Steuern aktuell
18.112024Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:35 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unterneh-mern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen,um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2Nr. 1 UStG).
Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen.
Eineals PDF gescannte Papierrechnung reicht dafür nicht aus. Die Finanzverwaltung hat nun ein Anwendungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Aufgrund einerÜbergangsregelung ist es für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze weiterhin zulässig, Rechnungen in Papierform oder wie [...] >> weiterlesen
Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen.Eineals PDF gescannte Papierrechnung reicht dafür nicht aus. Die Finanzverwaltung hat nun ein Anwendungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Aufgrund einerÜbergangsregelung ist es für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze weiterhin zulässig, Rechnungen in Papierform oder wie [...] >> weiterlesen
18.112024Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:29 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen
Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen
17.102024Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 11:08 Uhr, abgelegt in November 2024
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2024 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2024 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2024 [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.Ab dem 01.10.2024 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2024 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2024 [...] >> weiterlesen
17.102024Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 11:05 Uhr, abgelegt in November 2024
Für Ausgaben in Privathaushalten, z. B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden.
Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-,
Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; [...] >> weiterlesen
Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-,Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; [...] >> weiterlesen
17.102024 Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 11:02 Uhr, abgelegt in November 2024
Für energetische Maßnahmen an einem in der EU oder dem EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude, mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor den 01.01.2030 abgeschlossen werden, kann eine Einkommensteuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden.
Die Steuerermäßigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im Folgejahr jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens jeweils 14.000 Euro, und im darauf folgenden Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens 12.000 Euro; d. h., für ein Objekt sind Aufwendungen von bis [...] >> weiterlesen
Die Steuerermäßigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im Folgejahr jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens jeweils 14.000 Euro, und im darauf folgenden Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens 12.000 Euro; d. h., für ein Objekt sind Aufwendungen von bis [...] >> weiterlesen17.102024 Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesve
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 10:58 Uhr, abgelegt in November 2024
Im steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren muss trotz eines Einspruchs oder einer Klage gegen einen Steuerbescheid die festgesetzte Steuer zunächst gezahlt werden. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheids kann jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Finanzamt bzw. das
Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden.
In diesem Fall ist die Steuer zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also dem Einspruch oder Klageverfahren, nicht zu zahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige jedoch im Hauptsacheverfahren, wird er für die Dauer der gewährten AdV nachträglich mit Zinsen von [...] >> weiterlesen
Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden.In diesem Fall ist die Steuer zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also dem Einspruch oder Klageverfahren, nicht zu zahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige jedoch im Hauptsacheverfahren, wird er für die Dauer der gewährten AdV nachträglich mit Zinsen von [...] >> weiterlesen
17.102024Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder W
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 10:56 Uhr, abgelegt in November 2024
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.
Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine [...] >> weiterlesen
Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.
Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine [...] >> weiterlesen
17.102024Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 10:48 Uhr, abgelegt in November 2024
Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, können dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % und höchstens 50 % beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bilanzierende als auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln

(z. B. Freiberufler). Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller Höhe [...] >> weiterlesen

(z. B. Freiberufler). Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller Höhe [...] >> weiterlesen
17.102024Sonderausgaben 2024
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 10:45 Uhr, abgelegt in November 2024
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2024 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2024 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw.mit Eingabe [...] >> weiterlesen

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2024 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2024 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw.mit Eingabe [...] >> weiterlesen
19.092024Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
Autor: badewitz
geschrieben am 19.09.2024 12:51 Uhr, abgelegt in Oktober 2024
Entstehen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können diese im Rahmen des § 33 Abs. 1 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Zwangsläufig entstehen Aufwendungen, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.
Bei Krankheitskosten geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sie zwangsläufig in diesem Sinne erwachsen. Allerdings werden nur Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die [...] >> weiterlesen

