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September 2021
23.082021Zahlungen der Krankenkassen als Beitragsrückerstattung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:58 Uhr, abgelegt in September 2021
Aufwendungen für eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung können unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit mit den Beiträgen ein Basisversicherungsschutz erlangt wird.
Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse, die auf diese Basisabsicherung entfallen, mindern die abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge – unabhängig von ihrer Bezeichnung – in dem Jahr, in dem sie zufließen. Auch Prämienzahlungen oder Bonusleistungen der Krankenkasse können als (schädliche) Beitragserstattung angesehen werden, soweit die Bonusleistungen nicht lediglich eine Erstattung tatsächlich entstandener Aufwendungen des Versicherten darstellen.
Werden z. B. im Rahmen eines Bonusprogramms der Krankenkasse zur [...] >> weiterlesen

Werden z. B. im Rahmen eines Bonusprogramms der Krankenkasse zur [...] >> weiterlesen
23.082021Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:58 Uhr, abgelegt in September 2021
Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs bei „ständiger“ Bereitschaft als geldwerter Vorteil?
In der Regel handelt es sich bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch zu dessen Privatnutzung bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um einen geldwerten Vorteil, der zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt.
Erweist sich die Kfz-Gestellung jedoch unter objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers, so wird der Vorteil nicht „für“ die Beschäftigung gewährt und stellt deshalb keinen Arbeitslohn dar.
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In der Regel handelt es sich bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch zu dessen Privatnutzung bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um einen geldwerten Vorteil, der zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt.

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23.082021Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:58 Uhr, abgelegt in September 2021
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben (z.B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben.
Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus anderen [...] >> weiterlesen

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23.082021Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:57 Uhr, abgelegt in September 2021
Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer selbst genutzten Wohnung einschließlich eines häuslichen Arbeitszimmers
Wird eine private Immobilie erworben und innerhalb von 10 Jahren veräußert, ist ein dabei entstehender Gewinn regelmäßig einkommensteuerpflichtig; entsprechende Verluste dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit Gewinnen im vorangegangenen oder in den folgenden Jahren verrechnet werden.
Eine Ausnahme gilt allerdings für Wohnungen, die eine gewisse Zeit vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Gewinne aus derartigen Objekten bleiben auch beim Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist regelmäßig steuerfrei.
Bislang war umstritten, [...] >> weiterlesen
Wird eine private Immobilie erworben und innerhalb von 10 Jahren veräußert, ist ein dabei entstehender Gewinn regelmäßig einkommensteuerpflichtig; entsprechende Verluste dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit Gewinnen im vorangegangenen oder in den folgenden Jahren verrechnet werden.

Bislang war umstritten, [...] >> weiterlesen
23.082021Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Hochwasserkatastrophe
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:56 Uhr, abgelegt in September 2021
Die Finanzverwaltung hat steuerliche Hilfsmaßnahmen bekannt gegeben, um den Wiederaufbau der Wirtschaft und Privatpersonen, die durch die Hochwasserkatastrophe geschädigt worden sind, zu unterstützen.
Insbesondere auf folgende Maßnahmen ist hinzuweisen:

- Nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.10.2021 Anträge auf Stundung fälliger oder fällig werdender Steuern stellen; die Stundungen werden längstens bis zum 31.01.2022 gewährt. Auf die Erhebung entsprechender Stundungszinsen soll verzichtet werden.
- Für Spenden, die bis zum 31.10.2021 im Zusammenhang mit entsprechenden Hilfsmaßnahmen auf (Sonder-)Konten eingezahlt werden, gelten im Hinblick auf den steuerlichen Abzug [...] >> weiterlesen
23.082021Übertragung des Kinderfreibetrags und des BEA-Freibetrags
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:55 Uhr, abgelegt in September 2021
Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten für jedes steuerlich anzuerkennende Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von (seit 2021) 5.460 Euro sowie einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) des Kindes in Höhe von 2.928 Euro, wenn die steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld.
Werden die Eltern nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge (siehe § 32 Abs. 6 EStG).
Kommt allerdings bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht [...] >> weiterlesen

Kommt allerdings bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht [...] >> weiterlesen