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Steuern aktuell
23.052024Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (
Autor: badewitz
geschrieben am 23.05.2024 03:33 Uhr, abgelegt in Juni 2024
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EU-Staat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z. B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen (Vorsteuer-Vergütungsverfahren).
Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch regelmäßig nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.
Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZSt-Online-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde oder [...] >> weiterlesen

Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch regelmäßig nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.
Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZSt-Online-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde oder [...] >> weiterlesen
23.052024Aufwendungen für Kleidungsstücke bei Influencern
Autor: badewitz
geschrieben am 23.05.2024 03:29 Uhr, abgelegt in Juni 2024
Aufwendungen für Berufskleidung können gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist.
Hierunter fallen z. B. Arbeitsschutzkleidung, Arztkittel, Uniformen oder Kleidung mit Firmenlogo. Bei typischer Berufskleidung ist es unschädlich, wenn die Kleidung auch privat getragen wird.
Dagegen sind Aufwendungen für normale bürgerliche Kleidung, die auch außerhalb der Berufssphäre getragen werden kann, [...] >> weiterlesen

Hierunter fallen z. B. Arbeitsschutzkleidung, Arztkittel, Uniformen oder Kleidung mit Firmenlogo. Bei typischer Berufskleidung ist es unschädlich, wenn die Kleidung auch privat getragen wird.
Dagegen sind Aufwendungen für normale bürgerliche Kleidung, die auch außerhalb der Berufssphäre getragen werden kann, [...] >> weiterlesen
23.052024Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltsführung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.05.2024 03:24 Uhr, abgelegt in Juni 2024
Wird neben dem eigenen Hausstand am Wohnort eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort unterhalten, liegt regelmäßig eine steuerlich relevante doppelte Haushaltsführung vor, wenn der doppelte Haushalt beruflich veranlasst ist. Das bedeutet, dass notwendige Mehraufwendungen, wie insbesondere die Kosten der Zweitwohnung (z. B. Abschreibung, Miete, Nebenkosten), als
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Zu beachten ist, dass der Abzug von Kosten für „die Nutzung der Unterkunft“ am Beschäftigungsort auf 1.000 Euro monatlich beschränkt ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, welche Kosten unter die gesetzliche Höchstbetragsbegrenzung [...] >> weiterlesen

23.052024Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten
Autor: badewitz
geschrieben am 23.05.2024 03:19 Uhr, abgelegt in Juni 2024
Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hundert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, automatisch Informationen über Bankkonten auszutauschen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt hierfür die von einer zuständigen ausländischen Behörde übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter.
Meldepflichtig sind Daten zu Einlage- und Verwahrkonten, rückkaufsfähige Versicherungsverträge, Rentenversicherungsverträge sowie Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen. Die Meldungen sind insbesondere von Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfonds zu übermitteln.
Gegen diesen automatischen Informationsaustausch hatten Steuerpflichtige geklagt, die sich durch die [...] >> weiterlesen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt hierfür die von einer zuständigen ausländischen Behörde übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter.
Meldepflichtig sind Daten zu Einlage- und Verwahrkonten, rückkaufsfähige Versicherungsverträge, Rentenversicherungsverträge sowie Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen. Die Meldungen sind insbesondere von Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfonds zu übermitteln.
Gegen diesen automatischen Informationsaustausch hatten Steuerpflichtige geklagt, die sich durch die [...] >> weiterlesen
23.052024Wachstumschancengesetz: Degressive Abschreibung für neue Wohngebäude
Autor: badewitz
geschrieben am 23.05.2024 03:14 Uhr, abgelegt in Juni 2024
Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung (lineare AfA) 3 % pro Jahr, das entspricht einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren. 
Nach dem durch das Wachstumschancengesetz neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäuden, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird (Datum Baubeginnanzeige o. Ä.) oder die innerhalb dieses Zeitraums im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft werden (Datum Kaufvertrag), statt der linearen AfA mit 3 % eine degressive AfA mit 5 % von [...] >> weiterlesen

