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Neue Werte in der Sozialversicherung für 2019
Autor: badewitz
geschrieben am 03.01.2019 13:04 Uhr, abgelegt in Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 gelten z.T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung):
Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäßig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; dies gilt ab dem 1. Januar 2019 auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind Arbeitnehmer privat kranken versichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag (einschließlich der Hälfte des durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags von 0,9 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Für das Jahr 2019 gilt danach ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50% von 703,31 Euro =) 351,66 Euro monatlich.