Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018 auf 4,2 Prozent
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:31 Uhr, abgelegt in November 2017
Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 4,8% auf 4,2 % der ge zahlten Entgelte herabgesetzt wird.