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Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer Nutzungseinlage
Autor: badewitz
geschrieben am 19.08.2024 11:51 Uhr, abgelegt in September 2024
Wird ein Leasingfahrzeug sowohl privat als auch betrieblich genutzt, können die Fahrzeugkosten grundsätzlich anteilig als Betriebsausgaben abziehbar sein. Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % ist das Leasingfahrzeug wie ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens zu behandeln.
Abzustellen ist dabei nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht nur auf die Nutzungsverhältnisse im Anschaffungsjahr, sondern auf die dauerhaft beabsichtigte eigenbetriebliche Nutzung. Bei einer dauerhaften betrieblichen Nutzungsabsicht von mehr als 50 % stellt die Leasingsonderzahlung in voller Höhe eine Betriebsausgabe dar. Für die Privatnutzung des Fahrzeugs ist eine Nutzungsentnahme anzusetzen; dafür wird regelmäßig die 1 %-Regelung angewendet, damit ist auch der Aufwand für eine Leasingsonderzahlung
abgegolten.
Bei dauerhafter betrieblicher Nutzung bis zu 50 % ist dieses Verfahren nicht zulässig. Die auf die betriebliche Nutzung des Leasingfahrzeugs entfallenden Aufwendungen sind dann als Nutzungseinlage zu erfassen. Eine Leasingsonderzahlung ist dabei nicht im Zeitraum der Zahlung zu berücksichtigen, sondern auf die Leasingdauer zu verteilen. Der betriebliche Anteil kann dann nach dem Verhältnis der betrieblichen zu den privaten
Fahrleistungen ermittelt werden.