Grundsätzlich werden Einnahmen dann für Zwecke der Besteuerung erfasst, wenn sie dem Bezieher zugeflossen sind. Laufender Arbeitslohn gilt regelmäßig in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (in der Regel der Monat) endet. Voraussetzung für die Besteuerung ist allerdings, dass der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist und er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass dem Arbeitnehmer künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern einem Wertguthaben- bzw. Arbeitszeitkonto zugeführt wird, aus dem Vergütungen in einer späteren Freistellungsphase aufgebracht werden [...] >> weiterlesen
Steuern aktuell
13.082018Gehaltsverzicht mit vorzeitigem Ruhestand
Autor: badewitz
geschrieben am 13.08.2018 15:46 Uhr, abgelegt in August 2018

01.062018Selbst getragene Krankheitskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:47 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Selbst getragene Krankheitskosten keine abzugsfähigen Sonderausgaben
Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können grundsätzlich in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen für eine Basisversorgung, d. h. ohne Anteil für Krankengeld, Zusatzversicherungen, Wahlleistungen o. Ä. Wie der Bundesfinanzhof bereits entschieden hatte, sind Krankheitskosten, die aufgrund von tariflichen Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen gezahlt werden, keine (begünstigten) Krankenversicherungsbeiträge.

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass dies auch gilt, wenn der Versicherte zur Erlangung von Beitragserstattungen Zahlungen von Krankheitskosten wahlweise selbst übernimmt. Wie auch beim [...] >> weiterlesen
Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können grundsätzlich in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen für eine Basisversorgung, d. h. ohne Anteil für Krankengeld, Zusatzversicherungen, Wahlleistungen o. Ä. Wie der Bundesfinanzhof bereits entschieden hatte, sind Krankheitskosten, die aufgrund von tariflichen Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen gezahlt werden, keine (begünstigten) Krankenversicherungsbeiträge.

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass dies auch gilt, wenn der Versicherte zur Erlangung von Beitragserstattungen Zahlungen von Krankheitskosten wahlweise selbst übernimmt. Wie auch beim [...] >> weiterlesen
01.062018Erstattung von Vorsteuerbeträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:44 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen. Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.


Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitglied - staaten (über [...] >> weiterlesen
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen. Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.


Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitglied - staaten (über [...] >> weiterlesen
01.062018Übertragung des Freibetrags
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:43 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Übertragung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Neben dem Kinderfreibetrag (2.394 Euro je Elternteil), der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen soll, kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320 Euro je Elternteil in Betracht.

Der Freibetrag kann auf Antrag bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern und bei nicht verheirateten Eltern für minderjährige Kinder auf den Elternteil übertragen werden, in dessen Wohnung das Kind gemeldet ist.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, kann gegen die [...] >> weiterlesen
Neben dem Kinderfreibetrag (2.394 Euro je Elternteil), der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen soll, kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320 Euro je Elternteil in Betracht.

Der Freibetrag kann auf Antrag bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern und bei nicht verheirateten Eltern für minderjährige Kinder auf den Elternteil übertragen werden, in dessen Wohnung das Kind gemeldet ist.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, kann gegen die [...] >> weiterlesen
01.062018Veräußerung nicht steuerpflichtig
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:26 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts nicht steuerpflichtig
Ein Gewinn aus der Veräußerung eines privaten Grundstücks kann im Rahmen des § 23 EStG einkommensteuerpflichtig sein, wenn das Grundstück innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf angeschafft wurde.

Als „Grundstück“ in diesem Sinne gilt grundsätzlich auch ein Erbbaurecht. Wird zunächst das Erbbaurecht (unentgeltlich) bestellt und zusammen mit einem später darauf errichteten Gebäude veräußert, stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden kann.
Beispiel:
Zugunsten von E wird 2010 ein Erbbaurecht bestellt. In der Folge [...] >> weiterlesen
Ein Gewinn aus der Veräußerung eines privaten Grundstücks kann im Rahmen des § 23 EStG einkommensteuerpflichtig sein, wenn das Grundstück innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf angeschafft wurde.

