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Termine 2016 - Arbeitnehmer

Autor: badewitz

geschrieben am 20.09.2016 13:26 Uhr, abgelegt in Fristen & Termine

Antrags- und Abgabefristen

Die Personaldaten für den Lohnsteuerabzug werden vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Dabei werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Kinder freibeträge, Kirchensteuermerkmal) regelmäßig aufgrund der Daten der Meldebehörden automatisch von der Finanzverwaltung gebildet und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Eine Änderung der Merkmale für das laufende Jahr kann vom Arbeitnehmer spätestens bis zum 30. November 2016 beim Finanzamt beantragt werden.

Lohnsteuer-Freibeträge (z. B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) sind grundsätzlich nur auf Antrag des Arbeitnehmers zu berück sichtigen. Voraussetzung ist, dass die Summe der zu berücksichtigenden Frei beträge mehr als 600 Euro beträgt (Antragsgrenze), wobei Werbungskosten nur in diese Summe einbezogen werden, soweit sie 1.000 Euro übersteigen. Ab Oktober 2016 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2017 beantragt werden, der längstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt wird; ändern sich die Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraums, kann der Freibetrag angepasst werden.

Ein Antrag für das laufende Jahr 2016 kann noch bis zum 30. November 2016 beim Finanzamt gestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2016 können Arbeitnehmer, die nicht veranlagungspflichtig sind, eine Einkommensteuer-Veranlagung 2012 beantragen (sog. Antragsveranlagung).

Lohnsteuerabzug oder Pauschalbesteuerung

Für das Jahr 2017 beträgt der Grundfreibetrag 8.652 Euro (bei Ehepartnern 17.305 Euro). Bedeutung hat die Höhe des Grundfreibetrags z.B. bei der Prüfung, ob statt einer geringfügigen Beschäftigung mit Pauschalbesteuerung (Minijob) eine Beschäftigung mit Lohnsteuerabzugsverfahren in Betracht kommt, da bis zu folgenden Monatslöhnen keine Lohnsteuer anfällt:


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