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Sonderausgaben 2016

Autor: badewitz

geschrieben am 01.11.2016 12:12 Uhr, abgelegt in Fristen & Termine

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2016 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2016 zu leisten.

Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält. Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg erfolgt. Bei einer Scheckzahlung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Scheck dem Empfänger übergeben bzw. bei der Post aufgegeben wird.


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