Als „Grundstück“ in diesem Sinne gilt grundsätzlich auch ein Erbbaurecht. Wird zunächst das Erbbaurecht (unentgeltlich) bestellt und zusammen mit einem später darauf errichteten Gebäude veräußert, stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden kann.
Beispiel:
Zugunsten von E wird 2010 ein Erbbaurecht bestellt. In der Folge [...] >> weiterlesen
01.062018Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:17 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung nach Rentenerhöhung?
In Deutschland wohnhafte Personen haben jährlich eine Einkommensteuer-Erklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 8.820 Euro für 2017 (bzw. 9.000 Euro für 2018) übersteigt (bei zusammenveranlagten Ehegatten 17.640 Euro bzw. 18.000 Euro).

Diese Pflicht gilt auch für Rentenbezieher.
Da Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur zum Teil besteuert werden, müssen viele Rentner keine Einkommensteuer entrichten. Der steuerfreie Anteil von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird einmalig zum Rentenbeginn ermittelt; dieser steuerfreie Betrag bleibt für [...] >> weiterlesen
In Deutschland wohnhafte Personen haben jährlich eine Einkommensteuer-Erklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 8.820 Euro für 2017 (bzw. 9.000 Euro für 2018) übersteigt (bei zusammenveranlagten Ehegatten 17.640 Euro bzw. 18.000 Euro).

Diese Pflicht gilt auch für Rentenbezieher.
Da Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur zum Teil besteuert werden, müssen viele Rentner keine Einkommensteuer entrichten. Der steuerfreie Anteil von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird einmalig zum Rentenbeginn ermittelt; dieser steuerfreie Betrag bleibt für [...] >> weiterlesen
01.062018Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:13 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim: Auflassungsvormerkung kein Eigentum
Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (sog. Familienheim) auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Der Gesetzeswortlaut begünstigt den Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an einem Familienheim.

Wird eine Immobilie erworben, kann es durchaus einige Zeit dauern, bis auch die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen ist. In der Zwischenzeit wird der Anspruch des Erwerbers in der Regel durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. Stirbt der Erblasser vor Eintragung des Eigentums, stellt sich die Frage, ob auch hier ein [...] >> weiterlesen
Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (sog. Familienheim) auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Der Gesetzeswortlaut begünstigt den Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an einem Familienheim.

Wird eine Immobilie erworben, kann es durchaus einige Zeit dauern, bis auch die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen ist. In der Zwischenzeit wird der Anspruch des Erwerbers in der Regel durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. Stirbt der Erblasser vor Eintragung des Eigentums, stellt sich die Frage, ob auch hier ein [...] >> weiterlesen
01.062018Aufwendungen eines Übungsleiters
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 12:13 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Übungsleiters
Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus künstlerischer Tätigkeit oder der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind bis zur Höhe von 2.400 Euro steuerfrei, wenn die Tätigkeit nebenberuflich und im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation erfolgt (sog. Übungsleiter-Freibetrag, vgl. § 3 Nr. 26 EStG).

Aufwendungen in diesem Zusammenhang dürfen erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie den steuerfreien Betrag überschreiten. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn zwar die [...] >> weiterlesen
Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus künstlerischer Tätigkeit oder der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind bis zur Höhe von 2.400 Euro steuerfrei, wenn die Tätigkeit nebenberuflich und im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation erfolgt (sog. Übungsleiter-Freibetrag, vgl. § 3 Nr. 26 EStG).

Aufwendungen in diesem Zusammenhang dürfen erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie den steuerfreien Betrag überschreiten. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn zwar die [...] >> weiterlesen
01.062018Berufliche Nutzung einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2018 10:12 Uhr, abgelegt in Juni 2018
Berufliche Nutzung einer im (Mit-)Eigentum des Ehepartners stehenden Wohnung
Die Berücksichtigung von Abschreibungen und Schuldzinsen für eine betrieblich oder beruflich genutzte Immobilie ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Nutzende nicht Eigentümer z.B. einer Wohnung ist; entscheidend ist vielmehr, dass er die Aufwendungen im beruflichen Interesse getragen hat.

