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Lohnsteuerbescheinigungen 2019
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2020 14:41 Uhr, abgelegt in Februar 2020
Lohnsteuerbescheinigungen 2019
Bis Ende Februar 2020 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2019 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschrie benen Verfahren nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuer bescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.