Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Durch das Coronavirus sind bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Die Finanzverwaltung will den Geschädigten durch folgende steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen:
• Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmer und Privatpersonen können beantragen, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen herabzusetzen und bis zum 31.12.2020 fällig werdende Steuern zu stunden.
Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sollen in diesen Fällen keine strengen Anforderungen gestellt werden, auch wenn die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen [...] >> weiterlesen
Rentenangleichung Ost/West nicht steuerfrei – Unzulässige Doppelversteuerung bei Renten?
Seit 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich mit einem Anteil der Besteuerung als „sonstige Einkünfte“ unterworfen.
Der Besteuerungsanteil – und damit auch der steuerfreie Teil der Rente – wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und richtet sich danach, wann der Rentenempfänger erstmals Leistungen erhält: Für den Rentenbeginn bis 2005 gilt ein Besteuerungsanteil in Höhe von 50 % der Rentenzahlungen, bei Beginn im Jahr 2020 beträgt er z. B. [...] >> weiterlesen
Erschließungs- und Hausanschlusskosten: Instandsetzung eines Abwasserkanals bei Neuerrichtung eines Gebäudes
Im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes entstehen regelmäßig auch Aufwendungen für den Anschluss des Hauses bzw. die Erschließung des Grundstücks z. B. für Verkehrsanbindung, Kanalisation oder den Anschluss an die Versorgungsnetze (für Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme), die wie folgt steuerlich zu behandeln sind:
• Die Kosten für die erstmalige Erschließung des Grundstücks zählen – soweit sie auf den öffentlichen Grund entfallen – zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.
• [...] >> weiterlesen
Prozesskosten im Zusammenhang mit nachehelichem Unterhalt als Werbungskosten
Prozesskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn man ohne den Prozess Gefahr liefe, die „Existenzgrundlage zu verlieren“ und die „lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen“ zu können. Diese Voraussetzung sieht der Bundesfinanzhof bei den Verfahrenskosten einer Ehescheidung regelmäßig als nicht erfüllt an und hat den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Das Finanzgericht Münster hat jetzt jedoch eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ggf. ein Teil der Verfahrenskosten steuerlich berücksichtigt werden kann.
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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für

Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung auf Leistungen begrenzt, die im Haushalt [...] >> weiterlesen
Mai 2020
27.052020Auswirkungen des Coronavirus
Autor: badewitz
geschrieben am 27.05.2020 11:11 Uhr, abgelegt in Mai 2020

Durch das Coronavirus sind bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Die Finanzverwaltung will den Geschädigten durch folgende steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen:
• Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmer und Privatpersonen können beantragen, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen herabzusetzen und bis zum 31.12.2020 fällig werdende Steuern zu stunden.
Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sollen in diesen Fällen keine strengen Anforderungen gestellt werden, auch wenn die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen [...] >> weiterlesen
27.042020Rentenangleichung Ost/West nicht steuerfrei
Autor: badewitz
geschrieben am 27.04.2020 11:49 Uhr, abgelegt in Mai 2020

Seit 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich mit einem Anteil der Besteuerung als „sonstige Einkünfte“ unterworfen.
Der Besteuerungsanteil – und damit auch der steuerfreie Teil der Rente – wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und richtet sich danach, wann der Rentenempfänger erstmals Leistungen erhält: Für den Rentenbeginn bis 2005 gilt ein Besteuerungsanteil in Höhe von 50 % der Rentenzahlungen, bei Beginn im Jahr 2020 beträgt er z. B. [...] >> weiterlesen
27.042020Erschließungs- und Hausanschlusskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 27.04.2020 11:45 Uhr, abgelegt in Mai 2020

Im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes entstehen regelmäßig auch Aufwendungen für den Anschluss des Hauses bzw. die Erschließung des Grundstücks z. B. für Verkehrsanbindung, Kanalisation oder den Anschluss an die Versorgungsnetze (für Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme), die wie folgt steuerlich zu behandeln sind:
• Die Kosten für die erstmalige Erschließung des Grundstücks zählen – soweit sie auf den öffentlichen Grund entfallen – zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.
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27.042020Prozesskosten im nachehelichem Zusammenhang
Autor: badewitz
geschrieben am 27.04.2020 11:40 Uhr, abgelegt in Mai 2020

Prozesskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn man ohne den Prozess Gefahr liefe, die „Existenzgrundlage zu verlieren“ und die „lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen“ zu können. Diese Voraussetzung sieht der Bundesfinanzhof bei den Verfahrenskosten einer Ehescheidung regelmäßig als nicht erfüllt an und hat den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Das Finanzgericht Münster hat jetzt jedoch eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ggf. ein Teil der Verfahrenskosten steuerlich berücksichtigt werden kann.
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27.042020Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen
Autor: badewitz
geschrieben am 27.04.2020 11:33 Uhr, abgelegt in Mai 2020

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für

Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung auf Leistungen begrenzt, die im Haushalt [...] >> weiterlesen