Bezahlen Eheleute die Aufwendungen für die nur einem Ehepartner gehörende Immobilie „aus einem Topf“, d. h. aus Guthaben, zu dem beide Eheleute beigetragen haben, oder aus gemeinsam aufgenommenen Darlehensmitteln, gehören die gemeinsam getragenen Aufwendungen in vollem Umfang zu [...] >> weiterlesen
Die Berücksichtigung von Abschreibungen und Schuldzinsen für eine betrieblich oder beruflich genutzte Immobilie ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Nutzende nicht Eigentümer z.B. einer Wohnung ist; entscheidend ist vielmehr, dass er die Aufwendungen im beruflichen Interesse getragen hat.

Bezahlen Eheleute die Aufwendungen für die nur einem Ehepartner gehörende Immobilie „aus einem Topf“, d. h. aus Guthaben, zu dem beide Eheleute beigetragen haben, oder aus gemeinsam aufgenommenen Darlehensmitteln, gehören die gemeinsam getragenen Aufwendungen in vollem Umfang zu [...] >> weiterlesen
08.052018Vorschriften zur Wertermittlung
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 12:30 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Vorschriften zur Wertermittlung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern zumindest seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig sind. Die Zugrundelegung der auf den Wertverhältnissen des Jahres 1964 basierenden Einheitswerte führe zu einer gravierenden Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.
Bei der Umsetzung der Neuregelung hat das Gericht jedoch eine Fortgeltung der alten Rechtslage eingeräumt: Die beanstandeten bisherigen Bewertungsregelungen [...] >> weiterlesen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern zumindest seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig sind. Die Zugrundelegung der auf den Wertverhältnissen des Jahres 1964 basierenden Einheitswerte führe zu einer gravierenden Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.
Bei der Umsetzung der Neuregelung hat das Gericht jedoch eine Fortgeltung der alten Rechtslage eingeräumt: Die beanstandeten bisherigen Bewertungsregelungen [...] >> weiterlesen
08.052018Erlass von Säumniszuschlägen
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 12:18 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Werden Steuerzahlungen (z.B. für die Festsetzung bzw. Vorauszahlung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer) nicht fristgemäß entrichtet, entstehen „automatisch“ – allein aufgrund des Zeitablaufs – Säumniszuschläge; diese betragen grundsätzlich 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat.
Erfolgt die Zahlung des Steuerbetrags durch Überweisung, werden Säumniszuschläge nicht erhoben, wenn der Fälligkeitstag (bei Vorauszahlungen in der Regel der 10. eines Monats) lediglich um bis zu 3 Tage überschritten wird (sog. Schonfrist); entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung.
Eine Besonderheit gilt bei Fälligkeitssteuern (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung):
Hier werden Säumniszuschläge nicht vor Abgabe der Anmeldung [...] >> weiterlesen
Erfolgt die Zahlung des Steuerbetrags durch Überweisung, werden Säumniszuschläge nicht erhoben, wenn der Fälligkeitstag (bei Vorauszahlungen in der Regel der 10. eines Monats) lediglich um bis zu 3 Tage überschritten wird (sog. Schonfrist); entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung.
Eine Besonderheit gilt bei Fälligkeitssteuern (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung):
Hier werden Säumniszuschläge nicht vor Abgabe der Anmeldung [...] >> weiterlesen
08.052018Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 11:08 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für
- haushaltsnahe Dienstleistungen:
z. B. Putz-, Reinigungsarbeiten in derWohnung, Gartenpflege wie
Rasenmähen, Heckenschneiden usw., Pflege- und Betreuungsleistungen
max. Steueremäßigun pro Jahr: 4.000 € - Handwerkerleistungen:
Renovierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsarbeiten durch
Handwerker, Gartengestaltung, Reparatur bzw.Wartung [...] >> weiterlesen
08.052018Verdeckte Gewinnausschüttung
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 11:04 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Verdeckte Gewinnausschüttung keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung der Kapitalgesellschaft
Zuwendungen unter Lebenden können der Schenkungsteuer unterworfen werden, wenn sie „freigebig“, d. h. insbesondere unentgeltlich, erfolgen (vgl. § 7 Abs. 1 ErbStG). Umstritten war bislang die Frage, ob eine freigebige Zuwendung auch insoweit vorliegen kann, als eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ihrem Gesellschafter überhöhte Zahlungen (z. B. im Zusammenhang mit Gehältern oder Mietzahlungen) zukommen lässt.

