Termine und Hinweise zum Jahresende 2016
Autor: badewitz
geschrieben am 20.09.2016 13:07 Uhr, abgelegt in Oktober 2016
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind, haben ihre Steuererklärungen für 2015 in der Regel spätestens bis zum 31. Dezember 2016 abzugeben; diese Frist kann nicht ohne Angabe besonderer Gründe verlängert werden. Bei Überschreiten der Abgabefrist können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen.