahlungen in der Regel der 10. eines Monats) lediglich um bis zu 3 Tage überschritten wird (sog. Schonfrist); entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung.
Eine Besonderheit gilt bei Fälligkeitssteuern (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung):
Hier werden Säumniszuschläge nicht vor Abgabe der Anmeldung [...] >> weiterlesen
Erfolgt die Zahlung des Steuerbetrags durch Überweisung, werden Säumniszuschläge nicht erhoben, wenn der Fälligkeitstag (bei Vorauszahlungen in der Regel der 10. eines Monats) lediglich um bis zu 3 Tage überschritten wird (sog. Schonfrist); entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung.
Eine Besonderheit gilt bei Fälligkeitssteuern (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung):
Hier werden Säumniszuschläge nicht vor Abgabe der Anmeldung [...] >> weiterlesen
08.052018Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 11:08 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für
- haushaltsnahe Dienstleistungen:
z. B. Putz-, Reinigungsarbeiten in derWohnung, Gartenpflege wie
Rasenmähen, Heckenschneiden usw., Pflege- und Betreuungsleistungen
max. Steueremäßigun pro Jahr: 4.000 € - Handwerkerleistungen:
Renovierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsarbeiten durch
Handwerker, Gartengestaltung, Reparatur bzw.Wartung [...] >> weiterlesen
08.052018Verdeckte Gewinnausschüttung
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 11:04 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Verdeckte Gewinnausschüttung keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung der Kapitalgesellschaft
Zuwendungen unter Lebenden können der Schenkungsteuer unterworfen werden, wenn sie „freigebig“, d. h. insbesondere unentgeltlich, erfolgen (vgl. § 7 Abs. 1 ErbStG). Umstritten war bislang die Frage, ob eine freigebige Zuwendung auch insoweit vorliegen kann, als eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ihrem Gesellschafter überhöhte Zahlungen (z. B. im Zusammenhang mit Gehältern oder Mietzahlungen) zukommen lässt.
Der Bundesfinanzhof hatte hierzu bereits entschieden, dass derartige ertragsteuerliche verdeckte Gewinnausschüttungen keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen darstellen. Begründet wird dies damit, dass die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nicht freigebig erfolgen, [...] >> weiterlesen
Zuwendungen unter Lebenden können der Schenkungsteuer unterworfen werden, wenn sie „freigebig“, d. h. insbesondere unentgeltlich, erfolgen (vgl. § 7 Abs. 1 ErbStG). Umstritten war bislang die Frage, ob eine freigebige Zuwendung auch insoweit vorliegen kann, als eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ihrem Gesellschafter überhöhte Zahlungen (z. B. im Zusammenhang mit Gehältern oder Mietzahlungen) zukommen lässt.
Der Bundesfinanzhof hatte hierzu bereits entschieden, dass derartige ertragsteuerliche verdeckte Gewinnausschüttungen keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen darstellen. Begründet wird dies damit, dass die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nicht freigebig erfolgen, [...] >> weiterlesen
08.052018Aufbewahrungspflicht bei privaten Kapitalerträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 10:56 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Gewerbetreibende und andere Selbständige sind im Rahmen der Buchführungspflichten regelmäßig gesetzlich verpflichtet, Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen aufzubewahren; es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (für Jahresabschlussunterlagen und Buchungsbelege) bzw. 6 Jahren für sonstige Unterlagen.
Ausnahmsweise gelten Aufbewahrungspflichten auch für Privatpersonen wie Arbeitnehmer, Vermieter sowie Bezieher von Kapitalerträgen und sonstigen Einkünften, wenn die Summe der positiven Einkünfte den Schwellenwert von 500.000 Euro (ggf. je Ehepartner) übersteigt. In diesem Fall sind ab dem folgenden Kalenderjahr sämtliche mit den Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen [...] >> weiterlesen
Ausnahmsweise gelten Aufbewahrungspflichten auch für Privatpersonen wie Arbeitnehmer, Vermieter sowie Bezieher von Kapitalerträgen und sonstigen Einkünften, wenn die Summe der positiven Einkünfte den Schwellenwert von 500.000 Euro (ggf. je Ehepartner) übersteigt. In diesem Fall sind ab dem folgenden Kalenderjahr sämtliche mit den Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen [...] >> weiterlesen
08.052018Berichtigung von Steuerbescheiden
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 10:46 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Berichtigung von Steuerbescheiden bei Übernahme elektronischer Daten
Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger und andere „Zahlstellen“ sind verpflichtet, den Finanzbehörden Angaben über die an ihre Arbeitnehmer, Anleger, Rentenempfänger usw. geleisteten Zahlungen elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sinngemäß auch für Sozialversicherungsträger und bestimmte Versicherungen hinsichtlich der eingenommenen Beiträge. Die Finanzbehörden verwenden diese elektronischen Daten insbesondere für die Einkommensteuer-Veranlagung der jeweiligen Arbeitnehmer, Sparer, Rentner usw.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben zum Arbeitslohn nicht mit den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten [...] >> weiterlesen
Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger und andere „Zahlstellen“ sind verpflichtet, den Finanzbehörden Angaben über die an ihre Arbeitnehmer, Anleger, Rentenempfänger usw. geleisteten Zahlungen elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sinngemäß auch für Sozialversicherungsträger und bestimmte Versicherungen hinsichtlich der eingenommenen Beiträge. Die Finanzbehörden verwenden diese elektronischen Daten insbesondere für die Einkommensteuer-Veranlagung der jeweiligen Arbeitnehmer, Sparer, Rentner usw.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben zum Arbeitslohn nicht mit den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten [...] >> weiterlesen