Der Bundesfinanzhof hatte hierzu bereits entschieden, dass derartige ertragsteuerliche verdeckte Gewinnausschüttungen keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen darstellen. Begründet wird dies damit, dass die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nicht freigebig erfolgen, [...] >> weiterlesen
Zuwendungen unter Lebenden können der Schenkungsteuer unterworfen werden, wenn sie „freigebig“, d. h. insbesondere unentgeltlich, erfolgen (vgl. § 7 Abs. 1 ErbStG). Umstritten war bislang die Frage, ob eine freigebige Zuwendung auch insoweit vorliegen kann, als eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ihrem Gesellschafter überhöhte Zahlungen (z. B. im Zusammenhang mit Gehältern oder Mietzahlungen) zukommen lässt.

Der Bundesfinanzhof hatte hierzu bereits entschieden, dass derartige ertragsteuerliche verdeckte Gewinnausschüttungen keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen darstellen. Begründet wird dies damit, dass die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nicht freigebig erfolgen, [...] >> weiterlesen
08.052018Aufbewahrungspflicht bei privaten Kapitalerträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 10:56 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Gewerbetreibende und andere Selbständige sind im Rahmen der Buchführungspflichten regelmäßig gesetzlich verpflichtet, Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen aufzubewahren; es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (für Jahresabschlussunterlagen und Buchungsbelege) bzw. 6 Jahren für sonstige Unterlagen.

Ausnahmsweise gelten Aufbewahrungspflichten auch für Privatpersonen wie Arbeitnehmer, Vermieter sowie Bezieher von Kapitalerträgen und sonstigen Einkünften, wenn die Summe der positiven Einkünfte den Schwellenwert von 500.000 Euro (ggf. je Ehepartner) übersteigt. In diesem Fall sind ab dem folgenden Kalenderjahr sämtliche mit den Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen [...] >> weiterlesen

Ausnahmsweise gelten Aufbewahrungspflichten auch für Privatpersonen wie Arbeitnehmer, Vermieter sowie Bezieher von Kapitalerträgen und sonstigen Einkünften, wenn die Summe der positiven Einkünfte den Schwellenwert von 500.000 Euro (ggf. je Ehepartner) übersteigt. In diesem Fall sind ab dem folgenden Kalenderjahr sämtliche mit den Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen [...] >> weiterlesen
08.052018Berichtigung von Steuerbescheiden
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 10:46 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Berichtigung von Steuerbescheiden bei Übernahme elektronischer Daten
Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger und andere „Zahlstellen“ sind verpflichtet, den Finanzbehörden Angaben über die an ihre Arbeitnehmer, Anleger, Rentenempfänger usw. geleisteten Zahlungen elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sinngemäß auch für Sozialversicherungsträger und bestimmte Versicherungen hinsichtlich der eingenommenen Beiträge. Die Finanzbehörden verwenden diese elektronischen Daten insbesondere für die Einkommensteuer-Veranlagung der jeweiligen Arbeitnehmer, Sparer, Rentner usw.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben zum Arbeitslohn nicht mit den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten [...] >> weiterlesen
Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger und andere „Zahlstellen“ sind verpflichtet, den Finanzbehörden Angaben über die an ihre Arbeitnehmer, Anleger, Rentenempfänger usw. geleisteten Zahlungen elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sinngemäß auch für Sozialversicherungsträger und bestimmte Versicherungen hinsichtlich der eingenommenen Beiträge. Die Finanzbehörden verwenden diese elektronischen Daten insbesondere für die Einkommensteuer-Veranlagung der jeweiligen Arbeitnehmer, Sparer, Rentner usw.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben zum Arbeitslohn nicht mit den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten [...] >> weiterlesen