Steuern aktuell
30.092021Verkauf einer Ferienwohnung mit Inventar
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2021 19:39 Uhr, abgelegt in Oktober 2021
Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt ein dabei erzielter Gewinn im Rahmen der sonstigen Einkünfte als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer, es sei denn, die Immobilie wird während der gesamten Besitzzeit oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenenWohnzwecken selbst genutzt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Bei anderen Wirtschaftsgütern liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr beträgt; der Zeitraum erhöht sich auf [...] >> weiterlesen

30.092021Aufteilung der Kosten bei Betriebsveranstaltungen
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2021 19:39 Uhr, abgelegt in Oktober 2021
Die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Dies gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich allerdings nur, soweit die Aufwendungen den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen.
Dabei stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn von den ursprünglich eingeplanten Personen einige absagen bzw. nicht zu der Veranstaltung erscheinen, die Kosten aber nicht mehr gemindert werden können. Sind die anteilig auf die nicht erschienenen Arbeitnehmer entfallenden Aufwendungen den anwesenden Personen zuzurechnen mit der Folge, dass sich insoweit deren [...] >> weiterlesen

30.092021Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2021 19:38 Uhr, abgelegt in Oktober 2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% verfassungswidrig
Nach derzeitiger Rechtslage werden Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbe- und Umsatzsteuerfestsetzungen verzinst; nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten beträgt der gesetzlich festgelegte Zinssatz 0,5 % für jeden vollen Monat.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Verzinsungsvorschrift verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5% zugrunde gelegt wird.
Das Gericht beanstandete die Ungleichbehandlung von Steuerzahlern, deren Steuer erst nach Ablauf der [...] >> weiterlesen
Nach derzeitiger Rechtslage werden Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbe- und Umsatzsteuerfestsetzungen verzinst; nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten beträgt der gesetzlich festgelegte Zinssatz 0,5 % für jeden vollen Monat.

Das Gericht beanstandete die Ungleichbehandlung von Steuerzahlern, deren Steuer erst nach Ablauf der [...] >> weiterlesen
30.092021Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2021 19:38 Uhr, abgelegt in Oktober 2021
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten: Bauantrag bis zum 31.12.2021 erforderlich
Die 2019 eingeführte Regelung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus läuft demnächst wieder aus. Für die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG ist es erforderlich, dass der Bauantrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird.
Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 3.000 Euro/m2 Wohnfläche nicht übersteigen und die Wohnung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden 9 Jahren zuWohnzwecken vermietet wird. Dann können – neben der „normalen“ Abschreibung von regelmäßig 2% – für die ersten 4 Jahre [...] >> weiterlesen
Die 2019 eingeführte Regelung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus läuft demnächst wieder aus. Für die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG ist es erforderlich, dass der Bauantrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird.

30.092021Sonderausgaben 2021
Autor: badewitz
geschrieben am 30.09.2021 19:37 Uhr, abgelegt in Oktober 2021
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2021 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2021 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt.
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Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2021 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2021 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt.
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23.082021Zahlungen der Krankenkassen als Beitragsrückerstattung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:58 Uhr, abgelegt in September 2021
Aufwendungen für eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung können unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit mit den Beiträgen ein Basisversicherungsschutz erlangt wird.
Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse, die auf diese Basisabsicherung entfallen, mindern die abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge – unabhängig von ihrer Bezeichnung – in dem Jahr, in dem sie zufließen. Auch Prämienzahlungen oder Bonusleistungen der Krankenkasse können als (schädliche) Beitragserstattung angesehen werden, soweit die Bonusleistungen nicht lediglich eine Erstattung tatsächlich entstandener Aufwendungen des Versicherten darstellen.
Werden z. B. im Rahmen eines Bonusprogramms der Krankenkasse zur [...] >> weiterlesen

Werden z. B. im Rahmen eines Bonusprogramms der Krankenkasse zur [...] >> weiterlesen
23.082021Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:58 Uhr, abgelegt in September 2021
Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs bei „ständiger“ Bereitschaft als geldwerter Vorteil?
In der Regel handelt es sich bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch zu dessen Privatnutzung bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um einen geldwerten Vorteil, der zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt.
Erweist sich die Kfz-Gestellung jedoch unter objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers, so wird der Vorteil nicht „für“ die Beschäftigung gewährt und stellt deshalb keinen Arbeitslohn dar.
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In der Regel handelt es sich bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch zu dessen Privatnutzung bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um einen geldwerten Vorteil, der zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt.

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23.082021Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:58 Uhr, abgelegt in September 2021
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuerbeträge entrichtet haben (z.B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben.
Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus anderen [...] >> weiterlesen

Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus anderen [...] >> weiterlesen
23.082021Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer Wohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:57 Uhr, abgelegt in September 2021
Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer selbst genutzten Wohnung einschließlich eines häuslichen Arbeitszimmers
Wird eine private Immobilie erworben und innerhalb von 10 Jahren veräußert, ist ein dabei entstehender Gewinn regelmäßig einkommensteuerpflichtig; entsprechende Verluste dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit Gewinnen im vorangegangenen oder in den folgenden Jahren verrechnet werden.
Eine Ausnahme gilt allerdings für Wohnungen, die eine gewisse Zeit vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Gewinne aus derartigen Objekten bleiben auch beim Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist regelmäßig steuerfrei.
Bislang war umstritten, [...] >> weiterlesen
Wird eine private Immobilie erworben und innerhalb von 10 Jahren veräußert, ist ein dabei entstehender Gewinn regelmäßig einkommensteuerpflichtig; entsprechende Verluste dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit Gewinnen im vorangegangenen oder in den folgenden Jahren verrechnet werden.

