Steuern aktuell
12.122023Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Autor: badewitz
geschrieben am 12.12.2023 05:37 Uhr, abgelegt in Dezember 2023
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen anlässlich von Betriebs- veranstaltungen sind grundsätzlich als Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Soweit die Zuwendungen den Freibetrag von 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je Betriebsveranstaltung und teil- nehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, liegt kein Arbeitslohn vor, wenn die Teilnahme an der Betriebs- veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. 
Diese Regelung ist jedoch nicht direkt auf das Umsatzsteuerrecht übertragbar; hier gilt eine Freigrenze von 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) [...] >> weiterlesen

Diese Regelung ist jedoch nicht direkt auf das Umsatzsteuerrecht übertragbar; hier gilt eine Freigrenze von 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) [...] >> weiterlesen
12.122023Wertfeststellungen für Erbschaftsteuer bindend
Autor: badewitz
geschrieben am 12.12.2023 05:32 Uhr, abgelegt in Dezember 2023
Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird in vielen Fällen vorab ein besonderes Wertfeststellungsverfahren durchgeführt. So wird bei einer Schenkung oder im Erbfall z. B. der Wert für Betriebsvermögen und Grund- stücke gesondert festgestellt; darüber ergeht ein besonderer Bescheid. 
Es ist wichtig, solche Bescheide – ins- besondere bei Schenkungen – auch dann zu überprüfen und ggf. anzufechten, wenn diese noch nicht unmittel- bar zu einer Steuer führen, weil der festgestellte Wert unter den persönlichen Freibeträgen bleibt.
Zu beachten ist, dass Schenkungen mit späteren Schenkungen oder [...] >> weiterlesen

Es ist wichtig, solche Bescheide – ins- besondere bei Schenkungen – auch dann zu überprüfen und ggf. anzufechten, wenn diese noch nicht unmittel- bar zu einer Steuer führen, weil der festgestellte Wert unter den persönlichen Freibeträgen bleibt.
Zu beachten ist, dass Schenkungen mit späteren Schenkungen oder [...] >> weiterlesen
12.122023Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben
Autor: badewitz
geschrieben am 12.12.2023 03:10 Uhr, abgelegt in Dezember 2023
Arbeitnehmer werden zunehmend durch die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber gefördert. Bei Arbeitgebern ist die Übernahme von Fortbildungskosten regelmäßig als Betriebsausgabe abzugsfähig. 
Handelt es sich dabei um die eigenen Kinder des Betriebsinhabers, ist das betriebliche Interesse und die Fremdüblichkeit der Vereinbarungen für den Betriebsausgabenabzug entscheidend.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil den Betriebsausgabenabzug von übernommenen Studienkosten für ein (ausländisches) Medizinstudium im Rahmen einer chirurgischen Praxis hinsichtlich der eigenen Kinder der Praxisinhaberin abgelehnt.
Bei Übernahme der Kosten für ein (ausländisches) [...] >> weiterlesen

Handelt es sich dabei um die eigenen Kinder des Betriebsinhabers, ist das betriebliche Interesse und die Fremdüblichkeit der Vereinbarungen für den Betriebsausgabenabzug entscheidend.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil den Betriebsausgabenabzug von übernommenen Studienkosten für ein (ausländisches) Medizinstudium im Rahmen einer chirurgischen Praxis hinsichtlich der eigenen Kinder der Praxisinhaberin abgelehnt.
Bei Übernahme der Kosten für ein (ausländisches) [...] >> weiterlesen
12.122023Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
Autor: badewitz
geschrieben am 12.12.2023 02:34 Uhr, abgelegt in Dezember 2023
Die Verpflichtung zur Inventur5 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen

Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen
01.112023Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:56 Uhr, abgelegt in November 2023
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2023 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2024 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2023 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.

Ab dem 01.10.2023 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2024 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2023 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr [...] >> weiterlesen
01.112023Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:55 Uhr, abgelegt in November 2023
Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, können dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10%, aber höchstens 50% beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen).
Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bilanzierende als auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (z.B. Freiberufler).
Die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen muss dabei zeitnah durch eine Einlage oder Entnahme in der laufenden Buchführung erfolgen. Insbesondere zum Jahresende ist zu prüfen, ob ein [...] >> weiterlesen

Die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen muss dabei zeitnah durch eine Einlage oder Entnahme in der laufenden Buchführung erfolgen. Insbesondere zum Jahresende ist zu prüfen, ob ein [...] >> weiterlesen
01.112023Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:54 Uhr, abgelegt in November 2023
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice- Pauschale mit Wirkung ab dem 01.01.2023 überarbeitet. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Auswirkungen ausführlich erläutert.
Danach können folgende Sachverhalte unterschieden werden:
1. Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
Die Aufwendungen für ein „häusliches Arbeitszimmer“ können wie zuvor in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden, die [...] >> weiterlesen

1. Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
Die Aufwendungen für ein „häusliches Arbeitszimmer“ können wie zuvor in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden, die [...] >> weiterlesen
01.112023Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:53 Uhr, abgelegt in November 2023
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Sonstige Sachbezüge (z.B. auch Gutscheine oder [...] >> weiterlesen

Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Sonstige Sachbezüge (z.B. auch Gutscheine oder [...] >> weiterlesen
01.112023Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen Ende 2023
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:53 Uhr, abgelegt in November 2023
Für Ausgaben in Privathaushalten, z.B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Kosten, höchstens bis zu 4.000 Euro jährlich, beantragt werden.
Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.) gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Soll noch für 2023 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2023 auf das Konto des Leistungserbringers [...] >> weiterlesen

Soll noch für 2023 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2023 auf das Konto des Leistungserbringers [...] >> weiterlesen
01.112023Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Ende 2023 anschaffen
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:52 Uhr, abgelegt in November 2023
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.
Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2023 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewinneinkünften (wahlweise) [...] >> weiterlesen

Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewinneinkünften (wahlweise) [...] >> weiterlesen
01.112023Sonderausgaben 2023
Autor: badewitz
geschrieben am 01.11.2023 09:51 Uhr, abgelegt in November 2023
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus.
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2023 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2023 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe [...] >> weiterlesen

Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe [...] >> weiterlesen
01.102023Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims bei Selbstnutzung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2023 09:42 Uhr, abgelegt in Oktober 2023
Das Erbschaftsteuergesetz stellt den Erwerb von Todes wegen einer vom Erblasser selbstgenutzten Immobilie (sog. Familienheim) durch die Kinder steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser das Objekt bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert war.
Der Erwerber (z.B. ein Kind) muss das Objekt unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen und die Selbstnutzung des Familienheims mindestens 10 Jahre lang aufrechterhalten.
Unverzüglich ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedenfalls ein Zeitraum von 6 Monaten nach dem Erbfall. Bei Aufnahme [...] >> weiterlesen

Unverzüglich ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedenfalls ein Zeitraum von 6 Monaten nach dem Erbfall. Bei Aufnahme [...] >> weiterlesen
01.102023Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen KMU
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2023 09:42 Uhr, abgelegt in Oktober 2023
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten
Bei Anschaffung und Herstellung von vermieteten oder (fast) ausschließlich betrieblich genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern können – neben der normalen Abschreibung – bis zu 20% der Aufwendungen in den ersten 5 Jahren gesondert abgeschrieben werden.
Die Sonderabschreibung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts bis zum Jahresende in vollem Umfang für das gesamte Jahr 2023 in Betracht.
Werden entsprechende Investitionen geplant, kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von bis [...] >> weiterlesen
Bei Anschaffung und Herstellung von vermieteten oder (fast) ausschließlich betrieblich genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern können – neben der normalen Abschreibung – bis zu 20% der Aufwendungen in den ersten 5 Jahren gesondert abgeschrieben werden.

Werden entsprechende Investitionen geplant, kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von bis [...] >> weiterlesen
01.102023Handwerkerleistungen in unentgeltlich überlassener Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2023 09:40 Uhr, abgelegt in Oktober 2023
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Steuerermäßigung von 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro, durch Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt (§ 35a Abs. 3 EStG).
Erforderlich ist u. a., dass die Handwerkerleistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob ein „Haushalt“ das Bestehen eines Nutzungsrechts des Steuerpflichtigen – z.B. als Eigentümer oder Mieter – erfordert. Nach Ansicht des [...] >> weiterlesen

01.102023Angemessene Verzinsung bei Gesellschafterkonten
Autor: badewitz
geschrieben am 01.10.2023 09:40 Uhr, abgelegt in Oktober 2023
Bei einer GmbH und anderen Kapitalgesellschaften werden Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern regelmäßig darauf überprüft, ob sie dem entsprechen, was auch zwischen Fremden vereinbart worden wäre.
Ergeben sich in diesem Zusammenhang zu hohe Entgelte – z.B. für Gehälter oder Mieten –, wird hinsichtlich des unangemessenen Teils eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen. Diese erhöht das körperschaft- und gewerbesteuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft und ist beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.
Aber nicht nur solche Vermögensminderungen führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern auch verhinderte Vermögensmehrungen.
Vor [...] >> weiterlesen

Aber nicht nur solche Vermögensminderungen führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern auch verhinderte Vermögensmehrungen.
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