- Juli 2025
- März 2024
- April 2024
- Mai 2024
- Juni 2024
- Juli 2024
- August 2024
- September 2024
- Oktober 2024
- November 2024
- Dezember 2024
- Januar 2025
- Februar 2025
- März 2025
- April 2025
- Mai 2025
- Juni 2025
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Fristen & Termine
- Steuern Aktuell 2022
- Steuern Aktuell 2021
- Steuern Aktuell 2020
- Steuern Aktuell 2019
- Steuern Aktuell 2018
- Steuern aktuell 2017
- Steuern Aktuell 2016
Verfassungswidrige Doppelbesteuerung
Autor: badewitz
geschrieben am 28.02.2017 18:54 Uhr, abgelegt in März 2017
Verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen?
Der Bundesfinanzhof hat erneut festgestellt, dass die seit 2005 geltende Besteuerung von Altersrenten - insbesondere von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - „grundsätzlich“ verfassungsgemäß ist.
Allerdings darf es in keinem Fall zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen. Das bedeutet, dass eine Besteuerung der Altersrenten in dem Umfang unzulässig ist, wie die Vorsorgebeiträge nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden konnten.
Der Nachweis einer solchen Doppelbesteuerung muss vom Steuerpflichtigen erbracht werden und ist frühestens bei Beginn des Rentenbezugs möglich. Der Streitfall wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen, damit dieses prüfen kann, ob eine unzulässige Doppelbesteuerung vorliegt. Bei der Berechnung ist von den Nominalbeträgen auszugehen, d. h., Auswirkungen wie Inflation o. Ä. sollen unberücksichtigt bleiben.
Offengelassen hat der Bundesfinanzhof allerdings wichtige Detailfragen wie z. B.:
- Wie groß ist der Anteil der Rentenversicherungsbeiträge, die sich früher als Sonderausgaben ausgewirkt haben?
- Sind ggf. aus den gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen Anteile herauszurechnen, die kalkulatorisch nicht auf den Erwerb eines Anspruchs auf Altersrente entfallen?
- Sind bei der Ermittlung des steuerfrei gestellten Rententeilbetrags der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, der im Einkommensteuertarif enthaltene Grundfreibetrag usw. einzubeziehen?
- Ist von der statistischen Lebenserwartung des Rentners auszugehen oder ist auch die (höhere) Lebenserwartung des Lebenspartners zu berücksichtigen?