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Steuern aktuell
10.122024Gesetzesänderungen ab 01.01.2025
Autor: badewitz
geschrieben am 10.12.2024 11:01 Uhr, abgelegt in Januar 2025
Zum Jahresanfang 2025 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Dies sind die Wichtigsten:
- Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 Jahre auf 8 Jahre verkürzt, und zwar für alle Belege, deren 10-jährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Der als Sonderausgaben abziehbare Anteil der Kinderbetreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von 2/3 auf 80 % der Aufwendungen angehoben, sodass der Höchstbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro ansteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
- Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen können nur noch als [...] >> weiterlesen
10.122024Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung
Autor: badewitz
geschrieben am 10.12.2024 10:55 Uhr, abgelegt in Januar 2025
Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbH
Die Besteuerung von Erträgen aus Aktien oder einer GmbH-Beteiligung ist grundsätzlich durch die 25 %ige Kapitalertragsteuer abgegolten. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Veranlagung beantragt werden (sog. Günstiger-Prüfung), die dann zu einer (teilweisen) Erstattung der Kapitalertragsteuer führt.
Gegebenenfalls können auch allein die Erträge aus einer Beteiligung in die Veranlagung einbezogen werden. Die Erträge werden dann nur mit 60 % angesetzt; vorhandene Werbungskosten können dabei – anders als [...] >> weiterlesen
Die Besteuerung von Erträgen aus Aktien oder einer GmbH-Beteiligung ist grundsätzlich durch die 25 %ige Kapitalertragsteuer abgegolten. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Veranlagung beantragt werden (sog. Günstiger-Prüfung), die dann zu einer (teilweisen) Erstattung der Kapitalertragsteuer führt.

10.122024 Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
Autor: badewitz
geschrieben am 10.12.2024 10:45 Uhr, abgelegt in Januar 2025
Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.
Freie Verpflegung/Mahlzeiten
Der Wert für die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Die Monats- und Tagesbeträge für 2025 können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Eventuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert; bei Zahlungen in Höhe des vollen Sachbezugswerts durch den Arbeitnehmer verbleibt kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Betrag.
Der Ansatz [...] >> weiterlesen
Freie Verpflegung/Mahlzeiten
Der Wert für die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Die Monats- und Tagesbeträge für 2025 können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Eventuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert; bei Zahlungen in Höhe des vollen Sachbezugswerts durch den Arbeitnehmer verbleibt kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Betrag.
Der Ansatz [...] >> weiterlesen
18.112024Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:58 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünftensowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist grundsätzlich die Erlangung bzw. der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend. Für Ausgaben [...] >> weiterlesen
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünftensowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist grundsätzlich die Erlangung bzw. der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend. Für Ausgaben [...] >> weiterlesen
18.112024Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:57 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen
Die Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter für seine Geschäftsführertätigkeit sind dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Vertrag und seine Durchführung dem entsprechen, was zwischen Fremdenüblich wäre.
Das gilt insbesondere hinsichtlich der Höhe des Gehalts. Problematisch ist auch der Fall, dass nach Erreichen der Altersgrenze eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension fällig wird, die aktive Tätigkeit aber fortgesetzt werden soll.
Bundesfinanzhof hat es in diesen Fällen nicht beanstandet, wenn entweder die betrieblichen Versorgungsbezüge auf das Gehalt aus der fortbestehenden Tätigkeit [...] >> weiterlesen
Die Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter für seine Geschäftsführertätigkeit sind dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Vertrag und seine Durchführung dem entsprechen, was zwischen Fremdenüblich wäre.

Bundesfinanzhof hat es in diesen Fällen nicht beanstandet, wenn entweder die betrieblichen Versorgungsbezüge auf das Gehalt aus der fortbestehenden Tätigkeit [...] >> weiterlesen
18.112024Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an Mieter
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:48 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, sodass ein Vorsteuerabzug bei den damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen ausgeschlossen ist.
Die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter werden von der Finanzverwaltung als unselbständige Nebenleistungen zur Vermietung behandelt, die dann zusammenmit der Vermietung ebenfalls als umsatzsteuerfrei angesehen werden. Bei diesen Nebenleistungen wäre derVorsteuerabzug folglich ebenfalls ausgeschlossen.
Demgegenüber hat das Niedersächsische Finanzgericht die Lieferung von selbst erzeugtem Photovoltaikstrom an die eigenen Mieter als umsatzsteuerpflichtige selbständige Hauptleistung – neben [...] >> weiterlesen

