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Überblick Jahressteuergesetz 2022

Autor: badewitz

geschrieben am 03.02.2023 11:10 Uhr, abgelegt in Februar 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:

  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2% auf 3% für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.
  • Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026.
  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.
  • Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (bei Ehepartnern).
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro.



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