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Vorsteuerabzug bei Bahntickets
Autor: badewitz
geschrieben am 26.02.2020 11:52 Uhr, abgelegt in März 2020
Vorsteuerabzug bei Bahntickets
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde der Umsatz - steuersatz für Bahnfernreisen (über 50 km) ab dem 01.01.2020 auf den schon für den Nahverkehr geltenden Steuersatz in Höhe von 7% gesenkt. Die Finanzverwaltung hat nun zu den dabei entstehenden Umstellungsproblemen Stellung genommen.
Bei bis zum 31.12.2019 gültigen Bahntickets wurde der Umsatzsteuersatz von 19 % (bei mehr als 50 km) bzw. die Tarifentfernung ausgewiesen, sodass ein entsprechender Vorsteuerabzug möglich war.
Bei ab dem 01.01.2020 gültigen Bahntickets ist der ermäßigte Steuersatz von 7% anzuwenden. Dieser Steuersatz muss nicht gesondert angegeben werden; der Vorsteuerabzug ist trotzdem möglich.
Bei über den 31.12.2019 hinaus geltenden Tickets, die 2019 ausgestellt und bezahlt wurden, bleibt es aus Praktikabilitätsgründen bei 19% Umsatzsteuer; das Bahnunternehmen braucht die Rechnung nicht zu berichtigen und der Kunde behält den Vorsteuerabzug von 19 %.