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Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds

Autor: badewitz

geschrieben am 20.09.2016 15:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2016

Neue Regelungen zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds

Im Rahmen eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung ist die Besteuerung von Investmentfonds und der daraus erzielten Erträge regelmäßig mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018neu geregelt worden. Anders als bisher unterliegen Investmentfondsmit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen(insbeson-dere Aktiendividenden) und inländischen Immobilienerträgen(aus Vermietung und Verpachtung sowie Grundstücksveräußerungen) künftig dem normalen Körperschaftsteuertarif in Höhe von 15 %. Weiterhin können Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sowie ausländische Dividenden und Immobilien -erträge von Investmentfonds steuerfrei vereinnahmt werden.

Die Besteuerung von Erträgen, die ein privater Anlegeraus Investmentfonds erzielt, wird vereinfacht. Steuer -pflichtige Erträge aus Investmentfonds gehören beim privaten Anleger grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die regelmäßig dem gesonderten Steuertarif von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen.

Aufgrund der Vorbelastung mit Körperschaftsteuer auf der Fondsebene erfolgt beim Anleger allerdings je nach Art des Fonds eine steuerliche Teilfreistellung: Diese beträgt bei Beteiligung des privaten Anlegers an einem Aktienfonds 30 % der Erträge; bei Immobilienfondsbleiben 60 %(Auslandsimmo -bilien: 80 %) der Erträge steuerfrei. Für Mischfonds besteht eine Steuerbefreiung für den privaten Anleger in Höhe von 15 %.Wenn Fonds ihre Erträge nicht ausschütten, sondern thesaurieren, wird eine jährlich neu festgesetzte Vorab pauschaleermittelt, die vom Anleger zu versteuern ist.


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