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März 2019

04.032019
Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:58 Uhr, abgelegt in März 2019

Nach § 4 Abs. 4a EStG sind betriebliche Schuldzinsen grundsätzlich insoweit nicht abzugsfähig, als sie auf Überentnahmen zurückzuführen sind.

Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen in einem Wirtschaftsjahr höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen; sind die Entnahmen niedriger als diese Summe, entsteht eine sog. Unterentnahme. Nichtabzugsfähig sind Schuldzinsen in Höhe von 6% der Über - entnahmen, höchstens jedoch der tatsächliche Aufwand an Schuldzinsen, soweit er 2.050 Euro übersteigt. Nachdem der Bundesfinanzhof die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen begrenzt [...] >> weiterlesen

04.032019
Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:52 Uhr, abgelegt in März 2019

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch andere Bezüge oder Vorteile, die einem Arbeitnehmer für die Tätigkeit gewährt werden; entsprechende Sachbezüge wie (verbilligte) Waren oder Dienstleistungen zählen damit grundsätzlich auch zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Für Zuwendungen von Dritten (z.B. von verbundenen Unternehmen) gilt dies nur, wenn sie Entgelt für eine Leistung darstellen, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbracht hat.

Inzwischen sind mehrere Finanzgerichtsurteile ergangen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung weniger eng auslegen als die Finanzverwaltung und in den Streitfällen [...] >> weiterlesen

04.032019
Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:47 Uhr, abgelegt in März 2019

Wird ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) veräußert und beträgt bzw. hat die Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren mindestens 1% des Kapitals der Gesellschaft betragen, unterliegt ein Gewinn dem sog. Teileinkünfteverfahren und ist nur in Höhe von 60 % steuerpflichtig. Im Fall eines Verlustes (auch durch Auflösung der Gesellschaft) kann dieser nicht nur mit Kapitaleinkünften, sondern in Höhe von 60 % auch mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Da die Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung die Höhe des Veräußerungsgewinns oder -verlustes beeinflusst, ist [...] >> weiterlesen

04.032019
Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:42 Uhr, abgelegt in März 2019

Durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2019 neue Aufzeichnungspflichten und Haftungsrisiken für Betreiber elektronischer Marktplätze (z.B. Amazon und eBay) geschaffen (vgl. neue §§ 22f und 25e UStG).

Danach muss der Marktplatzbetreiber insbesondere



  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des dort registrierten Anbieters (Privatperson bzw. Unternehmer),
  • den Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung sowie den Bestimmungsort und
  • den Zeitpunkt und die Höhe des Umsatzes
aufzeichnen und auf Anforderung [...] >> weiterlesen

04.032019
Neue Abgabefristen für Steuererklärungen

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:38 Uhr, abgelegt in März 2019

Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge

Für diejenigen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2018 großzügigere Abgabefristen.

Statt wie bisher grundsätzlich bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen für 2018 erst bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich die Frist auf den Ablauf des siebten Monats nach Ende des Wirtschaftsjahrs (vgl. § 149 Abs. 2 Abgabenordnung – AO).

Sofern Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, [...] >> weiterlesen

04.032019
Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:07 Uhr, abgelegt in März 2019

Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemeinen schwierigen Wirtschaftslage. Der Grundsteuer-Erlass ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete) und kann erst ab einer Ertragsminderung von über 50 % beantragt werden:




Ein Grundsteuer-Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden Wohnung muss der [...] >> weiterlesen

04.032019
Begünstigung der Nutzung auch für Taxis

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:05 Uhr, abgelegt in März 2019

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten steuerliche Vergünstigungen hinsichtlich des Abzugs der tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (anstatt 30 Cent pro Entfernungskilometer).

Zudem sind Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) und im öffentlichen Personennahverkehr ab 2019 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Inwieweit ein Taxi steuerlich als öffentliches Verkehrsmittel angesehen werden kann, wurde durch ein aktuelles Finanzgerichtsurteil konkretisiert. Taxis zählen nach dem Personenbeförderungsgesetz zum öffentlichen Personennahverkehr, sie sind allgemein zugänglich und daher grundsätzlich als „öffentliches [...] >> weiterlesen

04.032019
Geschäftsveräußerung

Autor: badewitz

geschrieben am 04.03.2019 10:01 Uhr, abgelegt in März 2019

Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie

Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Bei Übernahme eines Geschäftsbetriebs ist daher zu prüfen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt; wird fälschlicherweise Umsatzsteuer ausgewiesen, kann der Erwerber diese nicht als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass ein Unternehmen im Ganzen oder ein gesondert geführter (Teil-)Betrieb übertragen wird.


Wird lediglich Inventar vom bisherigen Betreiber des Geschäfts erworben, kann es passieren, dass die Nichtsteuerbarkeit übersehen wird. Der Bundesfinanzhof hat in einer [...] >> weiterlesen

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