Steuern aktuell
17.072017Abzug von Beerdigungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 14:01 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen, insbesondere von Sterbegeldversicherungen, gedeckt sind.
Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Beerdigungskosten zusammengefasst; danach sind nur die unmittelbar mit der Beerdigung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen begünstigt.

Generell können nur angemessene Aufwendungen berücksichtigt werden. Nach einer Finanzgerichtsentscheidung lag die Angemessenheitsgrenze für eine Beerdigung bei 7.500 Euro. Von diesem [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen, insbesondere von Sterbegeldversicherungen, gedeckt sind.
Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Beerdigungskosten zusammengefasst; danach sind nur die unmittelbar mit der Beerdigung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen begünstigt.

Generell können nur angemessene Aufwendungen berücksichtigt werden. Nach einer Finanzgerichtsentscheidung lag die Angemessenheitsgrenze für eine Beerdigung bei 7.500 Euro. Von diesem [...] >> weiterlesen
17.072017Private Veräußerungsgeschäfte mit Ferienwohnungen
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 13:56 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt (sog. Spekulationsgeschäfte, vgl. § 23 EStG).
Von der Besteuerung ausgenommen sind jedoch Objekte, die
Unklar war bisher, wie bei Zweit- oder Ferienwohnungen die „Spekulationsgewinnbesteuerung“ durch Selbstnutzung ggf. vermieden werden kann.
Zu dieser Frage hat [...] >> weiterlesen
Von der Besteuerung ausgenommen sind jedoch Objekte, die
- im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder
- im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt
Unklar war bisher, wie bei Zweit- oder Ferienwohnungen die „Spekulationsgewinnbesteuerung“ durch Selbstnutzung ggf. vermieden werden kann.
Zu dieser Frage hat [...] >> weiterlesen
17.072017Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 13:53 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Verfügbarkeit eines „anderen“ Arbeitsplatzes
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können von Selbständigen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn kein anderer betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ein anderer Arbeitsplatz ist nur dann verfügbar, wenn er die entsprechende Ausstattung aufweist und der Selbständige ihn in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise zumutbar nutzen kann.
Ein Finanzgericht hatte das häusliche Arbeitszimmer eines selbständigen Logopäden anerkannt. Im Streitfall standen zwar vier Praxisräume zur Verfügung, die aber [...] >> weiterlesen
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können von Selbständigen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn kein anderer betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ein anderer Arbeitsplatz ist nur dann verfügbar, wenn er die entsprechende Ausstattung aufweist und der Selbständige ihn in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise zumutbar nutzen kann.
Ein Finanzgericht hatte das häusliche Arbeitszimmer eines selbständigen Logopäden anerkannt. Im Streitfall standen zwar vier Praxisräume zur Verfügung, die aber [...] >> weiterlesen
17.072017Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Bebauung
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 13:49 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Bebauung eines erworbenen Grundstücks
Der Erwerb eines Grundstücks unterliegt regelmäßig der Grunderwerbsteuer mit je nach Bundesland unterschiedlichen Steuersätzen in Höhe von 3,5 % bis 6,5% des Kaufpreises.

Wird im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks ein Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes abgeschlossen, prüft die Finanzverwaltung ggf., ob ein sog. einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliegt und damit auch die Bauerrichtungskosten der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Dies kann der Fall sein, wenn beide Verträge – Kaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag – in einem rechtlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen. Dieser liegt [...] >> weiterlesen
Der Erwerb eines Grundstücks unterliegt regelmäßig der Grunderwerbsteuer mit je nach Bundesland unterschiedlichen Steuersätzen in Höhe von 3,5 % bis 6,5% des Kaufpreises.

