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August 2021
29.072021Steuerberatungs- und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:28 Uhr, abgelegt in August 2021
Der Wert des erbschaftsteuerpflichtigen Nachlasses ist neben Schulden des Erblassers, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen auch um Erbfallkosten (z.B. Bestattung, Grabdenkmal, Grabpflege, Erbauseinandersetzung und Erstellung der Erbschaftsteuer-Erklärung) zu mindern.
Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestattung und der Nachlassregelung. Diese werden mit einem Pauschbetrag von 10.300 Euro berücksichtigt oder können mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. In einem aktuellen Urteil hatte der Bundesfinanzhof21 darüber zu entscheiden, ob auch Steuerberater - gebühren für einkommensteuerrechtliche Angelegenheiten und Aufwendungen für die Räumung des Haushalts [...] >> weiterlesen
Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestattung und der Nachlassregelung. Diese werden mit einem Pauschbetrag von 10.300 Euro berücksichtigt oder können mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. In einem aktuellen Urteil hatte der Bundesfinanzhof21 darüber zu entscheiden, ob auch Steuerberater - gebühren für einkommensteuerrechtliche Angelegenheiten und Aufwendungen für die Räumung des Haushalts [...] >> weiterlesen
29.072021Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den PKW Anschaffungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:27 Uhr, abgelegt in August 2021
Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW auch zur privaten Nutzung überlassen, wird regelmäßig ein Nutzungswert dem lohnsteuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet; dieser Nutzungswert wird pauschal nach der sog. 1%-Regelung ermittelt.
Sofern der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, kann der Nutzungswert stattdessen mit den für das Kraftfahrzeug tatsächlich entstandenen und auf die privaten Fahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden.
Zahlt der Arbeitnehmer für die Nutzung des PKW ein (pauschales oder individuelles) Entgelt, mindert dies im Zahlungsjahr den steuerpflichtigen Nutzungswert ggf. bis zu einem Betrag von null Euro; [...] >> weiterlesen
Sofern der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, kann der Nutzungswert stattdessen mit den für das Kraftfahrzeug tatsächlich entstandenen und auf die privaten Fahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden.
Zahlt der Arbeitnehmer für die Nutzung des PKW ein (pauschales oder individuelles) Entgelt, mindert dies im Zahlungsjahr den steuerpflichtigen Nutzungswert ggf. bis zu einem Betrag von null Euro; [...] >> weiterlesen
29.072021Unterhalt an Lebensgefährten bei BAföG-Bezug
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:26 Uhr, abgelegt in August 2021
Unterhaltsleistungen können nach § 33a Abs. 1 EStG regelmäßig bis zu einem Höchstbetrag von (für 2021) 9.744 Euro als außergewöhnliche Belastungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn diese an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person geleistet werden und für diese Person kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Eigene Aufwendungen und Bezüge der bedürftigen Person mindern allerdings den Höchstbetrag, soweit diese 624 Euro im Jahr übersteigen. Dies gilt – ohne Anrechnung von 624 Euro – ebenfalls für Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG).
Für Zahlungen an nicht unterhaltsberechtigte Personen [...] >> weiterlesen
Eigene Aufwendungen und Bezüge der bedürftigen Person mindern allerdings den Höchstbetrag, soweit diese 624 Euro im Jahr übersteigen. Dies gilt – ohne Anrechnung von 624 Euro – ebenfalls für Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG).
Für Zahlungen an nicht unterhaltsberechtigte Personen [...] >> weiterlesen
29.072021Kurzfristige Beschäftigung: Verlängerung der Beschäftigungsdauer
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:26 Uhr, abgelegt in August 2021
Werden Mitarbeiter, wie z.B. Aushilfen oder Saisonkräfte, lediglich kurzfristig beschäftigt, unterliegt das Arbeitsentgelt dann nicht der Sozialversicherung, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
Die Beschäftigungszeit wird ggf. kalenderjahrüberschreitend ermittelt. Mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres – auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern – werden zusammengerechnet. Anders als bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (sog. Minijobs bis 450 Euro monatlich) spielt die Höhe des Arbeitslohns keine Rolle.
Beispiel:
Ein Rentner wird gegen ein Arbeitsentgelt von 2.500 € monatlich vom [...] >> weiterlesen
Die Beschäftigungszeit wird ggf. kalenderjahrüberschreitend ermittelt. Mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres – auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern – werden zusammengerechnet. Anders als bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (sog. Minijobs bis 450 Euro monatlich) spielt die Höhe des Arbeitslohns keine Rolle.
Beispiel:
Ein Rentner wird gegen ein Arbeitsentgelt von 2.500 € monatlich vom [...] >> weiterlesen
29.072021Private Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:25 Uhr, abgelegt in August 2021
Zur Förderung der Elektromobilität sind neben staatlichen Zuschüssen und Preisnachlässen der Hersteller auch steuerliche Vergünstigungen geschaffen worden. Neben der Steuerbefreiung nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz wird auch die Nutzung von Firmenfahrzeugen für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb insbesondere durch Ansatz reduzierter Bruttolistenpreise niedriger besteuert. Die entsprechenden Vergünstigungen unterscheiden sich nach Anschaffungsjahr und technischen Merkmalen:
Die Vergünstigungen gelten sowohl für die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch sinngemäß für Privatfahrten des Unternehmers [...] >> weiterlesen
Die Vergünstigungen gelten sowohl für die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch sinngemäß für Privatfahrten des Unternehmers [...] >> weiterlesen
29.072021Umsatzsteuer: Wohnungsvermietung und Stromlieferung
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:25 Uhr, abgelegt in August 2021
Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG); die Lieferung von Strom ist dagegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Liefert ein Wohnungsvermieter gleichzeitig auch den Strom für seine Mieter, hängt die umsatzsteuerliche Behandlung der Stromlieferung davon ab, ob die Stromlieferung als Nebenleistung zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermietung anzusehen ist.
Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung,8 die dann [...] >> weiterlesen
Liefert ein Wohnungsvermieter gleichzeitig auch den Strom für seine Mieter, hängt die umsatzsteuerliche Behandlung der Stromlieferung davon ab, ob die Stromlieferung als Nebenleistung zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermietung anzusehen ist.
Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung,8 die dann [...] >> weiterlesen
29.072021Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:24 Uhr, abgelegt in August 2021
Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor einiger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn künftig:
ab dem 01.07.2021 9,60 Euro (seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro),
ab dem 01.01.2022 9,82 Euro,
ab dem 01.07.2022 10,45 Euro.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns (z.B. seit dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzupassen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen, dass die Minijobgrenze von (unverändert) 450 Euro im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns [...] >> weiterlesen
ab dem 01.07.2021 9,60 Euro (seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro),
ab dem 01.01.2022 9,82 Euro,
ab dem 01.07.2022 10,45 Euro.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns (z.B. seit dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzupassen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen, dass die Minijobgrenze von (unverändert) 450 Euro im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns [...] >> weiterlesen