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Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen ...
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:14 Uhr, abgelegt in März 2024
Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft
Gewinne aus der Veräußerung einer privaten, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie sind regelmäßig dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. Der Erbfall stellt grundsätzlich keinen entgeltlichen Erwerb und damit keine Anschaffung dar. Sofern die Veräußerungsfrist des Erblassers abgelaufen ist, liegt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks somit kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer (Mit-)Erbengemeinschaft zu einer anteiligen Anschaffung eines zur Gemeinschaft gehörenden Grundstücks führt.
Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof jetzt entgegengetreten. Ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, da das veräußerte Vermögen hierfür zuvor auch „angeschafft“ sein müsse. Dies sei aber nicht der Fall. Der Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft stehe nicht dem anteiligen Erwerb der im Gesamthandsvermögen enthaltenen Wirtschaftsgüter gleich. Danach liegt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.