G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung internationales Steuerrecht


Dokumentsuche :   

Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten

Autor: badewitz

geschrieben am 29.07.2021 10:24 Uhr, abgelegt in August 2021

Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor einiger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn künftig:

ab dem 01.07.2021 9,60 Euro (seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro),

ab dem 01.01.2022 9,82 Euro,

ab dem 01.07.2022 10,45 Euro.

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns (z.B. seit dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzupassen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen, dass die Minijobgrenze von (unverändert) 450 Euro im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns auf den Mindestlohn nicht überschritten wird, weil dies sonst zusätzliche Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auslösen könnte.


G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Seite weiterempfehlen
Münzgasse 11-13
95444 Bayreuth
Tel: 0921 / 7548-20
Fax: 0921 / 7548-13
info-bt(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Rodacher Str. 1
96317 Kronach
Tel: 09261 / 6020-0
Fax: 09261 / 6020-13
info-kc(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Schreiben Sie uns eine Nachricht
www.steuerkanzlei-badewitz.de
×