Steuern aktuell
03.072023Finanzielle Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung
Autor: badewitz
geschrieben am 03.07.2023 09:02 Uhr, abgelegt in Juli 2023
Ist aus beruflichen Gründen die Führung eines zweiten Hausstands am (auswärtigen) Beschäftigungsort neben dem Haupthausstand erforderlich, sind die Aufwendungen für den Hausstand am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Voraussetzung dafür ist u. a. eine ausreichende finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem Haupthausstand.
Diese Frage kann sich insbesondere dann stellen, wenn eine ledige Person weiter im Haushalt der Eltern lebt und dort den Haupthausstand unterhält. Die [...] >> weiterlesen

Diese Frage kann sich insbesondere dann stellen, wenn eine ledige Person weiter im Haushalt der Eltern lebt und dort den Haupthausstand unterhält. Die [...] >> weiterlesen
03.072023Vermietung von Ferienwohnungen über Vermittler mit Zusatzleistungen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.07.2023 09:01 Uhr, abgelegt in Juli 2023
Die Wohnungsvermietung gehört einkommensteuerrechtlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; das gilt grundsätzlich auch für die Vermietung von Ferienwohnungen, die möbliert und mit Geschirr, Bettzeug usw. ausgestattet sind.
Die Vermietung von Ferienwohnungen kann aber auch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn sie „hotelmäßig“ erfolgt, d. h., wenn die Vermietung durch zusätzliche Nebenleistungen – wie z.B. (tägliche) Reinigung, Wäschewechsel, persönliche Betreuung oder auch dem Angebot von Mahlzeiten – einem Beherbergungsbetrieb ähnelt.
Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung klargestellt, dass eine Ferienwohnungsvermietung nicht gewerblich ist, wenn [...] >> weiterlesen

Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung klargestellt, dass eine Ferienwohnungsvermietung nicht gewerblich ist, wenn [...] >> weiterlesen
03.072023Keine Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem
Autor: badewitz
geschrieben am 03.07.2023 09:01 Uhr, abgelegt in Juli 2023
Bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werden dabei Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen (vgl. § 35a EStG).
Auch die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu qualifizieren sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist insoweit zu unterscheiden:
Für ein von einer Pflegeeinrichtung bereitgestelltes und mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Notfallhilfe durch [...] >> weiterlesen

Für ein von einer Pflegeeinrichtung bereitgestelltes und mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Notfallhilfe durch [...] >> weiterlesen
03.072023Berücksichtigung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten
Autor: badewitz
geschrieben am 03.07.2023 08:56 Uhr, abgelegt in Juli 2023
Ausländische Einkünfte, die in einem Land erzielt werden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, werden im Inland grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Regelungen behandelt:
Anrechnungsmethode: Die Einkünfte werden im Inland erfasst; die im Ausland gezahlte Steuer wird regelmäßig auf die inländische Steuer angerechnet.
Freistellungsmethode: Die Besteuerung erfolgt ausschließlich im Ausland; ggf. wirken sich die Einkünfte auf die Höhe des Steuersatzes für im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus (sog. Progressionsvorbehalt; § 32b EStG).
Für Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten sehen die in den DBAs vereinbarten Regelungen mit den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten [...] >> weiterlesen

Freistellungsmethode: Die Besteuerung erfolgt ausschließlich im Ausland; ggf. wirken sich die Einkünfte auf die Höhe des Steuersatzes für im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus (sog. Progressionsvorbehalt; § 32b EStG).
Für Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten sehen die in den DBAs vereinbarten Regelungen mit den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten [...] >> weiterlesen
01.062023Steuerermäßigung für Dienstleistungen und Handwerker
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2023 16:26 Uhr, abgelegt in Juni 2023
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für

Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten26 erbracht werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere räumlich voneinander getrennte Orte (z.B. Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen) gehören. Auch Leistungen, die außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden, können [...] >> weiterlesen
Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten für

Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten26 erbracht werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere räumlich voneinander getrennte Orte (z.B. Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen) gehören. Auch Leistungen, die außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden, können [...] >> weiterlesen
01.062023Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen 2023
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2023 16:25 Uhr, abgelegt in Juni 2023
Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ab 2023
Bestimmte freiberuflich bzw. selbständig tätige Berufsgruppen haben die Möglichkeit, statt der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale zu berücksichtigen. Dies soll der Vereinfachung dienen und bietet den Vorteil, dass die einzelnen Ausgaben nicht detailliert aufgezeichnet werden müssen.
Der Abzug tatsächlicher Betriebsausgaben kann jedoch günstiger sein, zumal dann auch Fahrt- bzw. Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten bzw. Pauschalen für das häusliche Arbeitszimmer oder den Heimarbeitsplatz einbezogen werden können.
Aufgrund der Inflation steigen die tatsächlichen Betriebsausgaben, während betragsmäßig begrenzte Pauschalen gleichbleibend [...] >> weiterlesen
Bestimmte freiberuflich bzw. selbständig tätige Berufsgruppen haben die Möglichkeit, statt der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale zu berücksichtigen. Dies soll der Vereinfachung dienen und bietet den Vorteil, dass die einzelnen Ausgaben nicht detailliert aufgezeichnet werden müssen.

Aufgrund der Inflation steigen die tatsächlichen Betriebsausgaben, während betragsmäßig begrenzte Pauschalen gleichbleibend [...] >> weiterlesen
01.062023Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2023 16:24 Uhr, abgelegt in Juni 2023
In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EU-Staat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z.B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen (Vorsteuer-Vergütungsverfahren).
Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch regelmäßig nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.
Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZSt-Online-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur direkt bei der ausländischen [...] >> weiterlesen

Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZSt-Online-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur direkt bei der ausländischen [...] >> weiterlesen
01.062023Photovoltaik-Anlagen und die Umsatzsteuer
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2023 16:24 Uhr, abgelegt in Juni 2023
Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur
Die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) unterlag bis zum 31.12.2022 einem Umsatzsteuersatz von 19 %. Bei unternehmerischer Verwendung der Anlage konnte die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.
Wird im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage auch das Dach eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes neu eingedeckt, kann der Vorsteuerabzug aus der Dacherneuerung scheitern, wenn der Nutzung durch die PV-Anlage nur ein Anteil von weniger als 10% zugerechnet wird (im Verhältnis zur Nutzung des Daches zurWohnungsnutzung).
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Die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) unterlag bis zum 31.12.2022 einem Umsatzsteuersatz von 19 %. Bei unternehmerischer Verwendung der Anlage konnte die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

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01.062023Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2023 16:23 Uhr, abgelegt in Juni 2023
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1% pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO). Dies entspricht einem Jahreszinssatz von 12% und ist insbesondere in einer Niedrigzinsperiode relativ hoch.
Der Bundesfinanzhof hat hier allerdings keinen unmittelbaren Zusammenhang gesehen, da die Säumniszuschläge in erster Linie dazu dienen, pünktliche Steuerzahlungen zu gewährleisten, und der Charakter als Zins dahinter zurücktritt. Letztlich hat es der Steuerzahler in der Hand, Säumniszuschläge durch pünktliche [...] >> weiterlesen

01.062023MoPeG: Neuregelungen bei der GbR
Autor: badewitz
geschrieben am 01.06.2023 16:23 Uhr, abgelegt in Juni 2023
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 01.01.2024 in Kraft tritt, werden insbesondere zahlreiche Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geändert bzw. erstmalig in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Die wichtigsten Neuerungen sind:

