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Gesetzesänderungen ab 2021
Autor: badewitz
geschrieben am 10.01.2021 12:35 Uhr, abgelegt in Januar 2021
Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Zweiten Familienentlastungsgesetz werden ab 2021 Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst:
Infolge der Anhebung des Grundfreibetrags fällt 2021 bis zu folgenden Monatslöhnen grundsätzlich keine Lohnsteuer an:
Durch ein weiteres vom Bundesrat verabschiedetes Gesetz19 werden ab 2021 insbesondere die Behinderten- Pauschbeträge angehoben und die Voraussetzungen und Nachweispflichten für die Inanspruchnahme erleichtert.
Das Jahressteuergesetz 2020 wird vom Bundesrat vermutlich am 18.12.2020 abschließend beraten; die Verkündung soll bis zum 31.12.2020 erfolgen.