- Juli 2025
- März 2024
- April 2024
- Mai 2024
- Juni 2024
- Juli 2024
- August 2024
- September 2024
- Oktober 2024
- November 2024
- Dezember 2024
- Januar 2025
- Februar 2025
- März 2025
- April 2025
- Mai 2025
- Juni 2025
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Fristen & Termine
- Steuern Aktuell 2022
- Steuern Aktuell 2021
- Steuern Aktuell 2020
- Steuern Aktuell 2019
- Steuern Aktuell 2018
- Steuern aktuell 2017
- Steuern Aktuell 2016
Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds
Autor: badewitz
geschrieben am 20.09.2016 15:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2016
Neue Regelungen zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds
Im Rahmen eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung ist die Besteuerung von Investmentfonds und der daraus erzielten Erträge regelmäßig mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018neu geregelt worden. Anders als bisher unterliegen Investmentfondsmit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen(insbeson-dere Aktiendividenden) und inländischen Immobilienerträgen(aus Vermietung und Verpachtung sowie Grundstücksveräußerungen) künftig dem normalen Körperschaftsteuertarif in Höhe von 15 %. Weiterhin können Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sowie ausländische Dividenden und Immobilien -erträge von Investmentfonds steuerfrei vereinnahmt werden.
Die Besteuerung von Erträgen, die ein privater Anlegeraus Investmentfonds erzielt, wird vereinfacht. Steuer -pflichtige Erträge aus Investmentfonds gehören beim privaten Anleger grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die regelmäßig dem gesonderten Steuertarif von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen.
Aufgrund der Vorbelastung mit Körperschaftsteuer auf der Fondsebene erfolgt beim Anleger allerdings je nach Art des Fonds eine steuerliche Teilfreistellung: Diese beträgt bei Beteiligung des privaten Anlegers an einem Aktienfonds 30 % der Erträge; bei Immobilienfondsbleiben 60 %(Auslandsimmo -bilien: 80 %) der Erträge steuerfrei. Für Mischfonds besteht eine Steuerbefreiung für den privaten Anleger in Höhe von 15 %.Wenn Fonds ihre Erträge nicht ausschütten, sondern thesaurieren, wird eine jährlich neu festgesetzte Vorab pauschaleermittelt, die vom Anleger zu versteuern ist.