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Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte

Autor: badewitz

geschrieben am 13.11.2018 13:11 Uhr, abgelegt in November 2018

Unbefristete Weitergeltung der höheren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte

Nach einem aktuellen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die seit 2015 (übergangsweise) geltenden höheren Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse – entgegen den ursprünglichen Plänen – auch für die Jahre ab 2019 weiter gelten sollen.

Danach ist eine Beschäftigung regelmäßig sozialversicherungsfrei, wenn die Tätigkeit von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate (bei voller Wochenarbeitszeit) oder 70 Arbeitstage (bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche) begrenzt ist.

Diese Zeitgrenzen sollen nunmehr unbefristet gelten.



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