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Juni 2019
01.062019Nachträgliche Anschaffungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:51 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) im Privatvermögen ist der Gewinn nur in Höhe von 60 % steuerpflichtig, wenn die Beteiligungsquote innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1% betragen hat (§ 17 EStG). Entsprechend können Veräußerungsverluste (auch bei Auflösung der Gesellschaft) zu 60 % mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
Bei anderem Kapitalvermögen sind Veräußerungsgewinne und -verluste dagegen in vollem Umfang steuerlich wirksam (§ 20 Abs. 2 EStG); Verluste – z.B. bei Ausfall eines Darlehens – können [...] >> weiterlesen
Bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) im Privatvermögen ist der Gewinn nur in Höhe von 60 % steuerpflichtig, wenn die Beteiligungsquote innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1% betragen hat (§ 17 EStG). Entsprechend können Veräußerungsverluste (auch bei Auflösung der Gesellschaft) zu 60 % mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
Bei anderem Kapitalvermögen sind Veräußerungsgewinne und -verluste dagegen in vollem Umfang steuerlich wirksam (§ 20 Abs. 2 EStG); Verluste – z.B. bei Ausfall eines Darlehens – können [...] >> weiterlesen
01.062019Erstattung von Vorsteuerbeträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:48 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen.
Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.
Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZStOnline-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur [...] >> weiterlesen
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen.
Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.
Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZStOnline-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur [...] >> weiterlesen
01.062019Veräußerungsgeschäft bei Fremdvermietung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:46 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Privates Veräußerungsgeschäft bei kurzzeitiger Fremdvermietung einer Wohnung
Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks nicht mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn daraus als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen davon sind Grundstücke, die ausschließlich, und solche, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren eigenen Wohnzwecken gedient haben.
Für die zweitgenannte Ausnahmeregelung genügt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein zusammenhängender Zeitraum innerhalb von drei Kalenderjahren, wobei eine ganzjährige Selbstnutzung nur im mittleren Jahr vorliegen muss.
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Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks nicht mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn daraus als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen davon sind Grundstücke, die ausschließlich, und solche, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren eigenen Wohnzwecken gedient haben.
Für die zweitgenannte Ausnahmeregelung genügt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein zusammenhängender Zeitraum innerhalb von drei Kalenderjahren, wobei eine ganzjährige Selbstnutzung nur im mittleren Jahr vorliegen muss.
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01.062019Ausgleich von Totalverlusten bei Wertpapieren
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:45 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Wertveränderungen bei Gegenständen des Privatvermögens bleiben steuerlich grundsätzlich unberücksichtigt. Eine Ausnahme gilt für sog. private Veräußerungsgeschäfte i. S. von § 23 EStG. Seit 2009 sind allerdings auch Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen grundsätzlich steuerpflichtig (§ 20 Abs. 2 EStG).
Für entsprechende Verluste gelten allerdings Einschränkungen. Diese können nicht mit anderen Einkünften, sondern nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Für Verluste aus der Veräußerung von Aktien gilt als weitere Einschränkung, dass diese wiederum nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet [...] >> weiterlesen
Für entsprechende Verluste gelten allerdings Einschränkungen. Diese können nicht mit anderen Einkünften, sondern nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Für Verluste aus der Veräußerung von Aktien gilt als weitere Einschränkung, dass diese wiederum nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet [...] >> weiterlesen
01.062019Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:40 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind zunehmend von Bedeutung, weil sie gesundheitlichen Belastungen bzw. Erkrankungen der Mitarbeiter vorbeugen können.
Leistet der Arbeitgeber Zuschüsse für die Teilnahme von Arbeitnehmern an entsprechenden Maßnahmen, ist hinsichtlich der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden:
Liegen die Leistungen des Arbeitgebers zur Prävention und Gesundheitsförderung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dienen diese dazu, den beruflich bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, kann dies dazu führen, dass insoweit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen ist.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell [...] >> weiterlesen
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind zunehmend von Bedeutung, weil sie gesundheitlichen Belastungen bzw. Erkrankungen der Mitarbeiter vorbeugen können.
Leistet der Arbeitgeber Zuschüsse für die Teilnahme von Arbeitnehmern an entsprechenden Maßnahmen, ist hinsichtlich der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden:
Liegen die Leistungen des Arbeitgebers zur Prävention und Gesundheitsförderung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dienen diese dazu, den beruflich bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, kann dies dazu führen, dass insoweit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen ist.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell [...] >> weiterlesen
01.062019Neuregelung bei „Midi-Jobs“
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:38 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Neuregelung bei „Midi-Jobs“ ab 1. Juli 2019
Ab 1. Juli 2019 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei sog. „Midi-Jobs“ gesenkt; dabei wird aus der bisherigen „Gleitzone“ mit Monatslöhnen von über 450 Euro bis 850 Euro ein „Übergangsbereich“, der sich dann bis 1.300 Euro erstreckt.
In diesem Übergangsbereich von 451 Euro bis 1.300 Euro wird die Beitragsermäßigung für Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kontinuierlich abgebaut. Infolge der Anpassung der Berechnungsformel ergeben sich durchgängig größere Beitragsermäßigungen als bei der bisherigen Gleitzonenregelung und damit höhere Nettolöhne.
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Ab 1. Juli 2019 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei sog. „Midi-Jobs“ gesenkt; dabei wird aus der bisherigen „Gleitzone“ mit Monatslöhnen von über 450 Euro bis 850 Euro ein „Übergangsbereich“, der sich dann bis 1.300 Euro erstreckt.
In diesem Übergangsbereich von 451 Euro bis 1.300 Euro wird die Beitragsermäßigung für Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kontinuierlich abgebaut. Infolge der Anpassung der Berechnungsformel ergeben sich durchgängig größere Beitragsermäßigungen als bei der bisherigen Gleitzonenregelung und damit höhere Nettolöhne.
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01.062019Erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2019 12:34 Uhr, abgelegt in Juni 2019
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehörenden Grundstücken mit Grundsteuer und Gewerbesteuer werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags 1,2% der Einheitswerte dieser Betriebsgrundstücke abgezogen.
Anstelle dieser Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und ggf. eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG wählen. Dabei erfolgt die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Nutzung und Verwaltung [...] >> weiterlesen
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehörenden Grundstücken mit Grundsteuer und Gewerbesteuer werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags 1,2% der Einheitswerte dieser Betriebsgrundstücke abgezogen.
Anstelle dieser Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und ggf. eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG wählen. Dabei erfolgt die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Nutzung und Verwaltung [...] >> weiterlesen