- Differenzierung zwischen rechtsfähiger (Außen-)GbR und nicht rechtsfähiger (Innen-)GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch;
- Errichtung eines Gesellschaftsregisters, in das sich die rechtsfähige GbR eintragen lassen kann; z.B. für den Erwerb oder die Veräußerung von GmbH-Beteiligungen oder Grundstücken ist die Eintragung in das neue Register verpflichtend;
- Aufgabe des Gesamthandsprinzips: Das Gesellschaftsvermögen wird nicht mehr den [...] >> weiterlesen
03.052023Schenkungsteuer bei Eheverträgen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:24 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können Vereinbarungen getroffen werden, mit denen sich ein Partner zu Zahlungen verpflichtet und der andere dafür auf eventuelle Ansprüche nach Beendigung der Ehe verzichtet.
Werden in einem solchen Fall schon bei Eheschließung Beträge gezahlt, sind diese regelmäßig schenkungsteuerpflichtig, weil die Gegenleistung – der Verzicht auf Ansprüche im Fall der Scheidung – noch nicht genügend konkretisiert ist. Das hat der Bundesfinanzhof sowohl für eine vorab gezahlte „Abfindung“ zur Abgeltung von nachehelichem Unterhalt als auch für Zahlungen im Hinblick auf einen etwaigen [...] >> weiterlesen

03.052023Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:24 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt vor, wenn eine juristische Person (Organgesellschaft) nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist.
Bei einer Organschaft sind die untergeordneten Organgesellschaften (Tochtergesellschaften) ähnlich wie Angestellte des übergeordneten Unternehmens (Organträger, Muttergesellschaft) als unselbständig anzusehen; Unternehmer ist der Organträger, der auch z.B. die Umsatzsteuervoranmeldungen für die gesamte Organschaft übermittelt. Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der Organschaft unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Eine finanzielle Eingliederung ist gegeben, wenn die [...] >> weiterlesen

Eine finanzielle Eingliederung ist gegeben, wenn die [...] >> weiterlesen
03.052023Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:24 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.
Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn

Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn
- für Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z.B. bei Darlehen an Angehörige, Gesellschafter-Darlehen, Steuererstattungszinsen nach §233a AO, Zinsen von ausländischen Banken). Der Steuersatz für diese Erträge im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entspricht [...] >> weiterlesen
03.052023Kennzeichenwerbung auf privaten Arbeitnehmerfahrzeugen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:23 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Arbeitgeber können mit ihren Arbeitnehmern grundsätzlich weitere eigenständige Rechtsbeziehungen eingehen und z.B. auch Mietverträge abschließen, ohne dass die Zahlungen daraus als Arbeitslohn zu behandeln sind.
Die daraus erzielten Einkünfte sind der jeweiligen Einkunftsart zuzuordnen. Solche Vertragsverhältnisse können z.B. die Vermietung einer Garage zum Unterstellen eines Dienstwagens oder die Vermietung eines Arbeitszimmers sein.
Auch bei Vereinbarungen über Fahrzeugwerbung auf privaten Arbeitnehmerfahrzeugen kommt ein gesondertes Vertragsverhältnis in Betracht. Bei dessen Anerkennung erzielen die Arbeitnehmer sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; diese sind steuerfrei, wenn [...] >> weiterlesen

Auch bei Vereinbarungen über Fahrzeugwerbung auf privaten Arbeitnehmerfahrzeugen kommt ein gesondertes Vertragsverhältnis in Betracht. Bei dessen Anerkennung erzielen die Arbeitnehmer sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; diese sind steuerfrei, wenn [...] >> weiterlesen
03.052023Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen?
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:23 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen bezieht, d. h. für die Ausführung von Umsätzen im Rahmen seiner „wirtschaftlichen Tätigkeiten“ verwendet (bzw. zu verwenden beabsichtigt).
Unklar war, ob die beim gelegentlichen Kauf von Luxusfahrzeugen angefallenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer geltend gemacht werden können.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs steht der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Ankauf eines PKW einem Unternehmer mit andersartiger wirtschaftlicher Haupttätigkeit nur dann zu, „wenn er damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder seine bisherige wirtschaftliche Haupttätigkeit [...] >> weiterlesen

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs steht der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Ankauf eines PKW einem Unternehmer mit andersartiger wirtschaftlicher Haupttätigkeit nur dann zu, „wenn er damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder seine bisherige wirtschaftliche Haupttätigkeit [...] >> weiterlesen