Bis Ende Februar 2019 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2018 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.
Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.
Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31. Dezember 2018 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
Steuern aktuell
04.042019Umsatzsteuerliche Zuordnung
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2019 10:11 Uhr, abgelegt in April 2019
Umsatzsteuerliche Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum Unternehmen
Mindestnutzung weiterhin anzuwenden Gegenstände, die teilweise unternehmerisch und teilweise zu privaten Zwecken genutzt werden, können wahlweise vollständig, anteilig oder gar nicht dem Unternehmen zugeordnet werden.
Entsprechend dieser Zuordnung zum Unternehmen ist ein Vorsteuerabzug im Rahmen des § 15 UStG möglich. Bei vollständiger Zuordnung zum Unternehmen und entsprechendem Vorsteuerabzug unterliegt eine Privatnutzung des Gegenstandes (z.B. eines PKW) als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG).
Voraussetzung für den (anteiligen) Vorsteuerabzug ist nach deutschem Recht [...] >> weiterlesen
Mindestnutzung weiterhin anzuwenden Gegenstände, die teilweise unternehmerisch und teilweise zu privaten Zwecken genutzt werden, können wahlweise vollständig, anteilig oder gar nicht dem Unternehmen zugeordnet werden.
Entsprechend dieser Zuordnung zum Unternehmen ist ein Vorsteuerabzug im Rahmen des § 15 UStG möglich. Bei vollständiger Zuordnung zum Unternehmen und entsprechendem Vorsteuerabzug unterliegt eine Privatnutzung des Gegenstandes (z.B. eines PKW) als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG).Voraussetzung für den (anteiligen) Vorsteuerabzug ist nach deutschem Recht [...] >> weiterlesen
04.042019Unentgeltlicher Erwerb eines Grundstücks
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2019 10:08 Uhr, abgelegt in April 2019
Unentgeltlicher Erwerb eines Grundstücks und Abbruch des Gebäudes
Ist die Nutzung eines zur Einkunftserzielung eingesetzten Gebäudes nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll möglich und wird das Gebäude daher abgerissen, können ein ggf. noch vorhandener „Restbuchwert“ des Gebäudes und auch die Abbruchkosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden.
Bei einem bereits in Abbruchabsicht erworbenen Gebäude ist zu unterscheiden:
Ist die Nutzung eines zur Einkunftserzielung eingesetzten Gebäudes nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll möglich und wird das Gebäude daher abgerissen, können ein ggf. noch vorhandener „Restbuchwert“ des Gebäudes und auch die Abbruchkosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden.
Bei einem bereits in Abbruchabsicht erworbenen Gebäude ist zu unterscheiden:- Ist das abgebrochene Gebäude objektiv wertlos, gehören die Abbruchkosten zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, können also nicht mehr abgeschrieben werden.
- Ist das abgebrochene Gebäude technisch oder wirtschaftlich noch nicht [...] >> weiterlesen
04.042019Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2019 10:04 Uhr, abgelegt in April 2019
Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner als Entlohnung für geringfügige Beschäftigung
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird:
Der sich daraus ergebende lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil ist dann mit monatlich 1% des Bruttolistenpreises des PKW anzusetzen. Bei der 1%-Regelung handelt es sich um eine typisierende Regelung, die unabhängig vom Umfang der (tatsächlichen) privaten Nutzung anzuwenden ist.
Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine nach der 1%-Regelung zu [...] >> weiterlesen
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird:
Der sich daraus ergebende lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil ist dann mit monatlich 1% des Bruttolistenpreises des PKW anzusetzen. Bei der 1%-Regelung handelt es sich um eine typisierende Regelung, die unabhängig vom Umfang der (tatsächlichen) privaten Nutzung anzuwenden ist.Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine nach der 1%-Regelung zu [...] >> weiterlesen
04.032019Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:58 Uhr, abgelegt in März 2019
Nach § 4 Abs. 4a EStG sind betriebliche Schuldzinsen grundsätzlich insoweit nicht abzugsfähig, als sie auf Überentnahmen zurückzuführen sind.
Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen in einem Wirtschaftsjahr höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen; sind die Entnahmen niedriger als diese Summe, entsteht eine sog. Unterentnahme. Nichtabzugsfähig sind Schuldzinsen in Höhe von 6% der Über - entnahmen, höchstens jedoch der tatsächliche Aufwand an Schuldzinsen, soweit er 2.050 Euro übersteigt. Nachdem der Bundesfinanzhof die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen begrenzt [...] >> weiterlesen
Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen in einem Wirtschaftsjahr höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen; sind die Entnahmen niedriger als diese Summe, entsteht eine sog. Unterentnahme. Nichtabzugsfähig sind Schuldzinsen in Höhe von 6% der Über - entnahmen, höchstens jedoch der tatsächliche Aufwand an Schuldzinsen, soweit er 2.050 Euro übersteigt. Nachdem der Bundesfinanzhof die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen begrenzt [...] >> weiterlesen04.032019Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:52 Uhr, abgelegt in März 2019
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch andere Bezüge oder Vorteile, die einem Arbeitnehmer für die Tätigkeit gewährt werden; entsprechende Sachbezüge wie (verbilligte) Waren oder Dienstleistungen zählen damit grundsätzlich auch zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Für Zuwendungen von Dritten (z.B. von verbundenen Unternehmen) gilt dies nur, wenn sie Entgelt für eine Leistung darstellen, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbracht hat.
Inzwischen sind mehrere Finanzgerichtsurteile ergangen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung weniger eng auslegen als die Finanzverwaltung und in den Streitfällen [...] >> weiterlesen
Inzwischen sind mehrere Finanzgerichtsurteile ergangen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung weniger eng auslegen als die Finanzverwaltung und in den Streitfällen [...] >> weiterlesen04.032019Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:47 Uhr, abgelegt in März 2019
Wird ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) veräußert und beträgt bzw. hat die Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren mindestens 1% des Kapitals der Gesellschaft betragen, unterliegt ein Gewinn dem sog. Teileinkünfteverfahren und ist nur in Höhe von 60 % steuerpflichtig. Im Fall eines Verlustes (auch durch Auflösung der Gesellschaft) kann dieser nicht nur mit Kapitaleinkünften, sondern in Höhe von 60 % auch mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Da die Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung die Höhe des Veräußerungsgewinns oder -verlustes beeinflusst, ist [...] >> weiterlesen
Da die Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung die Höhe des Veräußerungsgewinns oder -verlustes beeinflusst, ist [...] >> weiterlesen04.032019Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:42 Uhr, abgelegt in März 2019
Durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2019 neue Aufzeichnungspflichten und Haftungsrisiken für Betreiber elektronischer Marktplätze (z.B. Amazon und eBay) geschaffen (vgl. neue §§ 22f und 25e UStG).
Danach muss der Marktplatzbetreiber insbesondere
Danach muss der Marktplatzbetreiber insbesondere- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des dort registrierten Anbieters (Privatperson bzw. Unternehmer),
- den Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung sowie den Bestimmungsort und
- den Zeitpunkt und die Höhe des Umsatzes
04.032019Neue Abgabefristen für Steuererklärungen
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:38 Uhr, abgelegt in März 2019
Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
Für diejenigen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2018 großzügigere Abgabefristen.
Statt wie bisher grundsätzlich bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen für 2018 erst bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich die Frist auf den Ablauf des siebten Monats nach Ende des Wirtschaftsjahrs (vgl. § 149 Abs. 2 Abgabenordnung – AO).
Sofern Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, [...] >> weiterlesen
Für diejenigen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2018 großzügigere Abgabefristen.
Statt wie bisher grundsätzlich bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen für 2018 erst bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich die Frist auf den Ablauf des siebten Monats nach Ende des Wirtschaftsjahrs (vgl. § 149 Abs. 2 Abgabenordnung – AO).Sofern Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, [...] >> weiterlesen
04.032019Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:07 Uhr, abgelegt in März 2019
Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemeinen schwierigen Wirtschaftslage. Der Grundsteuer-Erlass ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete) und kann erst ab einer Ertragsminderung von über 50 % beantragt werden:

Ein Grundsteuer-Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden Wohnung muss der [...] >> weiterlesen

Ein Grundsteuer-Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden Wohnung muss der [...] >> weiterlesen
04.032019Begünstigung der Nutzung auch für Taxis
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:05 Uhr, abgelegt in März 2019
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten steuerliche Vergünstigungen hinsichtlich des Abzugs der tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (anstatt 30 Cent pro Entfernungskilometer).
