Steuern aktuell
08.052018Verdeckte Gewinnausschüttung
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 11:04 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Verdeckte Gewinnausschüttung keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung der Kapitalgesellschaft
Zuwendungen unter Lebenden können der Schenkungsteuer unterworfen werden, wenn sie „freigebig“, d. h. insbesondere unentgeltlich, erfolgen (vgl. § 7 Abs. 1 ErbStG). Umstritten war bislang die Frage, ob eine freigebige Zuwendung auch insoweit vorliegen kann, als eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ihrem Gesellschafter überhöhte Zahlungen (z. B. im Zusammenhang mit Gehältern oder Mietzahlungen) zukommen lässt.

Der Bundesfinanzhof hatte hierzu bereits entschieden, dass derartige ertragsteuerliche verdeckte Gewinnausschüttungen keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen darstellen. Begründet wird dies damit, dass die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nicht freigebig erfolgen, [...] >> weiterlesen
Zuwendungen unter Lebenden können der Schenkungsteuer unterworfen werden, wenn sie „freigebig“, d. h. insbesondere unentgeltlich, erfolgen (vgl. § 7 Abs. 1 ErbStG). Umstritten war bislang die Frage, ob eine freigebige Zuwendung auch insoweit vorliegen kann, als eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ihrem Gesellschafter überhöhte Zahlungen (z. B. im Zusammenhang mit Gehältern oder Mietzahlungen) zukommen lässt.

Der Bundesfinanzhof hatte hierzu bereits entschieden, dass derartige ertragsteuerliche verdeckte Gewinnausschüttungen keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen darstellen. Begründet wird dies damit, dass die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nicht freigebig erfolgen, [...] >> weiterlesen
08.052018Aufbewahrungspflicht bei privaten Kapitalerträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 10:56 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Gewerbetreibende und andere Selbständige sind im Rahmen der Buchführungspflichten regelmäßig gesetzlich verpflichtet, Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen aufzubewahren; es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (für Jahresabschlussunterlagen und Buchungsbelege) bzw. 6 Jahren für sonstige Unterlagen.

Ausnahmsweise gelten Aufbewahrungspflichten auch für Privatpersonen wie Arbeitnehmer, Vermieter sowie Bezieher von Kapitalerträgen und sonstigen Einkünften, wenn die Summe der positiven Einkünfte den Schwellenwert von 500.000 Euro (ggf. je Ehepartner) übersteigt. In diesem Fall sind ab dem folgenden Kalenderjahr sämtliche mit den Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen [...] >> weiterlesen

Ausnahmsweise gelten Aufbewahrungspflichten auch für Privatpersonen wie Arbeitnehmer, Vermieter sowie Bezieher von Kapitalerträgen und sonstigen Einkünften, wenn die Summe der positiven Einkünfte den Schwellenwert von 500.000 Euro (ggf. je Ehepartner) übersteigt. In diesem Fall sind ab dem folgenden Kalenderjahr sämtliche mit den Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen [...] >> weiterlesen
08.052018Berichtigung von Steuerbescheiden
Autor: badewitz
geschrieben am 08.05.2018 10:46 Uhr, abgelegt in Mai 2018
Berichtigung von Steuerbescheiden bei Übernahme elektronischer Daten
Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger und andere „Zahlstellen“ sind verpflichtet, den Finanzbehörden Angaben über die an ihre Arbeitnehmer, Anleger, Rentenempfänger usw. geleisteten Zahlungen elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sinngemäß auch für Sozialversicherungsträger und bestimmte Versicherungen hinsichtlich der eingenommenen Beiträge. Die Finanzbehörden verwenden diese elektronischen Daten insbesondere für die Einkommensteuer-Veranlagung der jeweiligen Arbeitnehmer, Sparer, Rentner usw.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben zum Arbeitslohn nicht mit den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten [...] >> weiterlesen
Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherungsträger und andere „Zahlstellen“ sind verpflichtet, den Finanzbehörden Angaben über die an ihre Arbeitnehmer, Anleger, Rentenempfänger usw. geleisteten Zahlungen elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sinngemäß auch für Sozialversicherungsträger und bestimmte Versicherungen hinsichtlich der eingenommenen Beiträge. Die Finanzbehörden verwenden diese elektronischen Daten insbesondere für die Einkommensteuer-Veranlagung der jeweiligen Arbeitnehmer, Sparer, Rentner usw.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben zum Arbeitslohn nicht mit den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten [...] >> weiterlesen
03.042018Private Kapitalerträge
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 17:55 Uhr, abgelegt in April 2018
Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2017
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuer abzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapital erträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.

Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu insbesondere folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuer abzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapital erträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.

Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu insbesondere folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn
- für Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z.B. bei Darlehen an Angehörige oder für Gesellschafter-Darlehen, Steuererstattungszinsen nach §233a AO, Zinsen von [...] >> weiterlesen
03.042018Einkommensteuer-Erklärung durch den Erblasser
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 17:48 Uhr, abgelegt in April 2018
Unrichtige Einkommensteuer-Erklärung durch den Erblasser: Folgen für den Erben
Der Erbe bzw. eine Erbengemeinschaft übernimmt als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich die komplette Rechtsstellung des Erblassers. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang einige Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass der Erblasser unrichtige Einkommensteuer-Erklärungen abgegeben hat.

Wird nach dem Tod des Erblassers festgestellt, dass dieser unrichtige Steuererklärungen abgegeben hat, so schuldet der Erbe die hinterzogenen Steuern. Dabei ist der Erbe verpflichtet, die Steuererklärungen des Erblassers zu korrigieren, wenn er erkennt, dass diese unrichtig oder unvollständig waren. Das gilt auch dann, [...] >> weiterlesen
Der Erbe bzw. eine Erbengemeinschaft übernimmt als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich die komplette Rechtsstellung des Erblassers. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang einige Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass der Erblasser unrichtige Einkommensteuer-Erklärungen abgegeben hat.

Wird nach dem Tod des Erblassers festgestellt, dass dieser unrichtige Steuererklärungen abgegeben hat, so schuldet der Erbe die hinterzogenen Steuern. Dabei ist der Erbe verpflichtet, die Steuererklärungen des Erblassers zu korrigieren, wenn er erkennt, dass diese unrichtig oder unvollständig waren. Das gilt auch dann, [...] >> weiterlesen
03.042018Fußballkarte für Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 17:46 Uhr, abgelegt in April 2018
Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer gehören bei diesen regelmäßig zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Der Zuwendende kann jedoch eine Pauschalversteuerung vornehmen und dadurch die Besteuerung beim Empfänger vermeiden (siehe § 37b EStG). Sofern an einer Kundenveranstaltung auch Arbeitnehmer des Veranstalters teilnehmen, liegen insoweit keine steuerpflichtigen Zuwendungen an Mit - arbeiter vor; deren Teilnahme liegt üblicherweise im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

Ein Finanzgericht hat jedoch in einem aktuellen Urteil für gemeinschaftliche Besuche von Fußballspielen entschieden, dass das eigene Interesse der Arbeitnehmer am Spiel nicht vernachlässigt werden [...] >> weiterlesen

Ein Finanzgericht hat jedoch in einem aktuellen Urteil für gemeinschaftliche Besuche von Fußballspielen entschieden, dass das eigene Interesse der Arbeitnehmer am Spiel nicht vernachlässigt werden [...] >> weiterlesen
03.042018Aufbewahrung von Belegen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 17:21 Uhr, abgelegt in April 2018
Aufbewahrung von Belegen zur Einkommensteuer-Erklärung
Ab 2018 verzichtet die Finanzverwaltung grundsätzlich darauf, dass private Belege im Zusammenhang mit der Einkommensteuer-Erklärung eingereicht werden. So muss z.B. auch keine Steuerbescheinigung mehr beigefügt werden, selbst wenn im Rahmen der Günstigerprüfung oder eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer beantragt wird (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Auch die Einreichung von Spendenbescheinigungen ist ab 2018 nicht mehr erforderlich.

Vorgesehen ist allerdings ausdrücklich, dass die entsprechenden Unterlagen „vorzuhalten“ und dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen [...] >> weiterlesen
Ab 2018 verzichtet die Finanzverwaltung grundsätzlich darauf, dass private Belege im Zusammenhang mit der Einkommensteuer-Erklärung eingereicht werden. So muss z.B. auch keine Steuerbescheinigung mehr beigefügt werden, selbst wenn im Rahmen der Günstigerprüfung oder eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer beantragt wird (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Auch die Einreichung von Spendenbescheinigungen ist ab 2018 nicht mehr erforderlich.