Wird im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks ein Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes abgeschlossen, prüft die Finanzverwaltung ggf., ob ein sog. einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliegt und damit auch die Bauerrichtungskosten der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Dies kann der Fall sein, wenn beide Verträge – Kaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag – in einem rechtlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen. Dieser liegt [...] >> weiterlesen
17.072017Verlustabzugsverbot verfassungswidrig
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 13:46 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Verlustabzugsverbot bei Kapitalgesellschaften bis 2015 verfassungswidrig
Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft können dann verloren gehen, wenn Gesellschaftsanteile von einem Dritten erworben werden. Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Kapitalanteile auf den Erwerber übertragen, entfällt der Verlustabzug vollständig; bei einem Anteilserwerb von mehr als 25% wird der Verlustabzug der Gesellschaft anteilig gekürzt (vgl. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG).

Diese Regelung ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Nach Auffassung des Gerichts besteht für die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften (mit oder ohne „schädlichem“ Beteiligungserwerb) kein [...] >> weiterlesen
Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft können dann verloren gehen, wenn Gesellschaftsanteile von einem Dritten erworben werden. Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Kapitalanteile auf den Erwerber übertragen, entfällt der Verlustabzug vollständig; bei einem Anteilserwerb von mehr als 25% wird der Verlustabzug der Gesellschaft anteilig gekürzt (vgl. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG).

Diese Regelung ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Nach Auffassung des Gerichts besteht für die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften (mit oder ohne „schädlichem“ Beteiligungserwerb) kein [...] >> weiterlesen
17.072017Erneuerung einer Einbauküche
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 13:38 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Immobilie auch soweit Spüle und Herd betroffen sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.

Die Einbauküche ist vielmehr als eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut zu beurteilen und über eine 10-jährige Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.
Die Finanzverwaltung will diese neue Rechtsprechung grundsätzlich in allen offenen Fällen anwenden. Für „Erstveranlagungen“ bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 lässt [...] >> weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Immobilie auch soweit Spüle und Herd betroffen sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.

Die Einbauküche ist vielmehr als eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut zu beurteilen und über eine 10-jährige Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.
Die Finanzverwaltung will diese neue Rechtsprechung grundsätzlich in allen offenen Fällen anwenden. Für „Erstveranlagungen“ bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 lässt [...] >> weiterlesen
17.072017Zweites Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 13:04 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Im Rahmen eines Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes werden u. a. folgende (steuerliche) Regelungen geändert:


- Ergänzend zur Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern werden die entsprechenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten vereinfacht: Die Aufnahme in ein gesondertes Verzeichnis braucht für ab 2018 angeschaffte bzw. hergestellte Wirtschaftsgüter nicht mehr zu erfolgen, wenn deren Wert 250 Euro (bisher 150 Euro) nicht übersteigt.
- Die umsatzsteuerliche Grenze für sog. Kleinbetragsrechnungen, wonach reduzierte Pflichtangaben dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigen, wird von 150 Euro mit Wirkung ab 1. Januar 2017 auf 250 Euro angehoben.
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17.072017Grenze für die Sofortabschreibung
Autor: badewitz
geschrieben am 17.07.2017 12:54 Uhr, abgelegt in Juli 2017
Grenze für die „Sofortabschreibung“ von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird angehoben

Nach derzeitigem Recht können Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern (wie z.B. Büromöbel, Schreibtische, Lampen, Computer) im Jahr des Erwerbs in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten 410 Euro je Wirtschaftsgut nicht übersteigen (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter); maßgebend ist der reine Warenpreis ohne Vorsteuerbeträge.
Bei Überschreiten der Grenze können die Wirtschaftsgüter regelmäßig nur über die (mehrjährige) Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
Im Rahmen einer Gesetzesänderung7 wird die Grenze für die Behandlung als [...] >> weiterlesen

Nach derzeitigem Recht können Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern (wie z.B. Büromöbel, Schreibtische, Lampen, Computer) im Jahr des Erwerbs in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten 410 Euro je Wirtschaftsgut nicht übersteigen (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter); maßgebend ist der reine Warenpreis ohne Vorsteuerbeträge.
Bei Überschreiten der Grenze können die Wirtschaftsgüter regelmäßig nur über die (mehrjährige) Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
Im Rahmen einer Gesetzesänderung7 wird die Grenze für die Behandlung als [...] >> weiterlesen
03.062017Erstattung von Vorsteuerbeträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 12:18 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen. Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.

Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZStOnline-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur schriftlich [...] >> weiterlesen
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen. Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.

Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZStOnline-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur schriftlich [...] >> weiterlesen
03.062017Verluste bei Ratenzahlung
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 12:14 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste bei Ratenzahlung
Werden Grundstücke im Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb veräußert, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, dessen Gewinn oder Verlust einkommensteuerlich relevant ist; ausgenommen davon sind insbesondere Häuser und Wohnungen, die (ausschließlich) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Verluste aus steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften sind nur mit entsprechenden Gewinnen im gleichen oder im vorherigen Jahr ausgleichsfähig oder für folgende Jahre vortragsfähig (§ 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG).

Bei einer Zahlung des Verkaufserlöses [...] >> weiterlesen
Werden Grundstücke im Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb veräußert, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, dessen Gewinn oder Verlust einkommensteuerlich relevant ist; ausgenommen davon sind insbesondere Häuser und Wohnungen, die (ausschließlich) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Verluste aus steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften sind nur mit entsprechenden Gewinnen im gleichen oder im vorherigen Jahr ausgleichsfähig oder für folgende Jahre vortragsfähig (§ 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG).

Bei einer Zahlung des Verkaufserlöses [...] >> weiterlesen
03.062017Verlustverrechnung aus Kapitalvermögen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 12:10 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 werden auch Veräußerungsgewinne und -verluste in die Besteuerung von Kapitalerträgen einbezogen. Ein Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ist jedoch ausgeschlossen.

Diese Verluste dürfen nur mit Überschüssen aus anderem Kapitalvermögen verrechnet oder zur Verrechnung in zukünftige Jahre vorgetragen werden; für Verluste aus Aktienveräußerungen ist sogar nur eine Verrechnung mit Überschüssen aus Aktienveräußerungen bzw. ein entsprechender Vortrag möglich.
Die Finanzverwaltung hatte bisher noch eine andere Einschränkung bei der Verlustverrechnung vorgesehen.
>> weiterlesen
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 werden auch Veräußerungsgewinne und -verluste in die Besteuerung von Kapitalerträgen einbezogen. Ein Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ist jedoch ausgeschlossen.

Diese Verluste dürfen nur mit Überschüssen aus anderem Kapitalvermögen verrechnet oder zur Verrechnung in zukünftige Jahre vorgetragen werden; für Verluste aus Aktienveräußerungen ist sogar nur eine Verrechnung mit Überschüssen aus Aktienveräußerungen bzw. ein entsprechender Vortrag möglich.
Die Finanzverwaltung hatte bisher noch eine andere Einschränkung bei der Verlustverrechnung vorgesehen.
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03.062017Steuererlass bei Sanierungsgewinn
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 12:05 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne vorläufig
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass betriebliche Gewinne, die aufgrund eines Forderungsverzichts durch Gläubiger zum Zweck der Sanierung des Schuldners entstehen, entgegen der bisherigen Praxis nicht generell von Ertragsteuern befreit werden dürfen. Derzeit ist eine gesetzliche Regelung geplant, wonach Sanierungsgewinne (wieder) regelmäßig steuerfrei gestellt werden sollen.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass bei Forderungsverzicht bzw. Schuldenerlass nach dem 8. Februar 2017 Steuerfestsetzungen, die eine entsprechende Steuerbefreiung oder eine Steuerstundung vorsehen, unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergehen. Vom Widerruf der Steuerbefreiung [...] >> weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass betriebliche Gewinne, die aufgrund eines Forderungsverzichts durch Gläubiger zum Zweck der Sanierung des Schuldners entstehen, entgegen der bisherigen Praxis nicht generell von Ertragsteuern befreit werden dürfen. Derzeit ist eine gesetzliche Regelung geplant, wonach Sanierungsgewinne (wieder) regelmäßig steuerfrei gestellt werden sollen.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass bei Forderungsverzicht bzw. Schuldenerlass nach dem 8. Februar 2017 Steuerfestsetzungen, die eine entsprechende Steuerbefreiung oder eine Steuerstundung vorsehen, unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergehen. Vom Widerruf der Steuerbefreiung [...] >> weiterlesen
03.062017Einrichtung bei doppelter Haushaltsführung
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 12:00 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung
Aufwendungen für einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein doppelter Haushalt in steuerlicher Hinsicht liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Arbeitsstätte nicht am Wohnort befindet und am Beschäftigungsort eine weitere Wohnung unterhalten wird.