Nach dem durch das Wachstumschancengesetz neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäuden, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird (Datum Baubeginnanzeige o. Ä.) oder die innerhalb dieses Zeitraums im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft werden (Datum Kaufvertrag), statt der linearen AfA mit 3 % eine degressive AfA mit 5 % von [...] >> weiterlesen
22.042024Wachstumschancengesetz verabschiedet
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 12:11 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes in der Fassung des Vermittlungsausschusses zugestimmt.

Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:

Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:
- Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht beim Umsatz von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und beim Gewinn von 60.000 Euro auf 80.000 Euro
- Anhebung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro
- Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern (§ 7 Abs. 2 EStG) mit 20 % bzw. der doppelten linearen Abschreibung vom 01.04.2024 bis 31.12.2024
- Befristete Einführung einer [...] >> weiterlesen
22.042024Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 12:05 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Bei Gebäuden, die sowohl für die Ausführung von umsatzsteuerpflichtigen (z. B. Nutzung als eigenes Ladengeschäft oder Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer) als auch von umsatzsteuerfreien
Umsätzen (z. B. Wohnungsvermietung) verwendet werden, sind die Vorsteuerbeträge den jeweiligen Umsätzen zuzuordnen. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich (z. B. bei einer Dachreparatur), sind die Vorsteuerbeträge aufzuteilen.

Das Gesetz sieht als Aufteilungsmaßstab das Verhältnis der jeweiligen Umsätze nur dann vor, „wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist“. Bei Gebäuden wird deshalb regel- mäßig der sog. Flächenschlüssel verwendet.
Aufgrund [...] >> weiterlesen
Umsätzen (z. B. Wohnungsvermietung) verwendet werden, sind die Vorsteuerbeträge den jeweiligen Umsätzen zuzuordnen. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich (z. B. bei einer Dachreparatur), sind die Vorsteuerbeträge aufzuteilen.

Das Gesetz sieht als Aufteilungsmaßstab das Verhältnis der jeweiligen Umsätze nur dann vor, „wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist“. Bei Gebäuden wird deshalb regel- mäßig der sog. Flächenschlüssel verwendet.
Aufgrund [...] >> weiterlesen
22.042024Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:59 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.

Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn

Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn
- für Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. bei Darlehen an Angehörige, Gesellschafter-Darlehen, Steuererstattungszinsen nach §233a AO, Zinsen von ausländischen Banken). Der Steuersatz für diese Erträge im Rahmen der [...] >> weiterlesen
22.042024Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:54 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Erhalten Geschäftspartner oder eigene Arbeitnehmer z. B. zur Pflege von Geschäftsbeziehungen, zur Verbesserung des Arbeitsklimas oder zur Belohnung für erbrachte Leistungen Sachzuwendungen, wie Einladungen zu sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen oder Sachgeschenke, sind diese grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen beim Zuwendungsempfänger zu versteuern. Die steuerliche Belastung der Zuwendungsempfänger widerspricht jedoch der Absicht des Zuwendenden.

§ 37b EStG gibt daher dem Zuwendenden die Möglichkeit zur Übernahme der pauschalen Versteuerung einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten, betrieblich veranlassten, nicht in Geld bestehenden Zuwendungen, die an Geschäftspartner oder zusätzlich [...] >> weiterlesen

§ 37b EStG gibt daher dem Zuwendenden die Möglichkeit zur Übernahme der pauschalen Versteuerung einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten, betrieblich veranlassten, nicht in Geld bestehenden Zuwendungen, die an Geschäftspartner oder zusätzlich [...] >> weiterlesen
22.042024Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:49 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, die Lieferung von Strom, Gas und Wärme ist dagegen regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. Tätigt der Vermieter (Unternehmer) derartige Lieferungen an seine Mieter neben der Wohnungsvermietung, hängt die umsatzsteuerliche Behandlung der Energielieferung davon ab, ob die Lieferung als Nebenleistung zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermietung anzusehen ist.
Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung, die dann zusammen [...] >> weiterlesen

Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung, die dann zusammen [...] >> weiterlesen
22.042024Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:43 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich durch das Kindergeld abgegolten; bei Unterhalt an andere unterhaltsberechtigte Personen wird der Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen von derzeit 11.604 Euro um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers gekürzt, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen (vgl. § 33a Abs. 1 EStG).
Für Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner gilt eine Sonderregelung durch das sog. Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Danach können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Empfänger der Zahlungen muss [...] >> weiterlesen

Für Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner gilt eine Sonderregelung durch das sog. Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Danach können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Empfänger der Zahlungen muss [...] >> weiterlesen
04.042024Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:59 Uhr, abgelegt in April 2024
Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks
Der bei der Veräußerung eines Grundstücks entstehende Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Steuerfrei ist die Veräußerung dann, wenn das Grundstück ausschließlich oder mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

In diesen Fällen ist auch der Gewinn steuerfrei, der auf die Veräußerung des Grund und Bodens entfällt.
Dies [...] >> weiterlesen
Der bei der Veräußerung eines Grundstücks entstehende Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Steuerfrei ist die Veräußerung dann, wenn das Grundstück ausschließlich oder mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

In diesen Fällen ist auch der Gewinn steuerfrei, der auf die Veräußerung des Grund und Bodens entfällt.
Dies [...] >> weiterlesen
04.042024Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:52 Uhr, abgelegt in April 2024
Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Lohn gewähren oder aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen.
Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds-Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt:
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Lohn gewähren oder aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen.

Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds-Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt:
- für Beteiligungen am Produktivkapital 20 % der angelegten Leistungen, soweit diese 400 Euro jährlich nicht überschreiten;
- für Anlagen in Bausparverträgen und bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung 9 % der angelegten Leistungen, [...] >> weiterlesen
04.042024Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:48 Uhr, abgelegt in April 2024
Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
Arbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Übernimmt oder erstattet der Arbeitge-
ber die Fortbildungskosten seiner Arbeitnehmer ganz oder teilweise, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn dies in ganz überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Insoweit entfällt dann der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer.
Unklar war in diesem Zusammenhang, wie der Teilerlass eines staatlichen Darlehens nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz steuerlich zu behandeln ist. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Fall entschieden, [...] >> weiterlesen
Arbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Übernimmt oder erstattet der Arbeitge-
ber die Fortbildungskosten seiner Arbeitnehmer ganz oder teilweise, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn dies in ganz überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt.

Unklar war in diesem Zusammenhang, wie der Teilerlass eines staatlichen Darlehens nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz steuerlich zu behandeln ist. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Fall entschieden, [...] >> weiterlesen
04.042024Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:44 Uhr, abgelegt in April 2024
Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
Ein volljähriges Kind unter 25 Jahren, das sich in einer mehraktigen Ausbildung – wie z. B. einem Bachelor und einem darauffolgenden Masterstudium – befindet, kann grundsätzlich steuerlich als Kind berücksichtigt werden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Abschluss einer Erstausbildung gilt das nur, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es bedeutsam, ob es sich bei einem weiteren Ausbildungsabschnitt noch um den Teil einer einheitlichen Erstausbildung [...] >> weiterlesen
Ein volljähriges Kind unter 25 Jahren, das sich in einer mehraktigen Ausbildung – wie z. B. einem Bachelor und einem darauffolgenden Masterstudium – befindet, kann grundsätzlich steuerlich als Kind berücksichtigt werden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Abschluss einer Erstausbildung gilt das nur, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es bedeutsam, ob es sich bei einem weiteren Ausbildungsabschnitt noch um den Teil einer einheitlichen Erstausbildung [...] >> weiterlesen