Vorgesehen ist allerdings ausdrücklich, dass die entsprechenden Unterlagen „vorzuhalten“ und dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen [...] >> weiterlesen
03.042018Verzinsung von Steuernachzahlungen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 17:16 Uhr, abgelegt in April 2018
Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß
Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen, die sich aufgrund von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuersowie Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfestsetzungen ergeben, werden – nach einer Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten – mit einem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 0,5 % für jeden vollen Monat verzinst (vgl. §§ 233a und 238 Abgabenordnung).

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass diese Regelung – auch hinsichtlich der Höhe der Zinsen (6 % p. a.) – nicht zu beanstanden ist. Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen geklagt. In Anbetracht [...] >> weiterlesen
Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen, die sich aufgrund von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuersowie Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfestsetzungen ergeben, werden – nach einer Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten – mit einem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 0,5 % für jeden vollen Monat verzinst (vgl. §§ 233a und 238 Abgabenordnung).

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass diese Regelung – auch hinsichtlich der Höhe der Zinsen (6 % p. a.) – nicht zu beanstanden ist. Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen geklagt. In Anbetracht [...] >> weiterlesen
03.042018Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 17:14 Uhr, abgelegt in April 2018
Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch
Häufig besteht in Familien die Absicht, Vermögen zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen und gleichzeitig die Übertragenden (z.B. Eltern) wirtschaftlich abzusichern, etwa durch Vereinbarung eines Nutzungsrechts, wonach den Eltern weiterhin die Erträge des übertragenen Vermögens zustehen. Erbschaftsteuerlich mindert das Nutzungsrecht die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer; Freibeträge können so ggf. mehrfach genutzt werden, wenn vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) und Erbfall länger als 10 Jahre auseinanderliegen.
Beispiel:
Mutter M (65 Jahre) überträgt eine seit 12 Jahren in ihrem Eigentum befindliche vermietete Immobilie auf ihren [...] >> weiterlesen
Häufig besteht in Familien die Absicht, Vermögen zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen und gleichzeitig die Übertragenden (z.B. Eltern) wirtschaftlich abzusichern, etwa durch Vereinbarung eines Nutzungsrechts, wonach den Eltern weiterhin die Erträge des übertragenen Vermögens zustehen. Erbschaftsteuerlich mindert das Nutzungsrecht die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer; Freibeträge können so ggf. mehrfach genutzt werden, wenn vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) und Erbfall länger als 10 Jahre auseinanderliegen.
Beispiel:
Mutter M (65 Jahre) überträgt eine seit 12 Jahren in ihrem Eigentum befindliche vermietete Immobilie auf ihren [...] >> weiterlesen
03.042018Erschließungsbeiträge als Handwerkerleistungen?
Autor: badewitz
geschrieben am 03.04.2018 16:38 Uhr, abgelegt in April 2018
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, in Betracht; nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus dürfen die Aufwendungen weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein und die (Arbeits-)Leistungen müssen im eigenen Haushalt in einem EU-/EWR-Staat erbracht werden.

Ob und ggf. in welchem Umfang Erschließungsbeiträge, z.B. im Straßenbau, als Handwerkerleistungen begünstigt sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. [...] >> weiterlesen

Ob und ggf. in welchem Umfang Erschließungsbeiträge, z.B. im Straßenbau, als Handwerkerleistungen begünstigt sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. [...] >> weiterlesen
02.032018Kindergeld: Ende der Berufsausbildung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.03.2018 09:18 Uhr, abgelegt in März 2018
Die Zahlung von Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen Kindern ist insbesondere dann möglich, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ab dem Monat nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. Vollendung des 25. Lebensjahres fallen Kindergeld und -freibeträge weg. Die Berufsausbildung endet grundsätzlich mit Bestehen der Abschlussprüfung. Die Finanzverwaltung gewährt die Kindervergünstigungen bei bestimmten Berufen auch noch bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung (bei Kranken- und Altenpflegern sowie [...] >> weiterlesen

Ab dem Monat nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. Vollendung des 25. Lebensjahres fallen Kindergeld und -freibeträge weg. Die Berufsausbildung endet grundsätzlich mit Bestehen der Abschlussprüfung. Die Finanzverwaltung gewährt die Kindervergünstigungen bei bestimmten Berufen auch noch bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung (bei Kranken- und Altenpflegern sowie [...] >> weiterlesen
02.032018Erstattungen des Arbeitgebers
Autor: badewitz
geschrieben am 02.03.2018 09:13 Uhr, abgelegt in März 2018
Erstattungen des Arbeitgebers für Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers
Aufwendungen für die Erstausbildung sind regelmäßig Kosten der privaten Lebensführung und lediglich (eingeschränkt) im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigungsfähig.

