Mai 2019
04.052019Vorsteuerabzug bei „verlorenen“ Anzahlungen
Autor: badewitz
geschrieben am 04.05.2019 13:13 Uhr, abgelegt in Mai 2019
Die Umsatzsteuer entsteht im Regelfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (sog. Soll-Versteuerung, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, kann er die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein Unter - nehmen erbracht wurde und eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis vorliegt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Bei Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits, wenn die Zahlung vereinnahmt wurde. Spiegelbildlich kann der Kunde die Vorsteuer geltend machen, [...] >> weiterlesen

04.052019Betriebsausgaben für Gartenfest
Autor: badewitz
geschrieben am 04.05.2019 13:10 Uhr, abgelegt in Mai 2019
Betriebsausgaben für Gartenfest mit Geschäftsfreunden – gemischte Veranlassung
Der Betriebsausgabenabzug für Veranstaltungen mit Geschäftsfreunden kann ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn es sich um (unangemessene) Repräsentationsaufwendungen handelt, die privat mitveranlasst sind.
Der Bundesfinanzhof hat aber klargestellt, dass solche Veranstaltungen nur unter das (vollständige) Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG fallen, wenn es sich dabei um Aufwendungen handelt, die für eine „überflüssige und unangemessene Unterhaltung und Repräsentation“ getragen werden.
Bei dem Gartenfest einer Anwaltskanzlei hatte ein Finanzgericht keine unverhältnismäßige Repräsentation feststellen [...] >> weiterlesen
Der Betriebsausgabenabzug für Veranstaltungen mit Geschäftsfreunden kann ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn es sich um (unangemessene) Repräsentationsaufwendungen handelt, die privat mitveranlasst sind.

Bei dem Gartenfest einer Anwaltskanzlei hatte ein Finanzgericht keine unverhältnismäßige Repräsentation feststellen [...] >> weiterlesen
04.052019Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung?
Autor: badewitz
geschrieben am 04.05.2019 13:10 Uhr, abgelegt in Mai 2019
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Führung eines privaten Rechtsstreits können regelmäßig nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind allerdings Prozesskosten, die entstehen, wenn der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das Finanzgericht München entschieden, dass die Existenzgrundlage nicht mehr nur materiell, sondern auch immateriell (z.B. bei Verlust psychischer oder ideeller [...] >> weiterlesen

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das Finanzgericht München entschieden, dass die Existenzgrundlage nicht mehr nur materiell, sondern auch immateriell (z.B. bei Verlust psychischer oder ideeller [...] >> weiterlesen
04.052019Sonderausgabenabzug bei Spendenauflage?
Autor: badewitz
geschrieben am 04.05.2019 13:05 Uhr, abgelegt in Mai 2019
Eine Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen als Sonderausgaben ist, dass der Leistende durch die Zahlung wirtschaftlich belastet ist.
Sind in Erbfällen Vermächtnisse in Form von Spendenzahlungen z.B. an eine gemeinnützige Organisation zu erfüllen, kann der Erbe die Spendenleistungen nach geltender Rechtsprechung nicht als Sonderausgaben geltend machen, da er von vornherein nur das mit dem Vermächtnis belastete Vermögen erhält und insoweit als nicht wirtschaftlich belastet zu betrachten ist.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass dies regelmäßig auch gilt, wenn ein Geldbetrag geschenkt wird verbunden [...] >> weiterlesen

Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass dies regelmäßig auch gilt, wenn ein Geldbetrag geschenkt wird verbunden [...] >> weiterlesen
04.052019Kindergeld: Weiterführende Ausbildung
Autor: badewitz
geschrieben am 04.05.2019 13:02 Uhr, abgelegt in Mai 2019
Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und Erwerbstätigkeit
Für die Zahlung von Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen, unter 25-jährigen Kindern ist seit 2012 die Höhe der Einkünfte des Kindes unbeachtlich. Nach Abschluss einer erstmaligen Ausbildung bzw. eines Studiums ist die Berücksichtigung grundsätzlich noch möglich, wenn das Kind neben der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich nachgeht.
Auch eine weiterführende Ausbildung kann als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (sog. mehraktige Ausbildung); abzustellen ist dabei darauf, ob diese in einem engen sachlichen Zusammenhang mit [...] >> weiterlesen
Für die Zahlung von Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen, unter 25-jährigen Kindern ist seit 2012 die Höhe der Einkünfte des Kindes unbeachtlich. Nach Abschluss einer erstmaligen Ausbildung bzw. eines Studiums ist die Berücksichtigung grundsätzlich noch möglich, wenn das Kind neben der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich nachgeht.