Neben der Miete und den Nebenkosten können auch Kosten für Einrichtungsgegenstände der Wohnung am Beschäftigungsort (ggf. im Wege der Abschreibungen) berücksichtigt werden. Seit 2014 ist der Abzug von Kosten für „die Nutzung der Unterkunft“ am Beschäftigungsort allerdings auf 1.000 Euro monatlich [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein doppelter Haushalt in steuerlicher Hinsicht liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Arbeitsstätte nicht am Wohnort befindet und am Beschäftigungsort eine weitere Wohnung unterhalten wird.

Neben der Miete und den Nebenkosten können auch Kosten für Einrichtungsgegenstände der Wohnung am Beschäftigungsort (ggf. im Wege der Abschreibungen) berücksichtigt werden. Seit 2014 ist der Abzug von Kosten für „die Nutzung der Unterkunft“ am Beschäftigungsort allerdings auf 1.000 Euro monatlich [...] >> weiterlesen
03.062017Aufbewahrungspflicht elektronischer Kontoauszug
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 11:53 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Aufbewahrungspflichten für elektronische Kontoauszüge
Banken stellen Kontoauszüge als Alternative zur Papierform häufig auch in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Kontoauszüge werden von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, und zwar unabhängig vom Datenformat. In Betracht kommen dabei sowohl Bildformate (tif, pdf) als auch maschinell auswertbare Formate (z.B. csv).

Hinsichtlich der Anerkennung von elektronischen Kontoauszügen orientiert sich die Finanzverwaltung an der Anerkennung von elektronischen Rechnungen. Danach ist es erforderlich,
Banken stellen Kontoauszüge als Alternative zur Papierform häufig auch in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Kontoauszüge werden von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, und zwar unabhängig vom Datenformat. In Betracht kommen dabei sowohl Bildformate (tif, pdf) als auch maschinell auswertbare Formate (z.B. csv).

Hinsichtlich der Anerkennung von elektronischen Kontoauszügen orientiert sich die Finanzverwaltung an der Anerkennung von elektronischen Rechnungen. Danach ist es erforderlich,
- den Kontoauszug bei Eingang auf seine Richtigkeit zu überprüfen und
- die Prüfung zu dokumentieren und zu protokollieren.
03.062017Neue Berechnung der zumutbaren Belastung
Autor: badewitz
geschrieben am 03.06.2017 11:32 Uhr, abgelegt in Juni 2017
Außergewöhnliche Belastungen: Neue Berechnung der zumutbaren Belastung
Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG (z.B. Krankheitskosten) können nur insoweit steuermindernd abgezogen werden, als sie eine zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung ist abhängig von der Einkommenshöhe und dem Familienstand und beträgt 1% bis 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl. § 33 Abs. 3 EStG).

Nach neuester Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die zumutbare Belastung jetzt stufenweise zu berechnen, was für die Betroffenen regelmäßig zu einer größeren Steuerersparnis führt.

Die [...] >> weiterlesen
Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG (z.B. Krankheitskosten) können nur insoweit steuermindernd abgezogen werden, als sie eine zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung ist abhängig von der Einkommenshöhe und dem Familienstand und beträgt 1% bis 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl. § 33 Abs. 3 EStG).

Nach neuester Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die zumutbare Belastung jetzt stufenweise zu berechnen, was für die Betroffenen regelmäßig zu einer größeren Steuerersparnis führt.

Die [...] >> weiterlesen

