Sonderausgaben 2016
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2016 12:12 Uhr, abgelegt in Fristen & Termine
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2016 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2016 zu leisten.