Bei Krankheitskosten geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sie zwangsläufig in diesem Sinne erwachsen. Allerdings werden nur Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die [...] >> weiterlesen
19.092024Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
Autor: badewitz
geschrieben am 19.09.2024 12:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2024
Influencer nutzen soziale Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok zur Vermarktung eigener oder fremder Produkte. Sie erzielen dabei Betriebseinnahmen z. B. in Form von Provisionen, wenn ihre „Follower“ die hinterlegten Links zu Produkten kommerzieller und nichtkommerzieller Anbieter nutzen. Auch durch das Schalten von Werbung zwischen oder während der von den Influencern präsentierten Inhalte werden Einnahmen erzielt.
Ebenso führt der Verkauf eigener Produkte oder eine Beratungstätigkeit zu Einnahmen. Erhalten Influencer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, damit sie über diese berichten, handelt es sich ebenfalls um [...] >> weiterlesen

Ebenso führt der Verkauf eigener Produkte oder eine Beratungstätigkeit zu Einnahmen. Erhalten Influencer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, damit sie über diese berichten, handelt es sich ebenfalls um [...] >> weiterlesen
19.092024Mindestpflegedauer beim Pflege-Pauschbetrag
Autor: badewitz
geschrieben am 19.09.2024 12:44 Uhr, abgelegt in Oktober 2024
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflege einer anderen Person entstehen, können im Rahmen des § 33 EStG nach Abzug einer sog. zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Stattdessen kann aus Vereinfachungsgründen auch der Pflege-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege entweder in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchge-
führt wird.

Damit stellt sich die Frage, ob der Pauschbetrag auch dann in Betracht kommt, wenn nur geringfügige Pflegeleistungen erbracht werden. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt nicht vor. Die [...] >> weiterlesen
führt wird.

Damit stellt sich die Frage, ob der Pauschbetrag auch dann in Betracht kommt, wenn nur geringfügige Pflegeleistungen erbracht werden. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt nicht vor. Die [...] >> weiterlesen
19.092024Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
Autor: badewitz
geschrieben am 19.09.2024 12:40 Uhr, abgelegt in Oktober 2024
Bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers, einer Diensteinführung, eines Amts- bzw. Funktionswechsels oder eines runden Jubiläums geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind und der
Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen.
Hinsichtlich des Empfangs anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers geht die Finanzverwaltung dagegen regelmäßig davon aus, dass es sich lediglich bei den Aufwendungen für den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangehörigen und seine privaten Gäste [...] >> weiterlesen
Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen.

Hinsichtlich des Empfangs anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers geht die Finanzverwaltung dagegen regelmäßig davon aus, dass es sich lediglich bei den Aufwendungen für den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangehörigen und seine privaten Gäste [...] >> weiterlesen
19.092024Kindergeld: Aufnahme einer erwachsenen schwerbehinderten Person in ein
Autor: badewitz
geschrieben am 19.09.2024 12:37 Uhr, abgelegt in Oktober 2024
Für volljährige Kinder, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten und deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, steht den Eltern weiterhin Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Insbesondere nach dem Versterben oder der Pflegebedürftigkeit der Eltern kann sich die Situation ergeben, dass die Person mit Behinderung in einen anderen Haushalt als den elterlichen
aufgenommen wird, wie in den eines Geschwisterteils, eines Pflegegeschwisterteils oder im Rahmen eines betreuten Wohnens in Gastfamilien. Der Pflegefamilie steht allerdings nur Kindergeld zu, [...] >> weiterlesen
aufgenommen wird, wie in den eines Geschwisterteils, eines Pflegegeschwisterteils oder im Rahmen eines betreuten Wohnens in Gastfamilien. Der Pflegefamilie steht allerdings nur Kindergeld zu, [...] >> weiterlesen19.092024Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften verfassungswidrig?
Autor: badewitz
geschrieben am 19.09.2024 12:30 Uhr, abgelegt in Oktober 2024
Einkünfte aus Termingeschäften oder aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Werden allerdings entsprechende Verluste erzielt, sind diese nur sehr eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG).

Eine Verrechnung ist nur mit Überschüssen aus anderen Termingeschäften, aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments oder mit Überschüssen aus Stillhalteprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG) möglich; dabei ist der Ausgleich auf 20.000 Euro [...] >> weiterlesen

Eine Verrechnung ist nur mit Überschüssen aus anderen Termingeschäften, aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments oder mit Überschüssen aus Stillhalteprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG) möglich; dabei ist der Ausgleich auf 20.000 Euro [...] >> weiterlesen