Demgegenüber hat das Niedersächsische Finanzgericht die Lieferung von selbst erzeugtem Photovoltaikstrom an die eigenen Mieter als umsatzsteuerpflichtige selbständige Hauptleistung – neben [...] >> weiterlesen
18.112024Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskoste
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:44 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Eigentümer von Wohnungs- bzw. Teileigentum leisten für Betriebskosten und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums monatliche Hausgeldzahlungen an die Hausverwaltung. Diese beinhalten in der Regel auchLeistungen in die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage).
Die Einzahlungen in die Rücklagesind nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht bereits mit ihrem Abfluss beim Eigentümer als Werbungskosten bei dessen Vermietungseinkünften abzugsfähig, sondern erst mit der tatsächlichen Verwendung für Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft.
Mit Wirkung ab dem 01.12.2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz neu gefasst und die vollständige Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeführt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist der Werbungskostenabzug [...] >> weiterlesen

Mit Wirkung ab dem 01.12.2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz neu gefasst und die vollständige Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeführt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist der Werbungskostenabzug [...] >> weiterlesen
18.112024Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:40 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen,höchstens um 1.200 Euro. Die Steuerermäßigung kann jedoch nur für Arbeitskosten in Anspruch genommen werden.
Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist das Vorliegen einer Rechnungund die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung. Für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme derSteuerermäßigung ist auf den Veranlagungszeitraum der Zahlung abzustellen.
Führt ein Handwerksunternehmen die beauftragten Arbeiten jedoch erst im Folgejahr aus und liegt nochkeine Rechnung [...] >> weiterlesen

Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist das Vorliegen einer Rechnungund die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung. Für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme derSteuerermäßigung ist auf den Veranlagungszeitraum der Zahlung abzustellen.
Führt ein Handwerksunternehmen die beauftragten Arbeiten jedoch erst im Folgejahr aus und liegt nochkeine Rechnung [...] >> weiterlesen
18.112024Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:35 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unterneh-mern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen,um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2Nr. 1 UStG).
Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen.
Eineals PDF gescannte Papierrechnung reicht dafür nicht aus. Die Finanzverwaltung hat nun ein Anwendungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Aufgrund einerÜbergangsregelung ist es für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze weiterhin zulässig, Rechnungen in Papierform oder wie [...] >> weiterlesen

Eineals PDF gescannte Papierrechnung reicht dafür nicht aus. Die Finanzverwaltung hat nun ein Anwendungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Aufgrund einerÜbergangsregelung ist es für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze weiterhin zulässig, Rechnungen in Papierform oder wie [...] >> weiterlesen
18.112024Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
Autor: badewitz
geschrieben am 18.11.2024 10:29 Uhr, abgelegt in Dezember 2024
Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen

Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im [...] >> weiterlesen
17.102024Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 11:08 Uhr, abgelegt in November 2024
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2024 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2024 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2024 [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.

Ab dem 01.10.2024 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2024 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2024 [...] >> weiterlesen
17.102024Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 11:05 Uhr, abgelegt in November 2024
Für Ausgaben in Privathaushalten, z. B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden.
Für (Arbeitslohn-)Kosten bei Handwerkerleistungen (Wartungs-,
Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; [...] >> weiterlesen

Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc.)21 gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen; [...] >> weiterlesen
17.102024 Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 11:02 Uhr, abgelegt in November 2024
Für energetische Maßnahmen an einem in der EU oder dem EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude, mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor den 01.01.2030 abgeschlossen werden, kann eine Einkommensteuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden.
Die Steuerermäßigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im Folgejahr jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens jeweils 14.000 Euro, und im darauf folgenden Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens 12.000 Euro; d. h., für ein Objekt sind Aufwendungen von bis [...] >> weiterlesen

17.102024 Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesve
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 10:58 Uhr, abgelegt in November 2024
Im steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren muss trotz eines Einspruchs oder einer Klage gegen einen Steuerbescheid die festgesetzte Steuer zunächst gezahlt werden. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheids kann jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Finanzamt bzw. das
Finanzgericht Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden.
In diesem Fall ist die Steuer zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also dem Einspruch oder Klageverfahren, nicht zu zahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige jedoch im Hauptsacheverfahren, wird er für die Dauer der gewährten AdV nachträglich mit Zinsen von [...] >> weiterlesen

In diesem Fall ist die Steuer zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, also dem Einspruch oder Klageverfahren, nicht zu zahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige jedoch im Hauptsacheverfahren, wird er für die Dauer der gewährten AdV nachträglich mit Zinsen von [...] >> weiterlesen
17.102024Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder W
Autor: badewitz
geschrieben am 17.10.2024 10:56 Uhr, abgelegt in November 2024
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.
Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine [...] >> weiterlesen

Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.
Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine [...] >> weiterlesen