November 2019
23.092019Umsatzsteuer - Neue Ausnahmen
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 14:03 Uhr, abgelegt in November 2019
Umsatzsteuer: Neue Ausnahmen bei der Soll-Besteuerung
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits dann, wenn die Leistung an den Kunden erbracht wurde, d. h., sie ist für diesen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum anzumelden und an das Finanzamt abzuführen (sog. Soll-Besteuerung). Bei kleineren Unternehmen und nicht bilanzierenden Freiberuflern entsteht die Umsatzsteuer auf Antrag erst nach der Begleichung der Rechnung durch den Kunden und ist auch dann erst anzumelden und abzuführen (sog. Ist-Besteuerung).
Da bei der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer sofort nach der Leistungserbringung abzuführen ist, können gegenüber der Ist-Besteuerung Liquiditätsnachteile entstehen, insbesondere wenn [...] >> weiterlesen

Da bei der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer sofort nach der Leistungserbringung abzuführen ist, können gegenüber der Ist-Besteuerung Liquiditätsnachteile entstehen, insbesondere wenn [...] >> weiterlesen
23.092019Antrag auf Teileinkünfteverfahren
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 13:59 Uhr, abgelegt in November 2019
Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei verdeckter Gewinnausschüttung
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist zunächst durch den 25 % igen Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, können die Kapitalerträge auch in die Veranlagung einbezogen werden (sog. Günstigerprüfung). Für bestimmte Beteiligungen an einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaft ist auf Antrag eine dritte Besteuerungsalternative vorgesehen (vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG): Gewinnausschüttungen werden nur mit 60 % bei der Veranlagung angesetzt. Dabei wird zwar der Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt, dafür können aber tatsächlich im Zusammenhang mit der [...] >> weiterlesen

23.092019Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 13:54 Uhr, abgelegt in November 2019
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeit nehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 1. Oktober 2019 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2020 beantragt werden, der für längs tens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30. November 2019 kann auch noch ein Antrag auf [...] >> weiterlesen

Ab dem 1. Oktober 2019 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2020 beantragt werden, der für längs tens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30. November 2019 kann auch noch ein Antrag auf [...] >> weiterlesen
23.092019Grundstücksenteignung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 13:46 Uhr, abgelegt in November 2019
Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft
Private Grundstücke, Gebäude, Wohnungen usw., die innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung veräußert werden, unterliegen mit ihrer Wertveränderung grundsätzlich der Einkommensteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Eine Ausnahme gilt regelmäßig für Objekte, die eine gewisse Zeit vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Ausbau des Straßen- und Schienennetzes) oder für den Bergbau kommt es auch zu Enteignungen von Grundstücken. Für den dadurch eintretenden Verlust des Eigentums und für weitere dadurch [...] >> weiterlesen

Im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Ausbau des Straßen- und Schienennetzes) oder für den Bergbau kommt es auch zu Enteignungen von Grundstücken. Für den dadurch eintretenden Verlust des Eigentums und für weitere dadurch [...] >> weiterlesen
23.092019Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 13:41 Uhr, abgelegt in November 2019
Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“
Zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehören – neben dem Barlohn – grundsätzlich auch Sachbezüge und sonstige Vorteile, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung von seinem Arbeitgeber erhält.
Erhält der Arbeitnehmer z. B. kostenlose (arbeitstägliche) Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber, ist der Wert dieses Vorteils regelmäßig mit einem pauschalen Sachbezugswert dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass eine kostenlose Bereitstellung von unbelegten Brötchen und einem Heißgetränk im Betrieb keine „Mahlzeit“ im Sinne dieser Regelung ist. Im Streitfall handelte es [...] >> weiterlesen

Erhält der Arbeitnehmer z. B. kostenlose (arbeitstägliche) Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber, ist der Wert dieses Vorteils regelmäßig mit einem pauschalen Sachbezugswert dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass eine kostenlose Bereitstellung von unbelegten Brötchen und einem Heißgetränk im Betrieb keine „Mahlzeit“ im Sinne dieser Regelung ist. Im Streitfall handelte es [...] >> weiterlesen
23.092019Regelmäßig Ausgaben zum Jahreswechsel
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 13:36 Uhr, abgelegt in November 2019
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.
Für Ausgaben gilt Entsprechendes: Bei Überweisungen ist der Abfluss in der Regel erfolgt, sobald der Überweisungsauftrag der Bank übermittelt wurde; bei [...] >> weiterlesen

Für Ausgaben gilt Entsprechendes: Bei Überweisungen ist der Abfluss in der Regel erfolgt, sobald der Überweisungsauftrag der Bank übermittelt wurde; bei [...] >> weiterlesen
23.092019Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019
Autor: badewitz
geschrieben am 23.09.2019 13:14 Uhr, abgelegt in November 2019
Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen erstmals für das Jahr 2018 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben. Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 wäre dies der 29. Februar 2020.
Wird dieser Abgabetermin überschritten, ist zu beachten, dass – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – Verspätungszuschläge künftig „automatisch“ festgesetzt werden: Sie betragen regelmäßig 0,25 % der fest - gesetzten Steuernachzahlungen für [...] >> weiterlesen

Wird dieser Abgabetermin überschritten, ist zu beachten, dass – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – Verspätungszuschläge künftig „automatisch“ festgesetzt werden: Sie betragen regelmäßig 0,25 % der fest - gesetzten Steuernachzahlungen für [...] >> weiterlesen