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Weitere steuerliche Entlastung für Familien ab 2021 geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Teil stufenweise ab dem Jahr 2021 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht. Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ in den Jahren 2021 und 2022. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden:
Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2021 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2020 von 638 Euro und im Jahr 2022 von weiteren 224 Euro.
Steuerliche Entlastung Familien 2021
Autor: badewitz
geschrieben am 30.08.2020 11:59 Uhr, abgelegt in September 2020

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Teil stufenweise ab dem Jahr 2021 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht. Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ in den Jahren 2021 und 2022. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden:
Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2021 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2020 von 638 Euro und im Jahr 2022 von weiteren 224 Euro.
