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Februar 2019

30.012019
Lohnsteuerbescheinigungen 2018

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:07 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Bis Ende Februar 2019 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2018 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).

Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.




30.012019
Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:07 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.

Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31. Dezember 2018 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:

10-jährige Aufbewahrungsfrist:



  • Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2008 und früher erfolgt ist
  • Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2008 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
  • Buchungsbelege (z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege) aus dem Jahr [...] >> weiterlesen

30.012019
Jahresmeldungen in der Sozialversicherung

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:06 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar 2019

Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.

Auch für geringfügig Beschäftigte müssen Jahresmeldungen an die Mini job-Zentrale (Knappschaft-Bahn- See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).

Die Jahresmeldungen für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 15. Februar 2019 übermittelt werden.

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30.012019
Dauerfristverlängerung USt. 2019

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:05 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019

Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2019 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2018 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2019 stellen.

Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.

Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der [...] >> weiterlesen

30.012019
Nutzung des betrieblichen PKW

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:04 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Nutzung des betrieblichen PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Wird ein betrieblicher PKW durch den Unternehmer auch für Privatfahrten verwendet und kein Fahrtenbuch geführt, wird der private Nutzungsanteil regelmäßig monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises bewertet. Bei einem Arbeitnehmer wird entsprechend ein steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt, wenn ihm ein PKW zur privaten Nutzung vom Arbeitgeber überlassen wird. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird ein zusätzlicher monatlicher Sachbezug von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer berücksichtigt (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).
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30.012019
Finanzverwaltung akzeptiert Erleichterungen

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:04 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Finanzverwaltung akzeptiert Erleichterungen bei Angabe der Anschrift in Rechnungen durch BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraussetzt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Danach reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift aus, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.


Die Finanzverwaltung wendet diese neuen Grundsätze ab sofort in allen offenen Fällen an. Danach genügt es für den [...] >> weiterlesen

30.012019
Statt „Gleitzone“ jetzt „Übergangsbereich“

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:03 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Statt „Gleitzone“ ab Juli 2019 neuer „Übergangsbereich“ bis 1.300 Euro

Die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem Monatslohn von mehr als 450 Euro bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, wird ab 1. Juli 2019 durch ein Änderungsgesetz auf bis zu 1.300 Euro erweitert und in „Übergangsbereich“ umbenannt. Dabei erhalten die Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine Beitragsermäßigung, die bei 451 Euro Monatslohn insgesamt ca. 43 Euro beträgt und bis zum oberen Ende der Gleitzone bzw. des Übergangsbereichs auf [...] >> weiterlesen

30.012019
Nachzahlungszinsen verfassungswidrig?

Autor: badewitz

geschrieben am 30.01.2019 12:02 Uhr, abgelegt in Februar 2019

Erhebung ausgesetzt!

Steuernachzahlungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sind zu verzinsen; die Verzinsung beginnt regelmäßig nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums (§ 233a Abgabenordnung). Auf den Grund für die Steuernachzahlung kommt es dabei nicht an. Betroffen sind – aufgrund der 15-monatigen Karenzzeit – insbesondere Nachzahlungen nach Außenprüfungen. Der Zinssatz beträgt 0,5 % monatlich, also 6 % jährlich (§ 238 Abs. 1 AO). Da der gesetzlich festgelegte Zinssatz inzwischen erheblich vom Marktzinssatz abweicht, hat der Bundesfinanzhof6 ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit [...] >> weiterlesen

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