G.Badewitz & Koll. Steuerberater

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Steuern aktuell

18.112024
Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskoste

Autor: badewitz

geschrieben am 18.11.2024 10:44 Uhr, abgelegt in Dezember 2024

Eigentümer von Wohnungs- bzw. Teileigentum leisten für Betriebskosten und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums monatliche Hausgeldzahlungen an die Hausverwaltung. Diese beinhalten in der Regel auchLeistungen in die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage). Die Einzahlungen in die Rücklagesind nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht bereits mit ihrem Abfluss beim Eigentümer als Werbungskosten bei dessen Vermietungseinkünften abzugsfähig, sondern erst mit der tatsächlichen Verwendung für Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft.

Mit Wirkung ab dem 01.12.2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz neu gefasst und die vollständige Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeführt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist der Werbungskostenabzug [...] >> weiterlesen

18.112024
Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen

Autor: badewitz

geschrieben am 18.11.2024 10:40 Uhr, abgelegt in Dezember 2024

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen,höchstens um 1.200 Euro. Die Steuerermäßigung kann jedoch nur für Arbeitskosten in Anspruch genommen werden.

Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist das Vorliegen einer Rechnungund die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung. Für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme derSteuerermäßigung ist auf den Veranlagungszeitraum der Zahlung abzustellen.

Führt ein Handwerksunternehmen die beauftragten Arbeiten jedoch erst im Folgejahr aus und liegt nochkeine Rechnung [...] >> weiterlesen

18.112024
Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Autor: badewitz

geschrieben am 18.11.2024 10:35 Uhr, abgelegt in Dezember 2024

Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unterneh-mern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen,um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2Nr. 1 UStG). Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen.

Eineals PDF gescannte Papierrechnung reicht dafür nicht aus. Die Finanzverwaltung hat nun ein Anwendungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Aufgrund einerÜbergangsregelung ist es für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze weiterhin zulässig, Rechnungen in Papierform oder wie [...] >> weiterlesen

18.112024
Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs

Autor: badewitz

geschrieben am 18.11.2024 10:29 Uhr, abgelegt in Dezember 2024

Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.

Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen

17.102024
Lohnsteuer-Ermäßigung

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 11:08 Uhr, abgelegt in November 2024

Freibetrag beim Lohnsteuerabzug

Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.

Ab dem 01.10.2024 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2024 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2024 [...] >> weiterlesen

17.102024
Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 11:05 Uhr, abgelegt in November 2024

Für Ausgaben in Privathaushalten, z. B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden. Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-,
Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; [...] >> weiterlesen

17.102024
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 11:02 Uhr, abgelegt in November 2024

Für energetische Maßnahmen an einem in der EU oder dem EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude, mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor den 01.01.2030 abgeschlossen werden, kann eine Einkommensteuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im Folgejahr jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens jeweils 14.000 Euro, und im darauf folgenden Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens 12.000 Euro; d. h., für ein Objekt sind Aufwendungen von bis [...] >> weiterlesen

17.102024
Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesve

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:58 Uhr, abgelegt in November 2024

Im steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren muss trotz eines Einspruchs oder einer Klage gegen einen Steuerbescheid die festgesetzte Steuer zunächst gezahlt werden. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheids kann jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Finanzamt bzw. das Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden.

In diesem Fall ist die Steuer zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also dem Einspruch oder Klageverfahren, nicht zu zahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige jedoch im Hauptsacheverfahren, wird er für die Dauer der gewährten AdV nachträglich mit Zinsen von [...] >> weiterlesen

17.102024
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder W

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:56 Uhr, abgelegt in November 2024

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.

Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine [...] >> weiterlesen

17.102024
Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:48 Uhr, abgelegt in November 2024

Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, können dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % und höchstens 50 % beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bilanzierende als auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln



(z. B. Freiberufler). Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller Höhe [...] >> weiterlesen

17.102024
Sonderausgaben 2024

Autor: badewitz

geschrieben am 17.10.2024 10:45 Uhr, abgelegt in November 2024

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).



Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2024 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2024 zu leisten.

Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.

Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw.mit Eingabe [...] >> weiterlesen

19.092024
Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Autor: badewitz

geschrieben am 19.09.2024 12:51 Uhr, abgelegt in Oktober 2024

Entstehen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können diese im Rahmen des § 33 Abs. 1 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Zwangsläufig entstehen Aufwendungen, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Bei Krankheitskosten geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sie zwangsläufig in diesem Sinne erwachsen. Allerdings werden nur Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die [...] >> weiterlesen

19.092024
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern

Autor: badewitz

geschrieben am 19.09.2024 12:47 Uhr, abgelegt in Oktober 2024

Influencer nutzen soziale Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok zur Vermarktung eigener oder fremder Produkte. Sie erzielen dabei Betriebseinnahmen z. B. in Form von Provisionen, wenn ihre „Follower“ die hinterlegten Links zu Produkten kommerzieller und nichtkommerzieller Anbieter nutzen. Auch durch das Schalten von Werbung zwischen oder während der von den Influencern präsentierten Inhalte werden Einnahmen erzielt.

Ebenso führt der Verkauf eigener Produkte oder eine Beratungstätigkeit zu Einnahmen. Erhalten Influencer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, damit sie über diese berichten, handelt es sich ebenfalls um [...] >> weiterlesen

19.092024
Mindestpflegedauer beim Pflege-Pauschbetrag

Autor: badewitz

geschrieben am 19.09.2024 12:44 Uhr, abgelegt in Oktober 2024

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflege einer anderen Person entstehen, können im Rahmen des § 33 EStG nach Abzug einer sog. zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Stattdessen kann aus Vereinfachungsgründen auch der Pflege-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege entweder in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchge-
führt wird.


Damit stellt sich die Frage, ob der Pauschbetrag auch dann in Betracht kommt, wenn nur geringfügige Pflegeleistungen erbracht werden. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt nicht vor. Die [...] >> weiterlesen

19.092024
Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers

Autor: badewitz

geschrieben am 19.09.2024 12:40 Uhr, abgelegt in Oktober 2024

Bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers, einer Diensteinführung, eines Amts- bzw. Funktionswechsels oder eines runden Jubiläums geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind und der
Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen.

Hinsichtlich des Empfangs anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers geht die Finanzverwaltung dagegen regelmäßig davon aus, dass es sich lediglich bei den Aufwendungen für den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangehörigen und seine privaten Gäste [...] >> weiterlesen

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