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September 2016
09.092016Vorsteuerbeträge aus EU-Mitgliedstaaten
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:32 Uhr, abgelegt in September 2016
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben. [...] >> weiterlesen
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben. [...] >> weiterlesen
09.092016Rentenbesteuerung nicht verfassungswidrig
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:29 Uhr, abgelegt in September 2016
Seit 2005 gültige Rentenbesteuerung nicht verfassungswidrig
Seit 2005 gilt für die Besteuerung von Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen das System der sog. nachgelagerten Besteuerung. Danach sind die während der Erwerbstätigkeit gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung – unter Beachtung eines jährlich ansteigenden Höchstbetrags – als Sonderausgaben abzugsfähig.
Später erhaltene Rentenleistungen werden mit einem bei Rentenbeginn festgelegten Besteuerungsanteil den steuerpflichtigen sonstigen Einkünften zugerechnet. Bei einem Beginn der Rentenzahlungen z. B. im Jahr 2016 beträgt der Besteuerungs anteil 72 %. Seit [...] >> weiterlesen
Seit 2005 gilt für die Besteuerung von Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen das System der sog. nachgelagerten Besteuerung. Danach sind die während der Erwerbstätigkeit gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung – unter Beachtung eines jährlich ansteigenden Höchstbetrags – als Sonderausgaben abzugsfähig.
Später erhaltene Rentenleistungen werden mit einem bei Rentenbeginn festgelegten Besteuerungsanteil den steuerpflichtigen sonstigen Einkünften zugerechnet. Bei einem Beginn der Rentenzahlungen z. B. im Jahr 2016 beträgt der Besteuerungs anteil 72 %. Seit [...] >> weiterlesen
09.092016Haftpflichtversicherung
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:28 Uhr, abgelegt in September 2016
Beiträge des Arbeitgebers zu einer Haftpflichtversicherung
Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung sind bei einem Arbeitnehmer regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig. Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, sind diese jedoch regelmäßig als Arbeitslohn zu behandeln und der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen. So hat der Bundesfinanzhof für Beiträge eines Rechtsanwalts zur Berufshaftpflicht entschieden, zu der ein angestellter Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet ist.
Anders verhält es sich bei der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers, mit der eigene Risiken versichert sind. Diese Beiträge sind den Arbeitnehmern auch dann nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zuzurechnen, soweit sich [...] >> weiterlesen
Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung sind bei einem Arbeitnehmer regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig. Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, sind diese jedoch regelmäßig als Arbeitslohn zu behandeln und der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen. So hat der Bundesfinanzhof für Beiträge eines Rechtsanwalts zur Berufshaftpflicht entschieden, zu der ein angestellter Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet ist.
Anders verhält es sich bei der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers, mit der eigene Risiken versichert sind. Diese Beiträge sind den Arbeitnehmern auch dann nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zuzurechnen, soweit sich [...] >> weiterlesen
09.092016Vorsteuerabzug
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:26 Uhr, abgelegt in September 2016
Angabe der vollständigen Anschrift in der Rechnung – Vorlage für den Europäischen Gerichtshof
Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer Rechnung, die den Vorgaben der §§ 14 und 14a UStG entspricht. An erster Stelle sind dort der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers genannt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Merkmal „vollständige Anschrift“ des leistenden Unternehmers im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG nur die (zutreffende) Anschrift erfüllt, unter der der leistende [...] >> weiterlesen
Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer Rechnung, die den Vorgaben der §§ 14 und 14a UStG entspricht. An erster Stelle sind dort der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers genannt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Merkmal „vollständige Anschrift“ des leistenden Unternehmers im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG nur die (zutreffende) Anschrift erfüllt, unter der der leistende [...] >> weiterlesen
09.092016Solidaritätszuschlag
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:25 Uhr, abgelegt in September 2016
Kein vorläufiger Rechtsschutz wegen möglicher Verfassungswidrigkeit
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über einen angefochtenen Steuerbescheid kann die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen (§ 361 AO, § 69 FGO). Soweit ein Bescheid angefochten ist, braucht die Steuer dann nicht entrichtet zu werden. Bleibt das Verfahren allerdings endgültig erfolglos, ist nicht nur die Steuer nachzuzahlen, sondern auch zu verzinsen.