Bislang war umstritten, [...] >> weiterlesen
23.082021Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Hochwasserkatastrophe
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:56 Uhr, abgelegt in September 2021
Die Finanzverwaltung hat steuerliche Hilfsmaßnahmen bekannt gegeben, um den Wiederaufbau der Wirtschaft und Privatpersonen, die durch die Hochwasserkatastrophe geschädigt worden sind, zu unterstützen.
Insbesondere auf folgende Maßnahmen ist hinzuweisen:

- Nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.10.2021 Anträge auf Stundung fälliger oder fällig werdender Steuern stellen; die Stundungen werden längstens bis zum 31.01.2022 gewährt. Auf die Erhebung entsprechender Stundungszinsen soll verzichtet werden.
- Für Spenden, die bis zum 31.10.2021 im Zusammenhang mit entsprechenden Hilfsmaßnahmen auf (Sonder-)Konten eingezahlt werden, gelten im Hinblick auf den steuerlichen Abzug [...] >> weiterlesen
23.082021Übertragung des Kinderfreibetrags und des BEA-Freibetrags
Autor: badewitz
geschrieben am 23.08.2021 16:55 Uhr, abgelegt in September 2021
Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten für jedes steuerlich anzuerkennende Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von (seit 2021) 5.460 Euro sowie einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) des Kindes in Höhe von 2.928 Euro, wenn die steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld.
Werden die Eltern nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge (siehe § 32 Abs. 6 EStG).
Kommt allerdings bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht [...] >> weiterlesen

Kommt allerdings bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht [...] >> weiterlesen
29.072021Steuerberatungs- und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:28 Uhr, abgelegt in August 2021
Der Wert des erbschaftsteuerpflichtigen Nachlasses ist neben Schulden des Erblassers, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen auch um Erbfallkosten (z.B. Bestattung, Grabdenkmal, Grabpflege, Erbauseinandersetzung und Erstellung der Erbschaftsteuer-Erklärung) zu mindern.
Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestattung und der Nachlassregelung. Diese werden mit einem Pauschbetrag von 10.300 Euro berücksichtigt oder können mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. In einem aktuellen Urteil hatte der Bundesfinanzhof21 darüber zu entscheiden, ob auch Steuerberater - gebühren für einkommensteuerrechtliche Angelegenheiten und Aufwendungen für die Räumung des Haushalts [...] >> weiterlesen

29.072021Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den PKW Anschaffungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:27 Uhr, abgelegt in August 2021
Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW auch zur privaten Nutzung überlassen, wird regelmäßig ein Nutzungswert dem lohnsteuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet; dieser Nutzungswert wird pauschal nach der sog. 1%-Regelung ermittelt.
Sofern der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, kann der Nutzungswert stattdessen mit den für das Kraftfahrzeug tatsächlich entstandenen und auf die privaten Fahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden.
Zahlt der Arbeitnehmer für die Nutzung des PKW ein (pauschales oder individuelles) Entgelt, mindert dies im Zahlungsjahr den steuerpflichtigen Nutzungswert ggf. bis zu einem Betrag von null Euro; [...] >> weiterlesen

Zahlt der Arbeitnehmer für die Nutzung des PKW ein (pauschales oder individuelles) Entgelt, mindert dies im Zahlungsjahr den steuerpflichtigen Nutzungswert ggf. bis zu einem Betrag von null Euro; [...] >> weiterlesen
29.072021Unterhalt an Lebensgefährten bei BAföG-Bezug
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:26 Uhr, abgelegt in August 2021
Unterhaltsleistungen können nach § 33a Abs. 1 EStG regelmäßig bis zu einem Höchstbetrag von (für 2021) 9.744 Euro als außergewöhnliche Belastungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn diese an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person geleistet werden und für diese Person kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Eigene Aufwendungen und Bezüge der bedürftigen Person mindern allerdings den Höchstbetrag, soweit diese 624 Euro im Jahr übersteigen. Dies gilt – ohne Anrechnung von 624 Euro – ebenfalls für Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG).
Für Zahlungen an nicht unterhaltsberechtigte Personen [...] >> weiterlesen

Für Zahlungen an nicht unterhaltsberechtigte Personen [...] >> weiterlesen
29.072021Kurzfristige Beschäftigung: Verlängerung der Beschäftigungsdauer
Autor: badewitz
geschrieben am 29.07.2021 10:26 Uhr, abgelegt in August 2021
Werden Mitarbeiter, wie z.B. Aushilfen oder Saisonkräfte, lediglich kurzfristig beschäftigt, unterliegt das Arbeitsentgelt dann nicht der Sozialversicherung, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
Die Beschäftigungszeit wird ggf. kalenderjahrüberschreitend ermittelt. Mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres – auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern – werden zusammengerechnet. Anders als bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (sog. Minijobs bis 450 Euro monatlich) spielt die Höhe des Arbeitslohns keine Rolle.
Beispiel:
Ein Rentner wird gegen ein Arbeitsentgelt von 2.500 € monatlich vom [...] >> weiterlesen

Beispiel:
Ein Rentner wird gegen ein Arbeitsentgelt von 2.500 € monatlich vom [...] >> weiterlesen