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Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 20

Autor: badewitz

geschrieben am 03.01.2023 10:51 Uhr, abgelegt in Januar 2023

Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst:

Daneben wird die Freigrenze bei der Ermittlung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2023 und 2024 angehoben.


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