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Senkung Künstlersozialabgabe auf 4,8 % ab 01/2017

Autor: badewitz

geschrieben am 01.11.2016 12:48 Uhr, abgelegt in November 2016

Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen.

Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.

Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2017 von derzeit 5,2 % auf 4,8 % der gezahlten Entgelte herabgesetzt wird.


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