Zudem sind Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) und im öffentlichen Personennahverkehr ab 2019 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Inwieweit ein Taxi steuerlich als öffentliches Verkehrsmittel angesehen werden kann, wurde durch ein aktuelles Finanzgerichtsurteil konkretisiert. Taxis zählen nach dem Personenbeförderungsgesetz zum öffentlichen Personennahverkehr, sie sind allgemein zugänglich und daher grundsätzlich als „öffentliches [...] >> weiterlesen
Zudem sind Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) und im öffentlichen Personennahverkehr ab 2019 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.Inwieweit ein Taxi steuerlich als öffentliches Verkehrsmittel angesehen werden kann, wurde durch ein aktuelles Finanzgerichtsurteil konkretisiert. Taxis zählen nach dem Personenbeförderungsgesetz zum öffentlichen Personennahverkehr, sie sind allgemein zugänglich und daher grundsätzlich als „öffentliches [...] >> weiterlesen
04.032019Geschäftsveräußerung
Autor: badewitz
geschrieben am 04.03.2019 10:01 Uhr, abgelegt in März 2019
Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Bei Übernahme eines Geschäftsbetriebs ist daher zu prüfen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt; wird fälschlicherweise Umsatzsteuer ausgewiesen, kann der Erwerber diese nicht als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass ein Unternehmen im Ganzen oder ein gesondert geführter (Teil-)Betrieb übertragen wird.
Wird lediglich Inventar vom bisherigen Betreiber des Geschäfts erworben, kann es passieren, dass die Nichtsteuerbarkeit übersehen wird. Der Bundesfinanzhof hat in einer [...] >> weiterlesen
Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Bei Übernahme eines Geschäftsbetriebs ist daher zu prüfen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt; wird fälschlicherweise Umsatzsteuer ausgewiesen, kann der Erwerber diese nicht als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass ein Unternehmen im Ganzen oder ein gesondert geführter (Teil-)Betrieb übertragen wird. Wird lediglich Inventar vom bisherigen Betreiber des Geschäfts erworben, kann es passieren, dass die Nichtsteuerbarkeit übersehen wird. Der Bundesfinanzhof hat in einer [...] >> weiterlesen
30.012019Lohnsteuerbescheinigungen 2018
Autor: badewitz
geschrieben am 30.01.2019 12:07 Uhr, abgelegt in Februar 2019
Bis Ende Februar 2019 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2018 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG). Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.
30.012019Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Autor: badewitz
geschrieben am 30.01.2019 12:07 Uhr, abgelegt in Februar 2019
Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31. Dezember 2018 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
- Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2008 und früher erfolgt ist
- Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2008 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
- Buchungsbelege (z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege) aus dem Jahr [...] >> weiterlesen
30.012019Jahresmeldungen in der Sozialversicherung
Autor: badewitz
geschrieben am 30.01.2019 12:06 Uhr, abgelegt in Februar 2019
Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar 2019
Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.
Auch für geringfügig Beschäftigte müssen Jahresmeldungen an die Mini job-Zentrale (Knappschaft-Bahn- See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).
Die Jahresmeldungen für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 15. Februar 2019 übermittelt werden.
[...] >> weiterlesen
Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.Auch für geringfügig Beschäftigte müssen Jahresmeldungen an die Mini job-Zentrale (Knappschaft-Bahn- See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).
Die Jahresmeldungen für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 15. Februar 2019 übermittelt werden.
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30.012019Dauerfristverlängerung USt. 2019
Autor: badewitz
geschrieben am 30.01.2019 12:05 Uhr, abgelegt in Februar 2019
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2019 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2018 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2019 stellen.
Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.
Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der [...] >> weiterlesen
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2019 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2018 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2019 stellen. Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.
Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der [...] >> weiterlesen

