Steuern aktuell
05.112017Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018 auf 4,2 Prozent
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:31 Uhr, abgelegt in November 2017
Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen.

Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 4,8% auf 4,2 % der ge zahlten Entgelte herabgesetzt wird.

Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 4,8% auf 4,2 % der ge zahlten Entgelte herabgesetzt wird.
05.112017Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:15 Uhr, abgelegt in November 2017
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z.B. Kinder, Eltern oder Geschwister ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z.B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten überhaupt nicht geltend gemacht werden können.
Eine weitere Besonderheit ist zu beachten, wenn eine verbilligte Vermietung vorliegt: Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete, geht das Finanzamt von einer teilentgeltlichen [...] >> weiterlesen
Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, dass mit der Vermietung zusammenhängende Werbungskosten überhaupt nicht geltend gemacht werden können.
Eine weitere Besonderheit ist zu beachten, wenn eine verbilligte Vermietung vorliegt: Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete, geht das Finanzamt von einer teilentgeltlichen [...] >> weiterlesen
05.112017EuGH-Vorlage zur Soll-Besteuerung
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:06 Uhr, abgelegt in November 2017
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits dann, wenn die Leistung an den Kunden erbracht wurde, d.h., sie ist für diesen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum anzumelden und an das Finanzamt abzuführen (sog. Soll-Besteuerung). Bei kleineren Unternehmen und nicht bilanzierenden Freiberuflern entsteht die Umsatzsteuer auf Antrag erst nach der Begleichung der Rechnung durch den Kunden und ist auch erst dann anzumelden und abzuführen (sog. Ist-Besteuerung).
Die Soll-Besteuerung führt gegenüber der Ist-Besteuerung regelmäßig zu Liquiditätsnachteilen, weil die Umsatzsteuer sofort abzuführen ist, auch wenn der Kunde die Rechnung erst nach Monaten begleicht.
Wird eine Forderung [...] >> weiterlesen

Die Soll-Besteuerung führt gegenüber der Ist-Besteuerung regelmäßig zu Liquiditätsnachteilen, weil die Umsatzsteuer sofort abzuführen ist, auch wenn der Kunde die Rechnung erst nach Monaten begleicht.
Wird eine Forderung [...] >> weiterlesen
05.112017Berücksichtigung von Kosten für Home Office
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 11:01 Uhr, abgelegt in November 2017
Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer („Home-Office“)
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (anteilige Miete, Abschreibungen, Schuldzinsen usw.) können nach dem Gesetzeswortlaut überhaupt nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (im Büro des Arbeitgebers) zur Verfügung steht. Danach ist bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes ein steuerlicher Abzug der entsprechenden Kosten von vorn herein ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit Home-Office-Arbeitsplätzen will die Finanzverwaltung8 offensichtlich von dieser strengen Regelung abweichen. Nutzt z.B. ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit teilweise ein Büro beim Arbeitgeber, teilweise sein [...] >> weiterlesen

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (anteilige Miete, Abschreibungen, Schuldzinsen usw.) können nach dem Gesetzeswortlaut überhaupt nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (im Büro des Arbeitgebers) zur Verfügung steht. Danach ist bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes ein steuerlicher Abzug der entsprechenden Kosten von vorn herein ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit Home-Office-Arbeitsplätzen will die Finanzverwaltung8 offensichtlich von dieser strengen Regelung abweichen. Nutzt z.B. ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit teilweise ein Büro beim Arbeitgeber, teilweise sein [...] >> weiterlesen
05.112017Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 10:51 Uhr, abgelegt in November 2017
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze wird ab 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410 Euro nicht überschreiten (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 EStG).
Mit Wirkung ab 2018 ist diese Grenze auf 800 Euro (maßgebend ist der reine Warenpreis ohne Umsatzsteuer) angehoben worden. Bis zu diesem Betrag brauchen also Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ab 2018 [...] >> weiterlesen

Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410 Euro nicht überschreiten (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 EStG).
Mit Wirkung ab 2018 ist diese Grenze auf 800 Euro (maßgebend ist der reine Warenpreis ohne Umsatzsteuer) angehoben worden. Bis zu diesem Betrag brauchen also Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ab 2018 [...] >> weiterlesen
05.112017Sonderausgaben 2017
Autor: badewitz
geschrieben am 05.11.2017 10:47 Uhr, abgelegt in November 2017
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2017 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2017 zu leisten.
Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.
Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei [...] >> weiterlesen

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2017 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2017 zu leisten.
Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.
Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei [...] >> weiterlesen
01.102017Häusliches Arbeitszimmers
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2017 17:30 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für mehrere Einkunftsarten
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn

- für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; der Abzug der Aufwendungen ist dann auf 1.250 Euro beschränkt,
- das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet; in diesem Fall können die Aufwendungen unbeschränkt abgezogen werden
30.092017Termine und Hinweise zum Jahresende 2017
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 18:02 Uhr, abgelegt in Fristen & Termine
Für Arbeitnehmer
Antrags- und Abgabefristen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal) werden regelmäßig aufgrund der Daten der Meldebehörden automatisch von der Finanzver-waltung gebildet und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Eine Änderung der Merkmale für das laufende Jahr kann vom Arbeitnehmer spätestens bis zum 30. November 2017 beim Finanzamt beantragt werden.
Lohnsteuer-Freibeträge (z. B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) sind grundsätzlich nur auf Antrag zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Summe der zu berücksichtigenden Freibeträge mehr als 600 Euro beträgt (Antragsgrenze), wobei Werbungskosten nur in [...] >> weiterlesen
Antrags- und Abgabefristen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal) werden regelmäßig aufgrund der Daten der Meldebehörden automatisch von der Finanzver-waltung gebildet und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Eine Änderung der Merkmale für das laufende Jahr kann vom Arbeitnehmer spätestens bis zum 30. November 2017 beim Finanzamt beantragt werden.
Lohnsteuer-Freibeträge (z. B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) sind grundsätzlich nur auf Antrag zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Summe der zu berücksichtigenden Freibeträge mehr als 600 Euro beträgt (Antragsgrenze), wobei Werbungskosten nur in [...] >> weiterlesen
30.092017Betriebsausgabenabzug bei Geschenken
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:59 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbezogen werden müsste.

Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass sie diese für Unternehmen nachteilige Regelung nicht anwenden will. [...] >> weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbezogen werden müsste.

Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass sie diese für Unternehmen nachteilige Regelung nicht anwenden will. [...] >> weiterlesen
30.092017Zugangsbeschränkte Vereine nicht gemeinnützig
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:54 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Vereine und andere Personenzusammenschlüsse oder Körperschaften sind häufig bestrebt, als gemeinnützig anerkannt zu werden, u. a., weil damit bestimmte Steuervergünstigungen z. B. bei der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verbunden sind.

Die Anerkennung als gemeinnützig setzt voraus, dass die Körperschaft die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Hierzu gehört z. B. die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Bildung und Wohlfahrt. Förderung der „Allgemeinheit“ bedeutet u. a., dass keine Person ohne sachlich zwingenden Grund von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden darf.
Der Bundesfinanzhof hat bei einer Freimaurerloge die [...] >> weiterlesen

Die Anerkennung als gemeinnützig setzt voraus, dass die Körperschaft die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Hierzu gehört z. B. die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Bildung und Wohlfahrt. Förderung der „Allgemeinheit“ bedeutet u. a., dass keine Person ohne sachlich zwingenden Grund von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden darf.
Der Bundesfinanzhof hat bei einer Freimaurerloge die [...] >> weiterlesen
30.092017Zuwendungen an Parteien
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:51 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Zuwendungen an Parteien und kommunale Wählervereinigungen
Spenden und Beiträge an politische Parteien wirken sich steuerlich wie folgt aus:

a) Die Hälfte der Aufwendungen bis zur Höhe von 1.650 Euro mindert als Steuerermäßigung die festzusetzende Steuer um maximal 825 Euro. Bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge (vgl. § 34g EStG).
b) Spenden und Beiträge, die den obigen Höchstbetrag übersteigen, können wiederum bis zur Höhe von 1.650 Euro (Ehepartner 3.300 Euro) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Spenden und Beiträge an [...] >> weiterlesen
Spenden und Beiträge an politische Parteien wirken sich steuerlich wie folgt aus:

a) Die Hälfte der Aufwendungen bis zur Höhe von 1.650 Euro mindert als Steuerermäßigung die festzusetzende Steuer um maximal 825 Euro. Bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge (vgl. § 34g EStG).
b) Spenden und Beiträge, die den obigen Höchstbetrag übersteigen, können wiederum bis zur Höhe von 1.650 Euro (Ehepartner 3.300 Euro) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Spenden und Beiträge an [...] >> weiterlesen
30.092017Neues Investmentsteuergesetz
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Besteuerung von „Alt-Anteilen“
Ab dem 1. Januar 2018 wird die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend geändert: Anders als bisher unterliegen die Fonds selbst mit ihren inländischen Beteiligungserträgen künftig regelmäßig der Ertrags-besteuerung (mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 %). Um dieser Vorbelastung auf der Fondsebene Rechnung zu tragen, erfolgt beim privaten Anleger eine Teilfreistellung bei der Besteuerung der laufenden Erträge.

Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Investmentanteilen werden - ebenso wie die laufenden Ausschüttungen eines Fonds - künftig als Kapitalerträge besteuert (siehe § 20 Abs. 1 Nr. 3 [...] >> weiterlesen
Ab dem 1. Januar 2018 wird die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend geändert: Anders als bisher unterliegen die Fonds selbst mit ihren inländischen Beteiligungserträgen künftig regelmäßig der Ertrags-besteuerung (mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 %). Um dieser Vorbelastung auf der Fondsebene Rechnung zu tragen, erfolgt beim privaten Anleger eine Teilfreistellung bei der Besteuerung der laufenden Erträge.

Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Investmentanteilen werden - ebenso wie die laufenden Ausschüttungen eines Fonds - künftig als Kapitalerträge besteuert (siehe § 20 Abs. 1 Nr. 3 [...] >> weiterlesen
30.092017Verzicht auf Pflichtteilsanspruch
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:38 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten des Erblassers
Ein Erwerb von Todes wegen unterliegt regelmäßig beim Erben der Erbschaftsteuer. Entsprechendes gilt für den Pflichtteil, der einem Abkömmling (z. B. einem Kind des Erblassers) zusteht, wenn er (eigentlich) vertraglich bzw. testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Macht der Pflichtteilsberechtigte vom Pflichtteilsanspruch keinen Gebrauch und erhält er von den anderen Erben für diesen Verzicht eine Abfindung, so ist eine entsprechende Zahlung ebenso regelmäßig erbschaftsteuerpflichtig.
Wird noch zu Lebzeiten des Erblassers z. B. zwischen den Geschwisterkindern eine Abfindung für den Verzicht auf einen (künftigen) [...] >> weiterlesen
Ein Erwerb von Todes wegen unterliegt regelmäßig beim Erben der Erbschaftsteuer. Entsprechendes gilt für den Pflichtteil, der einem Abkömmling (z. B. einem Kind des Erblassers) zusteht, wenn er (eigentlich) vertraglich bzw. testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Macht der Pflichtteilsberechtigte vom Pflichtteilsanspruch keinen Gebrauch und erhält er von den anderen Erben für diesen Verzicht eine Abfindung, so ist eine entsprechende Zahlung ebenso regelmäßig erbschaftsteuerpflichtig.
Wird noch zu Lebzeiten des Erblassers z. B. zwischen den Geschwisterkindern eine Abfindung für den Verzicht auf einen (künftigen) [...] >> weiterlesen
30.092017Außergewöhnlichen Belastungen
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:35 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Keine Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen
Bestimmte private Aufwendungen können ggf. als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen von § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Hierzu zählen z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung.

Grundsätzlich sind außergewöhnliche Belastungen für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem die Aufwendungen tatsächlich geleistet worden sind. Übersteigen die Aufwendungen im Zahlungsjahr die Einkünfte, z. B. bei größeren Ausgaben für einen behinderungsbedingten Umbau der Wohnung, lässt die Finanzverwaltung eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre nicht zu, da für [...] >> weiterlesen
Bestimmte private Aufwendungen können ggf. als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen von § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Hierzu zählen z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung.

Grundsätzlich sind außergewöhnliche Belastungen für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem die Aufwendungen tatsächlich geleistet worden sind. Übersteigen die Aufwendungen im Zahlungsjahr die Einkünfte, z. B. bei größeren Ausgaben für einen behinderungsbedingten Umbau der Wohnung, lässt die Finanzverwaltung eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre nicht zu, da für [...] >> weiterlesen
30.092017Scheidungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2017 17:26 Uhr, abgelegt in Oktober 2017
Kein Abzug als außergewöhnliche Belastungen
Bis einschließlich 2012 waren die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten eines Scheidungsprozesses als zwangsläufig anzusehen mit der Folge, dass sie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden konnten.

Nachdem der Bundesfinanzhof in früheren Entscheidungen auch andere Zivilprozesskosten zum Abzug zuließ, kam es zu einer Gesetzesänderung mit Wirkung ab 2013. Danach sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, dass die Existenzgrundlage und die lebensnotwendigen Bedürfnisse bedroht sind. Daraufhin hat die Finanzverwaltung den Hinweis auf die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten [...] >> weiterlesen
Bis einschließlich 2012 waren die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten eines Scheidungsprozesses als zwangsläufig anzusehen mit der Folge, dass sie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden konnten.

Nachdem der Bundesfinanzhof in früheren Entscheidungen auch andere Zivilprozesskosten zum Abzug zuließ, kam es zu einer Gesetzesänderung mit Wirkung ab 2013. Danach sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, dass die Existenzgrundlage und die lebensnotwendigen Bedürfnisse bedroht sind. Daraufhin hat die Finanzverwaltung den Hinweis auf die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten [...] >> weiterlesen