Ein Finanzgericht hatte den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig gehalten und das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags [...] >> weiterlesen
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über einen angefochtenen Steuerbescheid kann die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen (§ 361 AO, § 69 FGO). Soweit ein Bescheid angefochten ist, braucht die Steuer dann nicht entrichtet zu werden. Bleibt das Verfahren allerdings endgültig erfolglos, ist nicht nur die Steuer nachzuzahlen, sondern auch zu verzinsen.
Ein Finanzgericht hatte den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig gehalten und das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags [...] >> weiterlesen
09.092016Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:23 Uhr, abgelegt in September 2016
Instandhaltungsrücklage beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch Zwangsvollstreckung
Der Grunderwerbsteuer unterliegt grundsätzlich nur der Erwerb eines Grundstücks. Soweit der Kaufpreis z. B. auf eine vorhandene Küche oder andere Inventargegenstände entfällt, kann dieser Anteil im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden; Grunderwerbsteuer fällt dann insoweit nicht an. Entsprechendes gilt nach einer älteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für den Anteil an der Instandhaltungsrücklage beim Kauf einer Eigentumswohnung.
Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, gilt dies jedoch nicht beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsvollstreckung. Der Grunderwerbsteuer unterliegt hier das [...] >> weiterlesen
Der Grunderwerbsteuer unterliegt grundsätzlich nur der Erwerb eines Grundstücks. Soweit der Kaufpreis z. B. auf eine vorhandene Küche oder andere Inventargegenstände entfällt, kann dieser Anteil im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden; Grunderwerbsteuer fällt dann insoweit nicht an. Entsprechendes gilt nach einer älteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für den Anteil an der Instandhaltungsrücklage beim Kauf einer Eigentumswohnung.
Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, gilt dies jedoch nicht beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsvollstreckung. Der Grunderwerbsteuer unterliegt hier das [...] >> weiterlesen
09.092016Disagio als sofort abzugsfähige Werbungskosten?
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:22 Uhr, abgelegt in September 2016
Insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien kann durch die Vereinbarung einer Zinsvorauszahlung (Disagio) ein niedrigerer Nominalzinssatz erreicht werden. Das Disagio wird regelmäßig bei Auszahlung des Kreditbetrags vom Kreditinstitut einbehalten. Wird z. B. ein Mietobjekt hergestellt oder angeschafft, kann das Disagio im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Höhe des Disagios „marktüblich“ ist. Ein Disagio von bis zu höchstens 5 % der Darlehenssumme bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 [...] >> weiterlesen
Voraussetzung hierfür ist, dass die Höhe des Disagios „marktüblich“ ist. Ein Disagio von bis zu höchstens 5 % der Darlehenssumme bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 [...] >> weiterlesen
09.092016Unentgeltliche Betriebsübertragung
Autor: badewitz
geschrieben am 09.09.2016 08:19 Uhr, abgelegt in September 2016
Unentgeltliche Betriebsübertragung – zurückbehaltenes Sonderbetriebsvermögen
nicht schädlich
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Mitunternehmeranteils, bei Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person ohne Gegenleistung hat der Rechtsnachfolger gemäß § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte fortzuführen, sodass es insoweit nicht zur Aufdeckung stiller Reserven beim bisherigen Betriebsinhaber (Mitunternehmer) kommt.
Die Regelung findet insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung.
Die steuerfreie Übertragung eines Anteils an einer Mitunternehmerbeteiligung kommt auch dann in [...] >> weiterlesen
nicht schädlich
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Mitunternehmeranteils, bei Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person ohne Gegenleistung hat der Rechtsnachfolger gemäß § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte fortzuführen, sodass es insoweit nicht zur Aufdeckung stiller Reserven beim bisherigen Betriebsinhaber (Mitunternehmer) kommt.
Die Regelung findet insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung.
Die steuerfreie Übertragung eines Anteils an einer Mitunternehmerbeteiligung kommt auch dann in [...] >> weiterlesen