Betreibt dagegen ein Arbeitnehmer eine Fort- bzw. Weiterbildung in einem bereits erlernten Beruf – oder eine Umschulung, die einen Berufswechsel vorbereitet –, sind entsprechende Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Leistet ein Arbeitgeber Zuschüsse zu einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers, bleiben diese Erstattungen lohnsteuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn die Bildungsmaßnahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für die Erstausbildung sind regelmäßig Kosten der privaten Lebensführung und lediglich (eingeschränkt) im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigungsfähig.

Betreibt dagegen ein Arbeitnehmer eine Fort- bzw. Weiterbildung in einem bereits erlernten Beruf – oder eine Umschulung, die einen Berufswechsel vorbereitet –, sind entsprechende Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Leistet ein Arbeitgeber Zuschüsse zu einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers, bleiben diese Erstattungen lohnsteuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn die Bildungsmaßnahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse [...] >> weiterlesen
02.032018Heimunterbringung von Ehepartnern
Autor: badewitz
geschrieben am 02.03.2018 09:00 Uhr, abgelegt in März 2018
Heimunterbringung von Ehepartnern: Haushaltsersparnis
Eigene Aufwendungen für die krankheits- oder altersbedingte Unterbringung in einem Pflege- bzw. Altenheim können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können die Kosten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht von Pflege- oder anderen Kassen übernommen werden.

Wird im Zusammenhang mit der Heimunterbringung der private Haushalt aufgelöst, sind die Aufwendungen auch um die sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Die Haushaltsersparnis wird regelmäßig in Höhe des in § 33a Abs. 1 EStG angegebenen Höchstbetrags für den Unterhalt von [...] >> weiterlesen
Eigene Aufwendungen für die krankheits- oder altersbedingte Unterbringung in einem Pflege- bzw. Altenheim können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können die Kosten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht von Pflege- oder anderen Kassen übernommen werden.

Wird im Zusammenhang mit der Heimunterbringung der private Haushalt aufgelöst, sind die Aufwendungen auch um die sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Die Haushaltsersparnis wird regelmäßig in Höhe des in § 33a Abs. 1 EStG angegebenen Höchstbetrags für den Unterhalt von [...] >> weiterlesen
02.032018Haushaltsnahe Dienstleistung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.03.2018 08:53 Uhr, abgelegt in März 2018
Haushaltsnahe Dienstleistung: Ausführen eines Hundes
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro, geltend gemacht werden. Die Leistungen müssen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen, d. h., es muss sich um Tätigkeiten handeln, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Darüber hinaus muss die Dienstleistung im Haushalt ausgeführt werden (§ 35a Abs. 2 und 4 EStG).

Der Bundesfinanzhof hatte bereits entschieden, dass es sich bei der Betreuung eines Haustieres in der Wohnung des Besitzers um eine haushaltsnahe Dienstleistung [...] >> weiterlesen
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro, geltend gemacht werden. Die Leistungen müssen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen, d. h., es muss sich um Tätigkeiten handeln, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Darüber hinaus muss die Dienstleistung im Haushalt ausgeführt werden (§ 35a Abs. 2 und 4 EStG).

Der Bundesfinanzhof hatte bereits entschieden, dass es sich bei der Betreuung eines Haustieres in der Wohnung des Besitzers um eine haushaltsnahe Dienstleistung [...] >> weiterlesen
02.032018Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 02.03.2018 08:49 Uhr, abgelegt in März 2018
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Schönheitsreparaturen und selbständige Gebäudeteile
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer), die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie entstehen und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen, sind nicht sofort abzugsfähig, sondern nur über die Abschreibung zu berücksichtigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten; § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass auch reine Schönheitsreparaturen unter diese Grenze fallen. Die Finanzverwaltung wendet die strengere Rechtsprechung grundsätzlich in allen offenen Fällen an; bisher führte lediglich ein enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit einer Renovierung [...] >> weiterlesen
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer), die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie entstehen und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen, sind nicht sofort abzugsfähig, sondern nur über die Abschreibung zu berücksichtigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten; § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass auch reine Schönheitsreparaturen unter diese Grenze fallen. Die Finanzverwaltung wendet die strengere Rechtsprechung grundsätzlich in allen offenen Fällen an; bisher führte lediglich ein enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit einer Renovierung [...] >> weiterlesen

