Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 20
Autor: badewitz
geschrieben am 03.01.2023 10:51 Uhr, abgelegt in Januar 2023
Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst:
Daneben wird die Freigrenze bei der Ermittlung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2023 und 2024 angehoben.